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   EuGH, 10.01.2019 - C-97/18   

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https://dejure.org/2019,52
EuGH, 10.01.2019 - C-97/18 (https://dejure.org/2019,52)
EuGH, Entscheidung vom 10.01.2019 - C-97/18 (https://dejure.org/2019,52)
EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - C-97/18 (https://dejure.org/2019,52)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    ET

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Einziehungsentscheidungen - Rahmenbeschluss 2006/783/JI - Art. 12 Abs. 1 und 4 - Für die Vollstreckung maßgebendes Recht - Recht des ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen â€" Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Einziehungsentscheidungen â€" Rahmenbeschluss 2006/783/JI â€" Art. 12 Abs. 1 und 4 â€" Für die Vollstreckung maßgebendes Recht â€" Recht des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Einziehungsentscheidungen - Rahmenbeschluss 2006/783/JI - Art. 12 Abs. 1 und 4 - Für die Vollstreckung maßgebendes Recht - Recht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.02.2017 - C-507/15

    Agro Foreign Trade & Agency - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

    Auszug aus EuGH, 10.01.2019 - C-97/18
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 16. Februar 2017, Agro Foreign Trade & Agency, C-507/15, EU:C:2017:129, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.01.2018 - C-367/16

    Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus EuGH, 10.01.2019 - C-97/18
    Diese Bestimmung beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der impliziert, dass ein gegenseitiges Vertrauen darauf besteht, dass jeder der Mitgliedstaaten die Anwendung des in den übrigen Mitgliedstaaten geltenden Strafrechts anerkennt, auch wenn die Anwendung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 52).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus EuGH, 10.01.2019 - C-97/18
    Der Gerichtshof hat insoweit anerkannt, dass sowohl der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten als auch der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der seinerseits auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beruht, im Unionsrecht fundamentale Bedeutung haben, da sie die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglichen (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586" Rn. 36).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-281/22

    G. K. u.a. (Parquet européen) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen impliziert, dass ein gegenseitiges Vertrauen darauf besteht, dass jeder der Mitgliedstaaten die Anwendung des in den übrigen Mitgliedstaaten geltenden Strafrechts anerkennt, auch wenn die Anwendung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, EU:C:2018:27, Rn. 52, und vom 10. Januar 2019, ET, C-97/18, EU:C:2019:7, Rn. 33).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-136/20

    Die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und

    Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass sowohl der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten als auch der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der seinerseits auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beruht, im Unionsrecht fundamentale Bedeutung haben, da sie die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglichen (Urteil vom 10. Januar 2019, ET, C-97/18, EU:C:2019:7, Rn. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-435/18

    Otis Gesellschaft u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht -

    21 Vgl. etwa Beschluss vom 21. Dezember 1995, Max Mara (C-307/95, EU:C:1995:465, Rn. 5), sowie Urteile vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères (C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 35 und 36), und vom 10. Januar 2019, ET (C-97/18, EU:C:2019:7, Rn. 24).
  • EuGH, 04.03.2020 - C-183/18

    Bank BGŻ BNP Paribas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit,

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 10. Januar 2019, ET, C-97/18, EU:C:2019:7, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.03.2020 - C-34/19

    Telecom Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 10. Januar 2019, ET, C-97/18, EU:C:2019:7, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-314/18

    Openbaar Ministerie (Mandat d'arrêt européen - Garantie de renvoi dans l'État

    Vgl. auch Urteil vom 8. November 2016, 0gnyanov (C-554/14, EU:C:2016:835, Rn. 46 bis 49), sowie - zum Rahmenbeschluss 2006/783 - Urteil vom 10. Januar 2019, ET (C-97/18, EU:C:2019:7, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-136/20

    LU (Recouvrement d'amendes de circulation routière) - Vorlage zur

    11 Aus einer ständigen Rechtsprechung geht hervor, dass sowohl der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten als auch der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der seinerseits auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beruht, im Unionsrecht fundamentale Bedeutung haben, da sie die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglichen (vgl. Urteil vom 10. Januar 2019, ET [C-97/18, EU:C:2019:7, Rn. 17]).
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