Rechtsprechung
EuGH, 09.11.1995 - C-91/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Tranchant
Richtlinie 88/301 der Kommission, Artikel 6
Wettbewerb; Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren; Nationale Regelung, die das Inverkehrbringen nicht zugelassener Telekommunikations-Endgeräte und die Werbung hierfür verbietet; Durchführung der ... - EU-Kommission
Strafverfahren gegen Tranchant
- Wolters Kluwer
Zulassung von Telekommunikations-Endgeräten; Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikations-Endgeräte ; Vereinbarkeit des Zulassungsverfahrens für Telekommunikations-Endgeräte; Voraussetzungen für den Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten und ihre Zulassung durch ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Telekommunikationsendgeräte: Testlabors
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie Nr. 88/301/EWG vom 16.05.1988 Art. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb - Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren - Nationale Regelung, die das Inverkehrbringen nicht zugelassener Telekommunikations-Endgeräte und die Werbung hierfür verbietet - Durchführung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-91/94
- EuGH, 09.11.1995 - C-91/94
Papierfundstellen
- BB 1995, 1040
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.12.1991 - 18/88
RTT / GB-Inno-BM
Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-91/94
Daraus hat der Gerichtshof gefolgert (Randnr. 52), daß die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs und die Gewährleistung von Transparenz es verlangen, daß die Festschreibung der technischen Spezifikationen, die Kontrolle ihrer Anwendung und die Zulassung von einer Stelle vorgenommen werden, die von den öffentlichen oder privaten Unternehmen, die im Bereich der Telekommunikation Waren und/oder Dienstleistungen anbieten, unabhängig ist (siehe auch Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 26). - EuGH, 19.03.1991 - 202/88
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-91/94
18 Im Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-1223, Randnr. 51) hat der Gerichtshof darüber hinaus festgestellt, daß ein System nicht verfälschten Wettbewerbs, wie es der Vertrag vorsieht, nur gewährleistet werden kann, wenn die Chancengleichheit der einzelnen Wirtschaftsteilnehmer sichergestellt ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany
(222) - Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-91/94 (Slg. 1995, I-3911, Randnr. 19). - Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-124/10
Generalanwalt Mazák vertritt die Auffassung, dass der Gerichtshof das Urteil des …
Vgl. Urteil vom 9. November 1995, Tranchant (C-91/94, Slg. 1995, I-3911, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-475/99
Ambulanz Glöckner
77: - Vgl. zum Beispiel Urteil Frankreich/Kommission, in Fußnote 44 angeführt, Randnr. 51; Urteil GB-Inno-BM, in Fußnote 44 angeführt, Randnr. 26; Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-91/94 (Tranchant, Slg. 1995, I-3911, Randnr. 19). - Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-205/14
Kommission / Portugal
44 - Urteil Tranchant, C-91/94, EU:C:1995:374, Rn. 21: Der Direktor des Labors, das die Tests durchführte, die der Zulassung der Telekommunikations-Endgeräte vorausgingen, war ein Bediensteter von France Télécom, dem Betreiber des Telekommunikationsnetzes.