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   EuGH, 09.12.1997 - C-265/95   

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https://dejure.org/1997,287
EuGH, 09.12.1997 - C-265/95 (https://dejure.org/1997,287)
EuGH, Entscheidung vom 09.12.1997 - C-265/95 (https://dejure.org/1997,287)
EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - C-265/95 (https://dejure.org/1997,287)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Beeinträchtigungen durch Handlungen einzelner - Pflichten der Mitgliedstaaten

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    EG-Vertrag, Artikel 5 und 30
    1 Freier Warenverkehr - Beeinträchtigungen durch Handlungen von Privatpersonen - Pflichten der Mitgliedstaaten - Erlaß von Maßnahmen zur Sicherstellung des freien Warenverkehrs - Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten - Überprüfung durch den Gerichtshof

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs mit Obst und Gemüse durch Handlungen von Privatpersonen; Untätigkeit der französischen Behörden bei Gewalttaten gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten; Strafbare Vernichtung italienischen und spanischen ...

  • opinioiuris.de

    Freier Warenverkehr (Kommission / Frankreich)

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 5; ; EG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 5; EG-Vertrag Art. 30
    1 Freier Warenverkehr - Beeinträchtigungen durch Handlungen von Privatpersonen - Pflichten der Mitgliedstaaten - Erlaß von Maßnahmen zur Sicherstellung des freien Warenverkehrs - Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten - Überprüfung durch den Gerichtshof - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen Behörden ergriffenen Maßnahmen gegen Gewalttaten von Landwirten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 169 EGV
    Aufsichtsklagen, Vertragsverletzungen von Mitgliedsstaaten durch Untätigkeit bei Behinderungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 EG-Vertrag - Nichterlaß aller verhältnismäßigen Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, daß der freie Verkehr von Obst und Gemüse durch Handlungen einzelner behindert wird

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1931
  • ZIP 1997, 2211
  • EuZW 1998, 84
  • DVBl 1998, 228
  • DVBl 1998, 232
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.06.1985 - 288/83

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 09.12.1997 - C-265/95
    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich wirtschaftliche Gründe Beeinträchtigungen nicht rechtfertigen, die gemäß Artikel 30 EG-Vertrag verboten sind (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 288/83, Kommission/Irland, Slg. 1985, 1761, Randnr. 28).
  • EuGH, 07.12.1995 - C-52/95

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 09.12.1997 - C-265/95
    Die Befürchtung, es könne zu internen Schwierigkeiten kommen, ist nämlich keine Rechtfertigung dafür, daß ein Mitgliedstaat die korrekte Anwendung des Gemeinschaftsrechts unterläßt (in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnr. 38).
  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.12.1997 - C-265/95
    Gemäß den Artikeln 38 bis 46 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 7 EG-Vertrag gelten diese Erwägungen auch für die Verordnungen des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für die verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse (vgl. Urteile vom 14. Juli 1976 in den Rechtssachen 3/76, 4/76 und 6/76, Kramer u. a., Slg. 1976, 1279, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1993 - C-228/91

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 09.12.1997 - C-265/95
    53 und 54, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-228/91, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-2701, Randnr. 11, zu Verordnungen über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

    Auszug aus EuGH, 09.12.1997 - C-265/95
    Ein Mitgliedstaat ist jedoch nicht zu einseitigen Abwehrmaßnahmen oder Verhaltensweisen berechtigt, um einer möglichen Mißachtung des Gemeinschaftsrechts durch einen anderen Mitgliedstaat entgegenzuwirken (in diesem Sinne Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 20).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    DER UMSTAND, DASS DIE ÖSTERREICHISCHEN BEHÖRDEN EINE FRIEDLICHE VERSAMMLUNG VON

    Nach ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5) bedeutet dies nach dem Kontext dieser Bestimmungen, dass alle unmittelbaren oder mittelbaren, tatsächlichen oder potenziellen Beeinträchtigungen der Handelsströme innerhalb der Gemeinschaft beseitigt werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 29).

    So hat der Gerichtshof insbesondere entschieden, dass Artikel 30 EG-Vertrag, da er für die Verwirklichung des Marktes ohne Binnengrenzen unabdingbar ist, nicht nur Maßnahmen verbietet, die auf den Staat zurückgehen und selbst Beschränkungen für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten schaffen, sondern auch dann Anwendung finden kann, wenn ein Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um gegen Beeinträchtigungen des freien Warenverkehrs einzuschreiten, deren Ursachen nicht auf den Staat zurückgehen (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 30).

    Der innergemeinschaftliche Handelsverkehr kann nämlich ebenso wie durch eine Handlung dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Mitgliedstaat untätig bleibt oder es versäumt, ausreichende Maßnahmen zur Beseitigung von Hemmnissen für den freien Warenverkehr zu treffen, die insbesondere durch Handlungen von Privatpersonen in seinem Gebiet geschaffen wurden, die sich gegen Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten richten (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 31).

    Folglich verbieten die Artikel 30 und 34 EG-Vertrag den Mitgliedstaaten nicht nur eigene Handlungen oder Verhaltensweisen, die zu einem Handelshemmnis führen könnten, sondern verpflichten sie in Verbindung mit Artikel 5 EG-Vertrag auch dazu, alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um in ihrem Gebiet die Beachtung dieser Grundfreiheit sicherzustellen (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 32).

    Zum Ausgangsrechtsstreit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die ihn kennzeichnenden Umstände sich eindeutig von der Situation unterscheiden, wie sie in der Rechtssache vorlag, die zum Urteil Kommission/Frankreich führte, das die Klägerin im Kontext ihrer in Österreich erhobenen Klage als Präzedenzfall angeführt hat.

    Überdies war die Behinderung des freien Warenverkehrs durch diese Versammlung gegenüber der geografischen Ausdehnung und der Schwere der Unruhen, um die es in der dem Urteil Kommission/Frankreich zugrunde liegenden Rechtssache ging, von begrenzter Tragweite.

    Im Übrigen steht fest, dass die isolierte Aktion, um die es geht, im Gegensatz zu den schweren und wiederholten Störungen der öffentlichen Ordnung in der dem Urteil Kommission/Frankreich zugrunde liegenden Rechtssache keine allgemeine Atmosphäre der Unsicherheit schuf, die sich auf die gesamten Handelsströme nachteilig ausgewirkt hätte.

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    Diese Auslegung wird außerdem durch die Rechtsprechung zu den Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr bestätigt, aus der hervorgeht, dass Beschränkungen nichtstaatlichen Ursprungs sein und sich aus Handlungen von Privaten oder von Zusammenschlüssen solcher Personen ergeben können (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich, C-265/95, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 30, und Schmidberger, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Die Mitgliedstaaten verfügten in Ermangelung gemeinschaftlicher Harmonisierungsmaßnahmen bei der Festsetzung der Sanktionen für die Nichtbeachtung ihrer nationalen Vorschriften über ein weites Ermessen (Urteil vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 33).
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