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   EuGH, 09.11.1983 - 322/81   

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https://dejure.org/1983,57
EuGH, 09.11.1983 - 322/81 (https://dejure.org/1983,57)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.1983 - 322/81 (https://dejure.org/1983,57)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 1983 - 322/81 (https://dejure.org/1983,57)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Michelin / Kommission

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GEWÄHRUNG RECHTLICHEN GEHÖRS - FUNDAMENTALER GRUNDSATZ - GELTUNGSBEREICH - WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - TRAGWEITE DES GRUNDSATZES

  • EU-Kommission

    Michelin / Kommission

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 190; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GEWÄHRUNG RECHTLICHEN GEHÖRS - FUNDAMENTALER GRUNDSATZ - GELTUNGSBEREICH - WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - TRAGWEITE DES GRUNDSATZES

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Rabatte für den Kauf von Reifen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (277)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.11.1983 - 322/81
    Die Kommission habe den Rabatt zu Unrecht einem Treuerabatt gleichgestellt, wie er Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Sig. S. 461) gewesen sei.

    Die NBIM ist zusammenfassend der Auffassung, die Auslegung von Artikel 86 EWG-Vertrag, mit der sich die Kommission im vorliegenden Fall durchsetzen wolle, stehe im Widerspruch zum Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache Hoffmann-La Roche (85/76, Slg. S. 461).

    Diese Auslegung weiche vor allem von der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Treuerabatten (Urteil vom 13.2. 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche, Slg. S. 461) ab, denn im vorliegenden Fall fehle es an sämtlichen Merkmalen, durch die Treuerabatte gekennzeichnet seien.

    Zur Beurteilung der Stellung der NBIM im Wettbewerb 29 Ehe auf das diesbezügliche Vorbringen näher eingegangen wird, ist daran zu erinnern, daß Artikel 86 EWG-Vertrag - wie der Gerichtshof wiederholt, zuletzt in seinem Urteil vom 13. Februar 1979 (Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche, Slg. S. 461), entschieden hat - ein Ausfluß des allgemeinen, der Tätigkeit der Gemeinschaft in Artikel 3 Buchstabe f EWG-Vertrag gesetzten Ziels ist, ein System zu errichten, das den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen schützt.

    S. 1663) und vom 13. Februar 1979 (Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche, Slg. S. 461) entschieden, daß der Treuerabatt im Unterschied zum Mengenrabatt, der ausschließlich an den Umfang der bei dem betroffenen Hersteller getätigten Käufe anknüpft, dazu dient, die Kunden auf dem Weg über die Gewährung eines finanziellen Vorteils vom Bezug bei konkurrierenden Herstellern abzuhalten, und deshalb einen Mißbrauch im Sinne von Artikel 86 EWG-Vertrag darstellt.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.11.1983 - 322/81
    i9 In diesem Zusammenhang genügt der Hinweis, daß - wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juni 1983 (Rechtssachen 100 bis 103/80, S.A. Musique Diffusion Française und andere/Kommission, Slg. 1983, 1825) entschieden hat - Angaben zur Höhe der in Aussicht genommenen Geldbußen, solange dem Unternehmen keine Gelegenheit gegeben wurde, zu den gegen es in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen, eine nicht sachgerechte Vorwegnahme der Entscheidung der Kommission wären.
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus EuGH, 09.11.1983 - 322/81
    Wie der Gerichtshof wiederholt, zuletzt in seinem Urteil vom 11. Dezember 1980 (Rechtssache 31/80, L'Oréal, Sig.
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Feststellung des Vorliegens einer beherrschenden Stellung zwar für sich genommen keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen bedeutet; gleichwohl trägt es unabhängig von den Ursachen für eine solche Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb im Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 57, und Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 1999, 1rish Sugar/Kommission, T-228/97, Slg. 1999, II-2969, Randnr. 112).
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Hierfür genügt die vom Berufungsgericht zutreffend festgestellte Marktbeherrschung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als einem wesentlichen Teil des Binnenmarkts (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 1983 - Rs. 322/81, Slg. 1984, 3461 Rn. 103 - Michelin/Niederlande; Urteil vom 26. November 1998 - C-7/97, WRP 1999, 167 Rn. 36 - Oscar Bronner/Mediaprint).
  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission

    Das Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, trägt jedoch eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie Michelin/Kommission, 322/81, EU:C:1983:313, Rn. 57, sowie vom 27. März 2012, Post Danmark, C-209/10, EU:C:2012:172, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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