Rechtsprechung
EuGH, 09.11.1993 - C-132/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Birds Eye Walls / Roberts
EWG-Vertrag, Artikel 119
1. Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Gleiches Entgelt; Überbrückungsrente im Rahmen eines Betriebsrentensystems; Berechnung; Rente, die für die Altersgruppe von 60 bis 65 Jahren bei Frauen aufgrund der Berücksichtigung des bei ihnen früher, nämlich ab ... - EU-Kommission
Birds Eye Walls / Roberts
- Judicialis
EWGV Art. 119
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 119
1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Überbrückungsrente im Rahmen eines Betriebsrentensystems - Berechnung - Rente, die für die Altersgruppe von 60 bis 65 Jahren bei Frauen aufgrund der Berücksichtigung des bei ihnen früher, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgeltes männlicher und weiblicher Arbeitnehmer; Vorzeitiger Ruhestand infolge gesundheitlicher Gründe; Berücksichtigung der vollen Höhe der späteren gesetzlichen Rente bei der Zahlung einer "Überbrückungsrente"
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Überbrückungsrente.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-132/92
- EuGH, 09.11.1993 - C-132/92
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus EuGH, 09.11.1993 - C-132/92
Dieser Begriff umfasst alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, daß sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt (vgl. insb. Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, 1889, Randnr. 12).
- EuGH, 26.06.2001 - C-381/99
Brunnhofer
Zum einen setzt nämlich der Grundsatz des gleichen Entgelts im Sinne von Artikel 119 EG-Vertrag und Artikel 1 der Richtlinie voraus, dass die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sich in gleichen oder vergleichbaren Situationen befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 1993 in der Rechtssache C-132/92, Roberts, Slg. 1993, I-5579, Randnr. 17), so dass noch zu prüfen ist, ob die betroffenen Arbeitnehmer gleiche oder zumindest als gleichwertig anerkannte Arbeit verrichten. - EuGH, 18.11.2010 - C-356/09
Kleist - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und …
Im Ausgangsverfahren steht im Gegensatz zu den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 9. November 1993, Roberts (C-132/92, Slg. 1993, I-5579, Randnr. 20), und Hlozek (Randnr. 48) ergangen sind, der Vorteil der weiblichen Arbeitnehmer, der darin besteht, dass sie ihre Alterspension in einem Alter beanspruchen können, das fünf Jahre unter dem für männliche Arbeitnehmer festgelegten Alter liegt, in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ziel der Regelung, die eine Ungleichbehandlung festsetzt. - BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung
Mit der Übernahme der sozialversicherungsrechtlichen Altersgrenze enthält § 8 Ziff. 1 Buchst. c Alt. 1 TV SozSich somit ein neutrales Kriterium, so dass eine Diskriminierung ausscheidet (vgl. EuGH 9. Dezember 2004 - C-19/02 - [Hlozek] Rn. 49, Slg. 2004, I-11491; 9. November 1993 - C-132/92 - [Birds Eye Walls Ltd.] Rn. 18, 20, 23, Slg. 1993, I-5579) .
- EuGH, 09.12.2004 - C-19/02
Hlozek
44 Der Grundsatz des gleichen Entgelts setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung ebenso wie das allgemeine Diskriminierungsverbot, von dem er eine besondere Ausformung darstellt, voraus, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für die er gilt, in einer identischen oder vergleichbaren Lage befinden (vgl. Urteile vom 9. November 1993 in der Rechtssache C-132/92, Roberts, "Birds Eye Walls", Slg. 1993, I-5579, Randnr. 17, vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93, Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475, Randnrn. - LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16
Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung; …
Die für die Überbrückungsrente geltende Regelung sei in diesem Zusammenhang neutral (vgl. EuGH 9. November 1993 - C-132/92 - [Birds Eye Walls Ltd.] Rn. 17 ff.).Dieser Grundsatz des gleichen Entgelts ist eine Ausprägung des allgemeinen Diskriminierungsverbots (…vgl. EuGH 9. Dezember 2004 - C-19/02 - [Hlozek] Rn. 44; 9. November 1993 - C-132/92 - [Birds Eye Walls Ltd.] Rn. 17), dass sich dementsprechend ebenfalls auf Tarifverträge erstreckt.
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13
Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer …
Eine zusammenfassende Beurteilung der Überbrückungs- und Alters-Zusatzrente mit der sich ggf. anschließenden AHV-Rente ist nicht zulässig, auch wenn die Alters-Zusatzrente und die Überbrückungsrente ab dem Zeitpunkt der Frühpensionierung (im Mai des Streitjahres) und dem Erreichen des AHV-Rentenalters (im März 2015) die AHV-Rente des Klägers teilweise bzw. voll ersetzen sollen (Senatsurteil vom 12. September 2012 3 K 632/10, juris; EuGH-Urteil vom 9. November 1993 C-132/92, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz -Slg- 1993, I-5579-5609). - BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 19.19
Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus …
Er setzt voraus, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer in einer identischen oder vergleichbaren Lage befinden (EuGH, Urteile vom 9. November 1993 - C-132/92, Roberts - Slg. 1993, I-5579, Rn. 17 …und vom 9. Dezember 2004 - C-19/02, Hlozek - Slg. 2004, I-11491, Rn. 44). - Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
Bedi - Ersuchen um Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …
20 Urteil vom 9. November 1993 (C-132/92, EU:C:1993:868).23 Vgl. Rn. 23 des Urteils vom 9. November 1993 (C-132/92, EU:C:1993:868).
- BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarif-vertragliches …
Wie der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. November 1993 (- C-132/92 - [Birds Eye Walls Ltd.] Rn. 17 ff., Slg. 1993, I-5579) ausgeführt hat, sind die Entgeltbedingungen von männlichen Arbeitnehmern, die ohne tatsächliche Leistungserbringung noch Überbrückungszahlungen des Arbeitgebers erhalten, bis sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen, nicht mit denen weiblicher Versorgungsempfänger vergleichbar, die bei gleichem Alter gesetzliche Altersrente beziehen. - Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08
Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen - …
17 - Vgl. in ähnlichem Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Van Gerven in der Rechtssache Roberts (C-132/92, Urteil vom 9. November 1993, Slg. 1993, I-5579, Nrn. 12 bis 14). - Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
Odar - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-356/09
Kleist - Sozialpolitik - Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-234/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom AG gegen Lilli Schröder.
- LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
Diskriminierung wegen des Geschlechts; Vorruhestandsleistung als …
- LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
Zahlung einer Sozialplanabfindung - Entschädigung nach § 15 AGG wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2003 - C-256/01
KEINE BERUFUNG AUF DEN GLEICHHEITSSATZ, WENN SICH UNTERSCHIEDE BEIM ENTGELT VON …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-270/97
Deutsche Post
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02
Hlozek
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-235/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-271/97
Deutsche Post
- VG Köln, 19.01.2022 - 23 K 1792/19
- VG Köln, 10.11.2021 - 23 K 1487/18
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-218/98
Abdoulaye u.a.