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   EuGH, 09.11.2006 - C-216/05   

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https://dejure.org/2006,7575
EuGH, 09.11.2006 - C-216/05 (https://dejure.org/2006,7575)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - C-216/05 (https://dejure.org/2006,7575)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - C-216/05 (https://dejure.org/2006,7575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Nationales Recht - Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Verträglichkeitsprüfungen gegen Zahlung von Gebühren

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Nationales Recht - Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Verträglichkeitsprüfungen gegen Zahlung von Gebühren

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Nationales Recht - Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Verträglichkeitsprüfungen gegen Zahlung von Gebühren

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Gebührenerhebung im Hinblick auf eine volle und tatsächliche Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten Umweltverträglichkeitsprüfungen; Bindungswirkung einer europarechtlichen Richtlinie; Anforderungen an die innerstaatliche Umsetzung; Verstoß ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinien 85/337/EWG Art. 6; ; Richtlinien 85/337/EWG Art. 8; ; Richtlinien 97/11/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt und Verbraucher: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Nationales Recht - Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Verträglichkeitsprüfungen gegen Zahlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Nationales Recht - Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Verträglichkeitsprüfungen gegen Zahlung von Gebühren

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland, eingereicht am 17. Mai 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 6 und 8 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die Richtlinie ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 321
  • EuZW 2007, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-216/05
    26 Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bei der Umsetzung einer Richtlinie deren vollständige Wirksamkeit zu gewährleisten, wobei sie aber über einen weiten Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Mittel verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90, Emmott, Slg. 1991, I-4269, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-97/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-216/05
    43 Zwar steht die Richtlinie 85/337 Gebühren wie denen, die von der in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehenden nationalen Regelung vorgesehen sind, nicht entgegen, doch dürfen die Gebühren nicht so hoch festgesetzt werden, dass die Richtlinie ihre volle Wirksamkeit entsprechend ihrer Zielsetzung nicht entfalten kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bei der Umsetzung einer Richtlinie deren vollständige Wirksamkeit zu gewährleisten, wobei sie aber über einen weiten Wertungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Mittel verfügen (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 2006, Kommission/Irland, C-216/05, Slg. 2006, I-10787, Randnr. 26).
  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 22 BV 16.2046

    Heranziehung zu den Kosten der Überprüfung des Emissionsverhaltens eines

    Schweigt das zu einer bestimmten Materie erlassene Unionsrecht zu der Frage, ob die Mitgliedstaaten beim Vollzug der insoweit einschlägigen Bestimmungen Verwaltungskosten erheben dürfen, so begründet dieser Umstand selbst dann, wenn verwandte unionsrechtliche Normen die Erhebung von Gebühren ausdrücklich gestatten, nicht die Vermutung, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber Gebühren nur zulassen wollte, wenn er dies ausdrücklich vorsieht (EuGH, U.v. 9.11.2006 - C-216/05 - Slg. 2006, I-10787 Rn. 27).

    Soweit die Erhebung von Verwaltungsgebühren beim Vollzug von Rechtsnormen inmitten steht, die in Umsetzung unionsrechtlicher Richtlinien erlassen wurden, hat der Europäische Gerichtshof dieses Ergebnis daraus hergeleitet, dass die Mitgliedstaaten bei der Wahl der Mittel, die sie einsetzen, um die vollständige Wirksamkeit einer Richtlinie zu gewährleisten, über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügen (EuGH, U.v. 9.11.2006 a.a.O. Rn. 26).

    Sie dürfen lediglich nicht so hoch festgesetzt werden, dass das Unionsrecht seine volle Wirksamkeit entsprechend seiner Zielsetzung nicht entfalten kann (EuGH, U.v. 9.11.2006 - C-216/05 - Slg. 2006, I-10787 Rn. 43).

    Soweit die Überprüfung des Motors des am 6. Mai 2015 als Probe entnommenen Rasenmähers außerdem in Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erfolgte, kann wegen der unmittelbaren Geltung dieser Verordnung (Art. 288 Abs. 2 AEUV) die Befugnis der Mitgliedstaaten, Kosten für insoweit vorgenommene Amtshandlungen zu erheben, zwar nicht - wie dies der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 9. November 2006 (C-216/05 - Slg. 2006, I-10787 Rn. 25) mit Blickrichtung auf eine Richtlinie getan hat - aus dem seinerzeit in Art. 249 Abs. 3 EG (nunmehr in Art. 288 Abs. 3 AEUV) verankerten Wahlrecht der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Form und der Mittel der Umsetzung einer Unionsrichtlinie hergeleitet werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-153/14

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die Familienzusammenführung

    22 - Vgl. Urteile Kommission/Irland (C-216/05, EU:C:2006:706, Rn. 43) und Kommission/Niederlande (C-508/10, EU:C:2012:243, Rn. 69).

    23 - Vgl. Urteile Kommission/Irland (C-216/05, EU:C:2006:706, Rn. 44) und Kommission/Niederlande (C-508/10, EU:C:2012:243, Rn. 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen -

    21 - Dieses Thema wird in der einschlägigen Literatur diskutiert, vgl. z. B. Ryall, A., "EIA and Public Participation: Determining the Limits of Member State Discretion", 2007, 19 Journal of Environmental Law Vol. 2, S. 247, wo die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Kommission/Irland (C-216/05, Urteil vom 9. November 2006, Slg. 2006, I-10787) kritisiert wird, weil sie die wahrscheinlich kumulative Wirkung der Teilnahmegebühr für nichtstaatliche Umweltorganisationen außer Betracht gelassen habe.
  • EuGH, 11.04.2013 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Mitgliedstaaten, wenn das Unionsrecht keine entsprechenden Bestimmungen enthält, verpflichtet, bei der Umsetzung einer Richtlinie deren vollständige Wirksamkeit zu gewährleisten, wobei sie allerdings über einen weiten Wertungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Mittel verfügen (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 2006, Kommission/Irland, C-216/05, Slg. 2006, I-10787, Randnr. 26).
  • EuGH, 06.10.2010 - C-389/08

    Base u.a. - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/21/EG

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 249 EG verpflichtet sind, bei der Umsetzung einer Richtlinie deren vollständige Wirksamkeit zu gewährleisten, wobei sie aber über einen weiten Wertungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Mittel verfügen (vgl. insbesondere Urteil vom 9. November 2006, Kommission/Irland, C-216/05, Slg. 2006, I-10787, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-280/18

    Flausch u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU -

    24 Urteil vom 9. November 2006, Kommission/Irland (C-216/05, EU:C:2006:706, Rn. 42 und 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG -

    21 - Urteil vom 9. November 2006, Kommission/Irland (C-216/05, Slg. 2006, I-10787, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07

    Age Concern England - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Diskriminierung aus

    16 - Vgl. z. B. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2006, Kommission/Irland (C-216/05, Slg. 2006, I-10787, Randnr. 26), und vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, Slg. 1991, I-4269, Randnr. 18).
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