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   EuGH, 10.01.2002 - C-480/99 P   

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EuGH, 10.01.2002 - C-480/99 P (https://dejure.org/2002,3580)
EuGH, Entscheidung vom 10.01.2002 - C-480/99 P (https://dejure.org/2002,3580)
EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - C-480/99 P (https://dejure.org/2002,3580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage nach Artikel 33 EGKS-Vertrag - Zulässigkeit - Grundsatz des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren

  • Europäischer Gerichtshof

    Plant u.a. / Kommission und South Wales Small Mines

  • EU-Kommission PDF

    Plant u.a. / Kommission und South Wales Small Mines

    EGKS-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51 Absatz 1
    1. Rechtsmittel - Gründe - Verfahrensfehler - Entscheidung, die auf tatsächliche Gesichtspunkte gestützt ist, die mit den Klägern nicht erörtert wurden - Rechtsfrage - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Plant u.a. / Kommission und South Wales Small Mines

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung einer Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. 15656 der Kommission vom 30. Juli 1998 über die Zurückweisung einer Beschwerde eines Verbandes von Kohlezechen wegen Preisdiskriminierung als unzulässig ; Frist für die Erhebung einer ...

  • Judicialis

    EGKSV Art. 33 Abs. 3; ; EGKS-Satzung Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKSV Art. 33 Abs. 3; EGKS-Satzung Art. 51
    1. Rechtsmittel - Gründe - Verfahrensfehler - Entscheidung, die auf tatsächliche Gesichtspunkte gestützt ist, die mit den Klägern nicht erörtert wurden - Rechtsfrage - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts (Zweite Kammer) vom 29. September 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 (J. G. Evans u.a./Kommission), durch den das Gericht Klagen auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1998 (Sache ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 29.09.1999 - T-148/98

    Evans u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 29. September 1999 in den Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 (Evans u. a./Kommission, Slg. 1999, II-2837) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch M. Erhart und B. Doherty als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Gerry Plant und sechzehn weitere Rechtsmittelführer haben mit Rechtsmittelschrift, die am 20. Dezember 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. September 1999 in den Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 (Evans u. a./Kommission, Slg. 1999, II-2837, nachfolgend: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. 15656 der Kommission vom 30. Juli 1998 über die Zurückweisungeiner Beschwerde eines Verbandes von Kohlezechen wegen Preisdiskriminierung als unzulässig abgewiesen hat (nachfolgend: streitige Entscheidung).

    6 Nachdem die Betroffenen am 16. September 1998 erfahren hatten, dass die SWSMA die Entscheidung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist angefochten hatte, erhoben sie mit am 21. September 1998 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangener Klageschrift Klage gemäß den Artikeln 33 Absatz 2 und 35 EGKS-Vertrag gegen die Entscheidung (Rechtssache T-148/98).

    In Punkt 2 ihrer Klageschrift stellen die Kläger fest: .Eine Abschrift der Entscheidung ist in Anlage 1 zu dieser Klageschrift beigefügt.' 7 Mit am 6. Oktober 1998 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangener Klageschrift hat die SWSMA ihrerseits Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung gemäß Artikel 33 Absatz 2 EGKS-Vertrag erhoben (Rechtssache T-162/98).

    8 Gemäß Artikel 114 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts hat die Kommission in beiden Rechtssachen mit Schriftsätzen, die am 23. November(Rechtssache T-162/98) und 14. Dezember 1998 (Rechtssache T-148/98) eingegangen sind, eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben.".

    Die Einrede der Unzulässigkeit wurde in der Rechtssache T-148/98 insbesondere damit begründet, dass die Kläger, ehemalige Mitglieder der SWSMA, die Klagefrist von einem Monat nach Artikel 33 Absatz 3 EGKS-Vertrag nicht eingehalten hätten.

    Mostyn Jones, einer der Kläger in der Rechtssache T-148/98, hat angegeben, am 10. August 1998 von dritter Seite eine Abschrift der streitigen Entscheidung erhalten zu haben.

    Mit Schreiben vom 25. Juni 1999 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien in den Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 aufgefordert, zu einer etwaigen Verbindung der beiden Rechtssachen zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung Stellung zu nehmen sowie sich dazu zu äußern, ob sie im Fall einer Verbindung eine vertrauliche Behandlung bestimmter Stellen ihrer Schriftsätze oder sonstiger dem Gericht vorgelegter Unterlagen zu beantragen beabsichtigten.

    Mit am 25. Juni 1999 eingegangenem Schriftsatz ist für einige Kläger in der Rechtssache T-148/98 Prozesskostenhilfe gemäß Artikel 94 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt worden.

    Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht - die Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 gemäß Artikel 50 seiner Verfahrensordnung verbunden; - gemäß Artikel 114 seiner Verfahrensordnung über die von der Kommission erhobenen Einreden der Unzulässigkeit vorab und ohne mündliche Verhandlung entschieden; - die beiden Klagen als unzulässig abgewiesen.

    Rechtssache T-162/98 30 Es steht fest, dass die Entscheidung der Klägerin ordnungsgemäß zugestellt worden ist und die Klägerin ihre Klage erst nach Ablauf der Klagefrist erhoben hat.

    37 Daraus ergibt sich, dass das Vorbringen der Klägerin unbegründet ist und die Klage in der Rechtssache T-162/98 als unzulässig abgewiesen werden muss.

    Rechtssache T-148/98 ... 40 Sofern die einmonatige Klagefrist des Artikels 33 Absatz 3 EGKS-Vertrag, verlängert um die Entfernungsfrist von zehn Tagen, wie die Kläger behaupten, ab 10. August 1998 zu berechnen wäre, dem Tag, an dem einer von ihnen eine Abschrift der Entscheidung von einem Dritten erhalten haben soll, wäre sie am 20. September 1998 abgelaufen.

    48 Daraus folgt zwangsläufig, dass die Klage in der Rechtssache T-148/98 als verspätet anzusehen ist.

    Die Rechtsmittelführer beantragen, - den angefochtenen Beschluss aufzuheben, soweit er die Rechtssache T-148/98 betrifft; - festzustellen, dass die Nichtigkeitsklage zulässig ist und dass das Gericht in der Sache zu entscheiden hat; - hilfsweise die Frage der Zulässigkeit an das Gericht in neuer Besetzung zurückzuverweisen, wobei den Rechtsmittelführern Gelegenheit zu geben ist, vorab von sämtlichen von der SWSMA eingereichten Beweismitteln oder Stellungnahmen Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern; - der Kommission die Kosten aus beiden Instanzen aufzuerlegen.

    Sie hätten diese von der SWSMA in der Rechtssache T-162/98 vorgelegten Beweismittel aber weder prüfen noch dazu Stellung nehmen können.

    In keinem dieser Schriftstücke aus der Rechtssache T-148/98 wird auf die Erklärung von Bernard John Llewellyn oder auf die Aussage der SWSMA über den Zeitpunkt, zu dem ihre Solicitors von der streitigen Entscheidung Kenntnis erhalten haben sollen, Bezug genommen.

    Die Erklärung von Bernard John Llewellyn und die Aussage der SWSMA befanden sich nämlich bei den Akten der Rechtssache T-162/98.

    Diese wurden jedoch nicht an die Kläger in der Rechtssache T-148/98 weitergeleitet und konnten von ihnen schon gar nicht im schriftlichen oder mündlichen Verfahren erörtert werden, da die beiden Rechtssachen nur im Rahmen und zum Zweck des angefochtenen Beschlusses verbunden wurden, der gemäß Artikel 111 der Verfahrensordnung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung ergangen ist.

    Da sich das Gericht bei der Zurückweisung der Klage in der Rechtssache T-148/98 als unzulässig auf die oben in Randnummer 29 genannten Gesichtspunkte gestützt hat, hat es somit einen Verfahrensfehler begangen, durch den die Interessen der Rechtsmittelführer im Sinne von Artikel 51 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes beeinträchtigt worden sind.

    Insbesondere hatten die Parteien im Verfahren zur Rechtssache T-148/98 und im vorliegenden Verfahren Gelegenheit, die Gesichtspunkte zu erörtern, auf die die Kommission in diesen beiden Verfahren ihre Einrede gestützt hat.

    Die Kommission macht in ihrer Unzulässigkeitseinrede gegen die Klage in der Rechtssache T-148/98 geltend, die Rechtsmittelführer seien von der streitigen Entscheidung nicht betroffen und erfüllten folglich nicht die Voraussetzungen, um nach Artikel 33 EGKS-Vertrag Klage erheben zu können.

    Die von der Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit ist somit zurückzuweisen und dem Rechtsmittel ist folglich stattzugeben, soweit die Klage in der Rechtssache T-148/98 mit dem angefochtenen Beschluss als unzulässig abgewiesen worden ist.

    Der angefochtene Beschluss ist allerdings hinsichtlich der Klage in der Rechtssache T-162/98 rechtskräftig.

    Daher ist er auch insoweit aufzuheben, als damit die Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 verbunden worden sind.

    Er ist ferner aufzuheben, soweit danach weder über den in der Rechtssache T-148/98 gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe noch über die in derselben Rechtssache gestellten Streithilfeanträge der Power Gen UK plc, der National Power plc und der British Coal Corporation entschieden zu werden braucht.

    Die Rechtssache T-148/98 ist daher an das Gericht zurückzuverweisen; die Kostenentscheidung in dieser Rechtssache ist vorzubehalten.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Der Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. September 1999 in den Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 (Evans u. a./Kommission) wird aufgehoben, soweit damit - die Klage in der Rechtssache T-148/98 als unzulässig abgewiesen wird; - die Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 verbunden werden; - entschieden wird, dass weder über den in der Rechtssache T-148/98 gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe noch über die in derselben Rechtssache gestellten Streithilfeanträge der Power Gen UK plc, der National Power plc und der British Coal Corporation entschieden zu werden braucht; - die Kläger in der Rechtssache T-148/98 verurteilt werden, ihre eigenen Kosten sowie als Gesamtschuldner die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache T-162/98 zu tragen; - die Klägerin in der Rechtssache T-162/98 verurteilt wird, die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache T-148/98 als Gesamtschuldnerin zu tragen.

    2. Die Rechtssache T-148/98 wird zur Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen.

    3. Die Kosten in der Rechtssache T-148/98 werden vorbehalten.

  • EuGH, 22.03.1961 - 49/59

    Anforderungen an die Form und den Inhalt eines Schreibens von der hohen Behörde;

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    Hierfür verweisen die Rechtsmittelführer auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 20. Februar 1996 im Fall Vermeulen/Belgien (Recueil des arrêts et décisions 1996-I, S. 224) und das Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59 (Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, S. 111, 169).
  • EuGH, 06.10.1997 - C-55/97

    AIUFFASS und AKT / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    10 und 42) und vom 9. Januar 1997 in der Rechtssache C-143/95 P (Kommission/Socurte u. a., Slg. 1997, I-1, Randnr. 36) sowie auf den Beschluss vom 6. Oktober 1997 in der Rechtssache C-55/97 P (AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1997, I-5383, Randnr. 25).
  • EuGH, 17.11.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    Außerdem habe der Gerichtshof im Urteil vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P (Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183) entschieden, dass der Umstand, dass eine Vereinigung von einer Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen sei, nicht bedeute, dass auch ihre Mitglieder es seien.
  • EuGH, 05.03.1993 - C-102/92

    Ferriere Acciaierie Sarde / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    Da es bei dieser Fallgestaltung nicht möglich ist, den Zeitpunkt mit Sicherheit zu bestimmen, von dem an die Rechtsmittelführer genaue Kenntnis des Inhalts und der Gründe des von ihnen angefochtenen Aktes hatten, ist davon auszugehen, dass die Klagefrist mit dem Tag begann, an dem die Rechtsmittelführer diese Kenntnis erwiesenermaßen bereits besaßen (siehe in diesem Sinne Beschluss vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg. 1993, I-801, Randnr. 18).
  • EuGH, 09.01.1997 - C-143/95

    Kommission / Socurte u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    10 und 42) und vom 9. Januar 1997 in der Rechtssache C-143/95 P (Kommission/Socurte u. a., Slg. 1997, I-1, Randnr. 36) sowie auf den Beschluss vom 6. Oktober 1997 in der Rechtssache C-55/97 P (AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1997, I-5383, Randnr. 25).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    31 Der entschuldbare Irrtum, auf den sich die Klägerin beruft, um die Verlängerung einer zwingenden Klagefrist zu erreichen, bezieht sich nur auf außergewöhnliche Umstände, unter denen das fragliche Gemeinschaftsorgan ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich allein oder aber in ausschlaggebendem Maß geeignet ist, bei der betreffenden Partei eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-195/91 P, Bayer/Kommission, Slg. 1994, I-5619, Randnr. 26).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    Hierfür verweist die Kommission auf die Urteile vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P (Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnrn.
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    Der Gerichtshof habe jedoch klargestellt, dass er in einer solchen Situation diese Gesichtspunkte bei der Prüfung der Begründetheit der fraglichen Entscheidung nicht verwerten dürfe (Urteil vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 30).
  • EuGH, 22.03.1961 - 42/59

    Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.)

    Auszug aus EuGH, 10.01.2002 - C-480/99
    Hierfür verweisen die Rechtsmittelführer auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 20. Februar 1996 im Fall Vermeulen/Belgien (Recueil des arrêts et décisions 1996-I, S. 224) und das Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59 (Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, S. 111, 169).
  • EuG, 18.09.1997 - T-121/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von

    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass zum einen der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens im Allgemeinen das Recht der Verfahrensbeteiligten umfasst, Kenntnis von den Beweismitteln und den beim Gemeinschaftsrichter eingereichten Erklärungen zu nehmen und diese zu erörtern (Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnr. 47), und dass es zum anderen gegen einen elementaren Rechtsgrundsatz verstoßen würde, wenn eine gerichtliche Entscheidung auf Tatsachen und Schriftstücke gegründet würde, von denen die Parteien - oder eine von ihnen - keine Kenntnis nehmen und zu denen sie daher auch nicht Stellung nehmen konnten (Urteile vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde, 42/59 und 49/59, Slg. 1961, 111, 169, vom 10. Januar 2002, Plant u. a./Kommission und South Wales Small Mines, C-480/99 P, Slg. 2002, I-265, Randnr. 24, sowie vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.12.2009 - C-197/09

    Réexamen M / EMEA - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Rechtsstreit, der zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist ein Rechtsstreit grundsätzlich nicht zur Entscheidung über die Begründetheit der beim Gericht erster Instanz erhobenen Klage reif, wenn dieses die Klage aufgrund einer Einrede der Unzulässigkeit als unzulässig abgewiesen hat, ohne die Entscheidung dem Endurteil vorzubehalten (vgl. Urteile vom 16. Juni 1994, SFEI u. a./Kommission, C-39/93 P, Slg. 1994, I-2681, Randnr. 38, vom 10. Januar 2002, Plant u. a./Kommission und South Wales Small Mines, C-480/99 P, Slg. 2002, I-265, Randnr. 57, vom 15. Mai 2003, Pitsiorlas/Rat und EZB, C-193/01 P, Slg. 2003, I-4837, Randnr. 32, vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    219 - Urteile vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde (42/59 und 49/59, Slg. 1961, 111, 169), vom 10. Januar 2002, Plant u. a./Kommission und South Wales Small Mines (C-480/99 P, Slg. 2002, I-265, Randnr. 24), und vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission (C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07

    Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    95 - Urteile vom 22. März 1961, SNUPAT/Hohe Behörde (42/59 und 49/59, Slg. 1961, 111, 169), vom 10. Januar 2002, Plant u. a./Kommission und South Wales Small Mines (C-480/99 P, Slg. 2002, I-265, Randnr. 24), und Corus UK/Kommission (zitiert in Fn. 94, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    38 - Vgl. dazu Urteile vom 10. Januar 2002, Plant u. a./Kommission und South Wales Small Mines (C-480/99 P, Slg. 2002, I-265, Randnrn.
  • EuG, 03.04.2003 - T-119/02

    Royal Philips Electronics / Kommission

    Da nämlich die genannte Rüge im vorliegenden beschleunigten Verfahren des Artikels 76a der Verfahrensordnung nicht gemäß § 2 dieser Bestimmung Gegenstand eines Schriftsatzes im Sinne von Artikel 116 § 4 der Verfahrensordnung war und somit notwendigerweise und zwangsläufig erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht vorgetragen wurde, kann sie das der Kommission nach dem Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens zustehende Recht beeinträchtigen, in angemessener Weise zu dieser Frage Stellung zu nehmen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 10. Januar 2002 in der Rechtssache C-480/99, Plant u. a./Kommission und South Wales Small Mines, Slg. 2002, I-277, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00

    Keine Erwiderungsmöglichkeit auf die Schlussanträge des Generalanwalts;

    42: - Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Baustahlgewebe/Kommission, zitiert in Fußnote 35, Randnr. 21.43: - Urteile des Gerichtshofes vom 22. März 1961 in den verbundenen Rechtssachen 42/59 und 49/59 (SNUPAT/Hohe Behörde, Slg. 1961, 103, insbesondere 156) und vom 10. Januar 2002 in der Rechtssache C-480/99 (Plant, Slg. 2002, I-265, Randnr. 24).
  • EuG, 20.11.2008 - T-185/05

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Anwendungsmodalitäten bei der

    Falls jedoch der Zeitpunkt, ab dem der Kläger genaue Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung der von ihm angefochtenen Handlung hatte, nicht mit Sicherheit bestimmt werden kann, ist davon auszugehen, dass die Klagefrist spätestens mit dem Tag begann, an dem der Kläger diese Kenntnis erwiesenermaßen bereits besaß (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Januar 2002, Plant u. a./Kommission und South Wales Small Mines, C-480/99 P, Slg. 2002, I-265, Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    28: - Vgl. Urteil vom 10. Januar 2002 in der Rechtssache C-480/99 P (Plant/Kommission, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    33 Urteile Snupat/Hohe Behörde (42/59 und 49/59, EU:C:1961:5, Slg, S. 111, 169), Plant u. a./Kommission und South Wales Small Mines (C-480/99 P, EU:C:2002:8, Rn. 24) sowie Corus UK/Kommission (C-199/99 P, EU:C:2003:531, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Vergabenachprüfungsverfahren - Beweise mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Beschwerde gegen eine Beihilfe,

  • EuG, 07.07.2004 - T-107/01

    Lormines / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 02.07.2010 - T-266/08

    Kerstens / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 04.09.2012 - T-642/11

    Mische / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-439/08

    VEBIC - Wettbewerbspolitik - Auslegung der Art. 2, 5, 15 Abs. 3 und 35 Abs. 1 der

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