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   EuGH, 09.12.2004 - C-79/03   

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https://dejure.org/2004,7387
EuGH, 09.12.2004 - C-79/03 (https://dejure.org/2004,7387)
EuGH, Entscheidung vom 09.12.2004 - C-79/03 (https://dejure.org/2004,7387)
EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - C-79/03 (https://dejure.org/2004,7387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Jagd mit Leimruten

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Jagd mit Leimruten

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Spanien gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 8 Absatz 1 und 9 Absatz 1 der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten durch die Duldung der Jagd mit Leimruten mittels der unter der Bezeichnung "Parany" bekannten ...

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten Art. 8 Abs. 1; ; Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhalt... ung der wild lebenden Vogelarten Art. 9 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Comisión/España

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Jagd mit Leimruten

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Jagd - Vögel

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 21. Februar 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8 und 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Von den spanischen Behörden geduldete Jagd von vier Drosselarten (Turdus philomelos, T. pilaris, T. iliacus ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.04.1988 - 252/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 09.12.2004 - C-79/03
    34 Eine in einem Mitgliedstaat eingeführte Abweichung vom Verbot der Verwendung von Leimruten zum Fang von Vögeln steht nur dann mit Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie im Einklang, wenn sie selektiv angewandt wird und den Fang von Vögeln nur in geringen Mengen mit sich bringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243, Randnr. 28).
  • EuGH, 08.07.1987 - 262/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 09.12.2004 - C-79/03
    24 Eine Abweichung von Artikel 8 der Richtlinie kann nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie nur dann bewilligt werden, wenn es keine andere zufrieden stellende Lösung gibt und die in diesem Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a bis c abschließend aufgezählten Gründe vorliegen (vgl. u. a. Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 262/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 7); dazu zählt die Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen.
  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 09.12.2004 - C-79/03
    41 Es trifft zwar zu, dass das Kriterium der geringen Mengen, wie es der ORNIS-Ausschuss erarbeitet hat, für die Mitgliedstaaten rechtlich nicht verbindlich ist, jedoch kann es im vorliegenden Fall aufgrund der wissenschaftlichen Autorität, die die Stellungnahmen dieses Ausschusses genießen, und des Fehlens jedes wissenschaftlichen Beweises des Gegenteils vom Gerichtshof als Bezugsgrundlage verwendet werden, um zu beurteilen, ob die von dem beklagten Mitgliedstaat gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie bewilligte Ausnahme die Voraussetzung erfüllt, dass der Fang der betreffenden Vogelarten in geringen Mengen erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96, Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-900/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die in Südfrankreich erlaubte

    2 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/Spanien (Parany) (C-79/03, EU:C:2004:507, Nr. 3).

    7 Urteile vom 27. April 1988, Kommission/Frankreich (252/85, EU:C:1988:202, Rn. 27 und 28), und vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien (Parany) (C-79/03, EU:C:2004:782, Rn. 34).

    17 Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache LRBPO und AVES (C-10/96, EU:C:1996:430, Nr. 36), des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (C-182/02, EU:C:2003:248, Nrn. 23 ff.), des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/Spanien (Parany) (C-79/03, EU:C:2004:507, Nr. 35) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Malta (Wildfinken) (C-557/15, EU:C:2017:613, Nrn. 90 sowie 107 bis 110).

    26 Urteil vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien (Parany) (C-79/03, EU:C:2004:782, Rn. 20).

    29 Siehe auch Urteile vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien (Parany) (C-79/03, EU:C:2004:782, Rn. 34), und vom 21. Juni 2018, Kommission/Malta (Wildfinken) (C-557/15, EU:C:2018:477, Rn. 84 ff.).

    30 Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Spanien (Parany) (C-79/03, EU:C:2004:507, Nr. 31).

  • EuGH, 08.06.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG

    26 Zu diesen Gesichtspunkten hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 9. Dezember 2004 in der Rechtssache C-79/03 (Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-11619, Randnr. 36) und vom 15. Dezember 2005 in der Rechtssache C-344/03 (Kommission/Finnland, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 53) festgestellt, dass nach dem Dokument mit dem Titel "Zweiter Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (KOM[93] 572 endg.) vom 24. November 1993 als geringe Menge jede Entnahme von weniger als 1 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate der betroffenen Population (Durchschnittswert) bei den Arten, die nicht bejagt werden dürfen, und von 1 % bei den Arten, die bejagt werden dürfen, anzusehen ist.

    27 Wie sich ebenfalls aus den erwähnten Urteilen Kommission/Spanien (Randnr. 41) und Kommission/Finnland (Randnr. 54) ergibt, sind zwar die oben genannten Prozentsätze rechtlich nicht verbindlich, doch können sie aufgrund der wissenschaftlichen Autorität, die die Arbeiten des ORNIS-Ausschusses genießen, und des Fehlens jedes wissenschaftlichen Beweises des Gegenteils gleichwohl eine Bezugsgrundlage darstellen, um zu beurteilen, ob eine gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie bewilligte Ausnahme mit dieser Bestimmung vereinbar ist (vgl. entsprechend zur Relevanz wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet der Ornithologie Urteile vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96, Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnrn.

  • EuGH, 12.07.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der

    199 und 201 des vorliegenden Urteils ergibt, ist es Sache der zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats, mit ausreichender rechtlicher Genauigkeit und auf der Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse sicherzustellen, dass die quantitative Obergrenze in keinem Fall überschritten wird und damit ein umfassender Schutz der jeweiligen Arten gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien, C-79/03, Slg. 2004, I-11619, Randnr. 41).
  • EuGH, 17.03.2021 - C-900/19

    Ein Mitgliedstaat darf eine Methode für den Fang von Vögeln, die zu Beifang

    Hierzu haben die Parteien, die schriftliche Erklärungen abgegeben haben, auf die Urteile vom 27. April 1988, Kommission/Frankreich (252/85, EU:C:1988:202), vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien (C-79/03, EU:C:2004:782), und vom 21. Juni 2018, Kommission/Malta (C-557/15, EU:C:2018:477), verwiesen.
  • EuGH, 15.12.2005 - C-344/03

    Kommission / Finnland - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden

    54 Es trifft zwar zu, dass das Kriterium der geringen Mengen, wie es der ORNIS-Ausschuss erarbeitet hat, rechtlich nicht verbindlich ist, jedoch kann es im vorliegenden Fall aufgrund der wissenschaftlichen Autorität, die die Stellungnahmen dieses Ausschusses genießen, und des Fehlens jedes wissenschaftlichen Beweises des Gegenteils vom Gerichtshof als Bezugsgrundlage verwendet werden, um zu beurteilen, ob die von dem beklagten Mitgliedstaat gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie bewilligte Ausnahme die Voraussetzung erfüllt, dass der Fang der betreffenden Vogelarten in geringen Mengen erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 2004 in der Rechtssache C-79/03, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-11619, Randnr. 41).
  • EuGH, 23.04.2020 - C-217/19

    Kommission/ Finnland (Chasse printanière à l'eider à duvet mâle)

    Als Zweites ergebe sich in Bezug auf die Voraussetzung "geringe Mengen" zum einen aus den Urteilen vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien (C-79/03, EU:C:2004:782, Rn. 36), und vom 15. Dezember 2005, Kommission/Finnland (C-344/03, EU:C:2005:770, Rn. 53), dass unter "betroffener Population" bei Zugvogelarten "die Population in den Regionen verstanden werde, die die hauptsächlichen Kontingente stellten, die durch die Region zögen, in der von der Ausnahme während des Zeitraums ihrer Anwendung Gebrauch gemacht werde".
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-378/08

    ERG u.a. - Richtlinie 2004/35/EG - Gebiet von nationalem Interesse "Priolo" -

    45 - Vgl. die Urteile vom 28. Juni 2007, Kommission/Spanien (C-235/04, Slg. 2007, I-5415, Randnr. 25, zu Vogelschutzgebieten), vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien (C-79/03, Slg. 2004, I-11619, Randnr. 41, zu Jagdmengen), und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission (C-405/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 61, zu Maßnahmen der Kommission nach Art. 95 Abs. 5 und 6 EG).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08

    ERG u.a.

    45 - Vgl. die Urteile vom 28. Juni 2007, Kommission/Spanien (C-235/04, Slg. 2007, I-5415, Randnr. 25, zu Vogelschutzgebieten), vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien (C-79/03, Slg. 2004, I-11619, Randnr. 41, zu Jagdmengen), und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission (C-405/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61, zu Maßnahmen der Kommission nach Art. 95 Abs. 5 und 6 EG).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

    69 f.) und vom 9. Dezember 2004 in der Rechtssache C-79/03 (Kommission/Spanien [Jagdmengen], Slg. I-11619, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Umsetzung der

    25 - Urteile Kommission/Italien [Konformität] (zitiert in Fn. 7, Randnr. 7), vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien [Parany] (C-79/03, Slg. 2004, I-11619, Randnr. 24) und Kommission/Finnland [Frühjahrsjagd auf Wasservögel] (zitiert in Fn. 23, Randnr. 31).
  • OVG Sachsen, 17.11.2009 - 1 A 122/09

    Nachträgliche Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Abstandsfläche; Wintergarten

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-235/04

    Kommission / Spanien - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Geschützte Arten

  • EuG, 26.10.2017 - T-562/15

    Federcaccia Toscana u.a. / Kommission

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