Rechtsprechung
EuGH, 10.02.2000 - C-148/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Deutsche Post
Wettbewerb
- Wolters Kluwer
Rechtsstreit über die Zustellung von Briefpost aus dem Ausland, die Gegenstand eines sogenannten non-physical Remailing (nichtmaterielles Remailing) ist; Endvergütungen; Ausdruck von Schreiben in den Niederlanden als Versandfertigmachen im Sinne des Art. 25 ...
- Judicialis
EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; EGV Art. 5 Abs. 2 (jetzt Art. 10 Abs. 2 EGV); ; EGV Art. 30 (jetzt EGV Art. 28); ; EGV Art. 59 (jetzt EGV Art. 49); ; EGV Art. 85 (jetzt EGV Ar... t. 81); ; EGV Art. 86 (jetzt EGV Art. 82); ; EGV Art. 90 Abs. 1 (jetzt Art. 86 Abs. 1 EGV); ; EGV Art. 90 Abs. 2 (jetzt Art. 86 Abs. 2 EGV); ; Weltpostvertrag Art. 25
- datenbank.nwb.de
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2261
- ZIP 2000, 329
- DB 2000, 569
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.05.1993 - C-320/91
Strafverfahren gegen Corbeau
Auszug aus EuGH, 10.02.2000 - C-148/97
37 Zur Beantwortung dieser so umformulierten Frage ist zunächst festzustellen, daß eine Einrichtung wie die Deutsche Post, der die ausschließliche Befugnis zum Einsammeln, zur Beförderung und zur Zustellung von Postsendungen übertragen wurde, als ein Unternehmen anzusehen ist, dem vom betreffenden Mitgliedstaat ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 90 Absatz 1 EG-Vertrag gewährt wurden (vgl. Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, I-2533, Randnr. 8).38 Weiter ist darauf hinzuweisen, daß ein Unternehmen, das auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes über ein gesetzliches Monopol verfügt, nach ständiger Rechtsprechung als Inhaber einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EG-Vertrag angesehen werden kann (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 14, vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 17, und Corbeau, Randnr. 9).
39 Wie der Gerichtshof in diesem Zusammenhang festgestellt hat, ist zwar die Tatsache, daß ein Mitgliedstaat durch die Gewährung ausschließlicher Rechte eine beherrschende Stellung geschaffen hat, für sich genommen nicht mit Artikel 86 unvereinbar; dennoch verpflichtet der EG-Vertrag die Mitgliedstaaten, keine Maßnahmen zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit dieser Bestimmung ausschalten könnten (vgl. Urteile vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 35, und Corbeau, Randnr. 11).
40 Daher dürfen die Mitgliedstaaten in bezug auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, gemäß Artikel 90 Absatz 1 EG-Vertrag keine den Wettbewerbsregeln des Vertrages widersprechenden Maßnahmen treffen oder beibehalten (vgl. Urteil Corbeau, Randnr. 12).
- EuGH, 10.02.2000 - C-147/97
DIE ERHEBUNG VON INLANDSGEBÜHREN IN EINEM MITGLIEDSTAAT AUF IN GROSSER ZAHL IM …
Auszug aus EuGH, 10.02.2000 - C-148/97
Rechtssache C-147/97.Ausweislich der Akten der Rechtssache C-147/97 übermittelt die GZS ihrem dänischen Vertragspartner auf gleichem Wege Daten über ungefähr sieben Millionen Kreditkarteninhaber zum Versand durch die dänische Post.
- EuGH, 13.12.1991 - 18/88
RTT / GB-Inno-BM
Auszug aus EuGH, 10.02.2000 - C-148/97
38 Weiter ist darauf hinzuweisen, daß ein Unternehmen, das auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes über ein gesetzliches Monopol verfügt, nach ständiger Rechtsprechung als Inhaber einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EG-Vertrag angesehen werden kann (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 14, vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 17, und Corbeau, Randnr. 9).
- EuGH, 14.02.1978 - 27/76
United Brands / Kommission
Auszug aus EuGH, 10.02.2000 - C-148/97
60 Wie der Gerichtshof in bezug auf die Lieferverweigerung eines Unternehmens mit beherrschender Stellung im Sinne von Artikel 86 des Vertrages ausgeführt hat, würde ein derartiges Verhalten gegen das in Artikel 3 Buchstabe g EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 3 Buchstabe g EG) niedergelegte und in Artikel 86, insbesondere unter den Buchstaben b und c, näher ausgeführte Ziel verstoßen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 183). - EuGH, 10.12.1991 - C-179/90
Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli
Auszug aus EuGH, 10.02.2000 - C-148/97
38 Weiter ist darauf hinzuweisen, daß ein Unternehmen, das auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes über ein gesetzliches Monopol verfügt, nach ständiger Rechtsprechung als Inhaber einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EG-Vertrag angesehen werden kann (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 14, vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 17, und Corbeau, Randnr. 9). - EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP
Auszug aus EuGH, 10.02.2000 - C-148/97
39 Wie der Gerichtshof in diesem Zusammenhang festgestellt hat, ist zwar die Tatsache, daß ein Mitgliedstaat durch die Gewährung ausschließlicher Rechte eine beherrschende Stellung geschaffen hat, für sich genommen nicht mit Artikel 86 unvereinbar; dennoch verpflichtet der EG-Vertrag die Mitgliedstaaten, keine Maßnahmen zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit dieser Bestimmung ausschalten könnten (vgl. Urteile vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 35, und Corbeau, Randnr. 11).