Rechtsprechung
EuGH, 09.11.2000 - C-148/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Verordnung (EWG) Nr. 1164/89 - Beihilfe für Faserflachs und Hanf
- Europäischer Gerichtshof
Vereinigtes Königreich / Kommission
- EU-Kommission
Vereinigtes Königreich / Kommission
Verordnung Nr. 1164/89 der Kommission, Artikel 2 zweiter Gedankenstrich
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Flachs und Hanf - Beihilfe für Flachs, der aus Saatgut der Sorten erzeugt wurde, die im Hinblick auf ihre Aufnahme in den Sortenkatalog zur Prüfung vorliegen - Keine Begrenzung der Aussaatflächen, die für die Beihilfe in ...
- EU-Kommission
Vereinigtes Königreich / Kommission
- Wolters Kluwer
Rechnungsabschluss der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) im Haushaltsjahr 1995 finanzierten Ausgaben; Beihilfe für Faserflachs und Hanf im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 1164/89; ; Entscheidung 1999/187/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Flachs und Hanf - Beihilfe für Flachs, der aus Saatgut der Sorten erzeugt wurde, die im Hinblick auf ihre Aufnahme in den Sortenkatalog zur Prüfung vorliegen - Keine Begrenzung der Aussaatflächen, die für die Beihilfe in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilnichtigerklärung der Entscheidung 99/187/EG der Kommission vom 3. Februar 1999 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1995 ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-148/99
- EuGH, 09.11.2000 - C-148/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 01.10.1998 - C-233/96
Dänemark / Kommission
Auszug aus EuGH, 09.11.2000 - C-148/99
Die Regierung des Vereinigten Königreichs weist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-233/96 (Dänemark/Kommission, Slg. 1998, I-5759, Randnr. 38) hin, wonach die Kommission zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses des EAGFL keine Auslegung wählen könne, die sich von der gewöhnlichen Bedeutung des verwendeten Wortlauts entferne.