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   EuGH, 09.12.2008 - C-20/08 P   

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https://dejure.org/2008,23969
EuGH, 09.12.2008 - C-20/08 P (https://dejure.org/2008,23969)
EuGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - C-20/08 P (https://dejure.org/2008,23969)
EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - C-20/08 P (https://dejure.org/2008,23969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Enercon / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke, die aus der Form der Ware besteht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 - Unterscheidungskraft der Marke - Rechtsmittel, das teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet ist

  • EU-Kommission PDF

    Enercon GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Verfahrensvorschriften - Begründung von Entscheidungen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 73 Satz 1) (vgl. Randnrn. 28-29)

  • EU-Kommission

    Enercon GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke, die aus der Form der Ware besteht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 - Unterscheidungskraft der Marke - Rechtsmittel, das teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Enercon GmbH gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 15. November 2007 in der Rechtssache T-71/06, Enercon GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingelegt am 22. Januar 2008

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 15. November 2007, Enercon/HABM (T-71/06), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 30. November 2005 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus EuGH, 09.12.2008 - C-20/08
    20 Es ist ferner daran zu erinnern, dass sich die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die aus der Form einer Ware bestehen, nicht von denjenigen unterscheiden, die auf andere Kategorien von Marken Anwendung finden (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 3. Dezember 2003, Nestlé Waters France/HABM [Form einer Flasche], T-305/02, Slg. 2003, II-5207, Randnr. 35, und vom 29. April 2004, Eurocermex/HABM [Form einer Bierflasche], T-399/02, Slg. 2004, II-1391, Randnr. 22).

    21 Jedoch sind die Verbraucher nicht daran gewöhnt, aus der Form ohne grafische oder Wortelemente auf die Herkunft der Waren zu schließen, und es kann daher schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke als die einer Wort- oder Bildmarke nachzuweisen (Urteile Mag Instrument/HABM, oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 30, und Form einer Bierflasche, oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 23).

    Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen kann, besitzt auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b (Urteil Mag Instrument/HABM, oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 31).

    Es ist immer zu prüfen, ob es eine solche Marke dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Ware erlaubt, diese - ohne eine Prüfung vorzunehmen und ohne besonders aufmerksam zu sein - von Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil Mag Instrument/HABM, oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 32).".

    Wie das Gericht in Randnr. 21 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, schließen nämlich die Durchschnittsverbraucher aus der Form der Waren, wenn grafische oder Wortelemente fehlen, gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (vgl. Urteil vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus EuGH, 09.12.2008 - C-20/08
    Diese Begründungspflicht hat den gleichen Umfang wie die nach Art. 253 EG (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, Slg. 2004, I-10107, Randnr. 64).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet zu beurteilen ist (vgl. Urteil KWS Saat/HABM, Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus EuGH, 09.12.2008 - C-20/08
    Die Tatsachenwürdigung des Gerichts stellt nämlich, vorbehaltlich einer Entstellung des dem Gericht unterbreiteten Sachvortrags, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rechtsmittelverfahren unterläge (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, Slg. 2007, I-9375, Randnr. 97).
  • EuG, 15.11.2007 - T-71/06

    'Enercon / HABM (Convertisseur d''énergie éolienne)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 09.12.2008 - C-20/08
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Enercon GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. November 2007, Enercon/HABM (Windenergiekonverter) (T-71/06, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. November 2005 (Sache R 179/2005-2) abgewiesen hat, mit der die Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke zurückgewiesen worden war (im Folgenden: streitige Entscheidung).
  • EuG, 20.11.2002 - T-79/01

    Bosch / HABM (Kit Pro)

    Auszug aus EuGH, 09.12.2008 - C-20/08
    "19 Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, und zum anderen danach zu beurteilen, wie die maßgeblichen Verkehrskreise sie wahrnehmen (Urteile des Gerichts [vom 27. Februar 2002, Rewe-Zentral/HABM (LITE), T-79/00, Slg. 2002, II-705], Randnr. 27, und vom 20. November 2002, Bosch/HABM [Kit Pro und Kit Super Pro], T-79/01 und T-86/01, Slg. 2002, II-4881, Randnr. 20).
  • EuG, 03.12.2003 - T-305/02

    'Nestlé Waters France / HABM (Forme d''une bouteille)'

    Auszug aus EuGH, 09.12.2008 - C-20/08
    20 Es ist ferner daran zu erinnern, dass sich die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die aus der Form einer Ware bestehen, nicht von denjenigen unterscheiden, die auf andere Kategorien von Marken Anwendung finden (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 3. Dezember 2003, Nestlé Waters France/HABM [Form einer Flasche], T-305/02, Slg. 2003, II-5207, Randnr. 35, und vom 29. April 2004, Eurocermex/HABM [Form einer Bierflasche], T-399/02, Slg. 2004, II-1391, Randnr. 22).
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Auszug aus EuGH, 09.12.2008 - C-20/08
    "19 Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, und zum anderen danach zu beurteilen, wie die maßgeblichen Verkehrskreise sie wahrnehmen (Urteile des Gerichts [vom 27. Februar 2002, Rewe-Zentral/HABM (LITE), T-79/00, Slg. 2002, II-705], Randnr. 27, und vom 20. November 2002, Bosch/HABM [Kit Pro und Kit Super Pro], T-79/01 und T-86/01, Slg. 2002, II-4881, Randnr. 20).
  • EuG, 29.04.2004 - T-399/02

    'Eurocermex / HABM (Forme d''une bouteille de bière)'

    Auszug aus EuGH, 09.12.2008 - C-20/08
    20 Es ist ferner daran zu erinnern, dass sich die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die aus der Form einer Ware bestehen, nicht von denjenigen unterscheiden, die auf andere Kategorien von Marken Anwendung finden (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 3. Dezember 2003, Nestlé Waters France/HABM [Form einer Flasche], T-305/02, Slg. 2003, II-5207, Randnr. 35, und vom 29. April 2004, Eurocermex/HABM [Form einer Bierflasche], T-399/02, Slg. 2004, II-1391, Randnr. 22).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.12.2008 - C-20/08
    Zweitens enthält der Klagegrund der Verletzung von Art. 253 EG, der im Rahmen einer Klage nach Art. 230 EG geltend gemacht werden kann und mit dem eine fehlende oder unzureichende Begründung gerügt wird, den Vorwurf einer Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne des Art. 230 EG und stellt einen Gesichtspunkt dar, den der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen muss (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 30. März 2000, VBA/Florimex u. a., C-265/97 P, Slg. 2000, I-2061, Randnr. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.02.2011 - T-584/08

    Cantiere navale De Poli / Kommission - Staatliche Beihilfen - Befristete

    wegen Nichtigerklärung der Entscheidung 2010/38/EG der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 20/08 (ex N 62/08), die Italien im Rahmen einer Änderung der Beihilferegelung N 59/04 betreffend befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau gewähren will (ABl. 2010, L 17, S. 50),.

    Am 21. Oktober 2008 erließ die Kommission die Entscheidung 2010/38/EG über die staatliche Beihilfe C 20/08 (ex N 62/08), die Italien im Rahmen einer Änderung der Beihilferegelung N 59/04 betreffend befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau gewähren will (ABl. 2010, L 17, S. 50) (im Folgenden: angefochtene Entscheidung).

  • EuG, 03.02.2011 - T-3/09

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Befristete Schutzmaßnahmen für den

    wegen Nichtigerklärung der Entscheidung 2010/38/EG der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 20/08 (ex N 62/08), die Italien im Rahmen einer Änderung der Beihilferegelung N 59/04 betreffend befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau gewähren will (ABl. 2010, L 17, S. 50),.

    Am 21. Oktober 2008 erließ die Kommission die Entscheidung 2010/38/EG über die staatliche Beihilfe C 20/08 (ex N 62/08), die Italien im Rahmen einer Änderung der Beihilferegelung N 59/04 betreffend befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau gewähren will (ABl. 2010, L 17, S. 50) (im Folgenden: angefochtene Entscheidung).

  • EuGH, 07.12.2011 - C-45/11

    Deutsche Bahn / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    In Bezug auf den ersten Teil des zweiten Rechtsmittelgrundes ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Begründungspflicht nach Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 den gleichen Umfang hat wie die nach Art. 296 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, Slg. 2004, I-10107, Randnr. 64, und Beschluss vom 9. Dezember 2008, Enercon/HABM, C-20/08 P, Slg. 2008, I-179, Randnr. 29).
  • EuG, 22.01.2015 - T-193/12

    MIP Metro / OHMI - Holsten-Brauerei (H) - Gemeinschaftsmarke -

    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Begründungspflicht nach Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 den gleichen Umfang wie die nach Art. 296 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, Slg. 2004, I-10107, Rn. 64, und Beschluss des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2008, Enercon/HABM, C-20/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 29).
  • EuGH, 22.03.2012 - C-200/11

    Italien / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. Februar 2011, 1talien/Kommission (T-3/09), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2010/38/EG der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 20/08 (ex N 62/08), die Italien im Rahmen einer Änderung der Beihilferegelung N 59/04 zur Einführung betreffend befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau gewähren will (ABl. 2010, L 17, S. 50), abgewiesen hat.
  • EuGH, 22.03.2012 - C-167/11

    Cantiere navale De Poli / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. Februar 2011, Cantiere navale De Poli/Kommission (T-584/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2010/38/EG der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 20/08 (ex N 62/08), die Italien im Rahmen einer Änderung der Beihilferegelung N 59/04 betreffend befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau gewähren will (ABl. 2010, L 17, S. 50), abgewiesen hat.
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