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   EuGH, 10.02.2011 - C-260/09 P   

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EuGH, 10.02.2011 - C-260/09 P (https://dejure.org/2011,1501)
EuGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - C-260/09 P (https://dejure.org/2011,1501)
EuGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - C-260/09 P (https://dejure.org/2011,1501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten - Beschränkung von Parallelimporten auf diesem Markt - Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Alleinvertriebshändler - Vertriebsvertrag, der passive ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Activision Blizzard Germany / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten - Beschränkung von Parallelimporten auf diesem Markt - Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Alleinvertriebshändler - Vertriebsvertrag, der passive ...

  • EU-Kommission PDF

    Activision Blizzard Germany (anciennement CD-Contact Data) / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten - Beschränkung von Parallelimporten auf diesem Markt - Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Alleinvertriebshändler - Vertriebsvertrag, der passive ...

  • EU-Kommission

    Activision Blizzard Germany (anciennement CD-Contact Data) / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten - Beschränkung von Parallelimporten auf diesem Markt - Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Alleinvertriebshändler - Vertriebsvertrag, der passive ...

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung von Parallelimporten auf einem Videospielkonsolenmarkt; Verfälschung von Beweismitteln durch das Erstgericht; Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten; Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Alleinvertriebshändler; Prüfungsumfang im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel; Prüfungsumfang im Rechtsmittelverfahren; Verfälschung von Beweismitteln durch das Erstgericht; Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten; Beschränkung von Parallelimporten auf diesem Markt; Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das Unternehmen Activision Blizzard für seine Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten verhängt wurde

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Art. 81 EGV und Art. 53 EWR-Abkommen 2003/675/EG
    Bestätigung der Geldbuße gegen Activision Blizzard wegen Beteiligung an Nintendo-Kartell

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    EuGH bestätigt Geldbuße gegen Activision Blizzard

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    500.000 Euro Geldbuße gegen "Activision Blizzard" wegen Kartellbeteiligung auf Nintendo-Videospielkonsolen-Markt gerechtfertigt - Nichtigkeitsklage gegen Entscheidung der Kommission im Nintendo-Fall vor dem Gerichtshof gescheitert

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Activision Blizzard Germany / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 13. Juli 2009 von der Activision Blizzard Germany GmbH (vormals CD-Contact Data GmbH) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 30. April 2009 in der Rechtssache T-18/03: CD-Contact Data GmbH/Kommission der Europäischen ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 30. April 2009, CD"Contact Data GmbH/Kommission der Europäischen Gemeinschaften (T"18/03), mit dem das Gericht die gegen die Rechtsmittelführerin verhängte Geldbuße herabgesetzt und im Übrigen deren ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2011, 320
  • EuZW 2011, 245
  • EuZW 2011, 488
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 20.05.2010 - C-583/08

    Gogos / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den

    Auszug aus EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
    Die Begründung durch das Gericht kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrolle ausüben kann (vgl. u. a. Urteile vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission und Rat, C-266/06 P, Randnr. 103, und vom 20. Mai 2010, Gogos/Kommission, C-583/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

    Auszug aus EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
    Die Begründung durch das Gericht kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrolle ausüben kann (vgl. u. a. Urteile vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission und Rat, C-266/06 P, Randnr. 103, und vom 20. Mai 2010, Gogos/Kommission, C-583/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

    Auszug aus EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
    Zunächst hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Prüfung des Vorliegens eines Systems nachträglicher Kontrollen und von Sanktionen nicht in allen Fällen Voraussetzung für die Annahme ist, dass eine gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßende Vereinbarung zustande gekommen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Januar 2004, BAI und Kommission/Bayer, C-2/01 P und C-3/01 P, Slg. 2004, I-23, Randnr. 84).
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
    In seinem Urteil vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/Kommission (56/64 und 58/64, Slg. 1966, 429), habe der Gerichtshof jedoch klar ausgesprochen, dass eine Beweislastumkehr insoweit nicht zulässig sei.
  • EuG, 30.04.2009 - T-18/03

    CD-Contact Data / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Activision Blizzard Germany GmbH (im Folgenden: Activision Blizzard) als Rechtsnachfolgerin der CD-Contact Data GmbH (im Folgenden: CD-Contact Data) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. April 2009, CD-Contact Data/Kommission (T-18/03, Slg. 2009, II-1021, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die gegen CD-Contact Data verhängte Geldbuße herabgesetzt und im Übrigen deren Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/675/EG der Kommission vom 30. Oktober 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (COMP/35.587 - PO Video Games, COMP/35.706 - PO Nintendo Distribution und COMP/36.321 - Omega - Nintendo) (ABl. 2003, L 255, S. 33, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
    Soweit sich das Gericht in diesem Zusammenhang auf seine Rechtsprechung zu horizontalen Vereinbarungen gestützt habe, namentlich auf das Urteil vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission (T-62/02, Slg. 2005, II-5057), habe es verkannt, dass nach gefestigter Rechtsprechung im Fall vertikaler Vereinbarungen solche Ausfuhren geeignet seien, die Zustimmung des Händlers zu einer die rechtswidrige Behinderung des Parallelhandels verfolgenden Politik des Lieferanten in Frage zu stellen.
  • EuGH, 02.09.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten

    Auszug aus EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
    Hinsichtlich der Begründetheit dieses Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass sich nach ständiger Rechtsprechung eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 54, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, Randnr. 32, und vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 64).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
    Hinsichtlich der Begründetheit dieses Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass sich nach ständiger Rechtsprechung eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 54, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, Randnr. 32, und vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 64).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
    Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-239/11

    Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte

    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich nämlich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. u. a. Urteil vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, Slg. 2011, I-419, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat daher nicht selbständig zu prüfen, ob die Kommission eine solche Beteiligung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat und ob sie damit der ihr obliegenden Beweispflicht für eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln gerecht geworden ist, sondern festzustellen, ob das Gericht seinen Schluss, dass es sich tatsächlich so verhielt, auf eine Lesart des Beweises gestützt hat, die dessen Wortlaut offensichtlich widerspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission, Randnr. 57).

    Selbst wenn diese Beweise anders ausgelegt werden könnten, als es das Gericht getan hat, ändert dies schließlich nichts daran, dass ihre von Siemens vertretene Auslegung nicht die einzige mit ihrem Wortlaut vereinbare ist, so dass die abweichende Auslegung durch das Gericht keine Verfälschung ihres Inhalts erkennen lässt und insbesondere keine sachliche Unrichtigkeit aufweist (vgl. entsprechend Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission, Randnr. 54).

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

    Als Erstes ist zu den Schreiben der italienischen Behörden vom 23. Januar 1999 und der Stadt Venedig vom 18. Mai 1998 festzustellen, dass der Vortrag von Italgas, die Auslegung dieser Schreiben durch das Gericht widerspreche deren Inhalt, nicht substantiiert genug ist, um es dem Gerichtshof zu ermöglichen, nachzuprüfen, ob die Beurteilung dieser Schreiben offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 52).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der

    Was den Vorwurf angeht, das Gericht habe die von den Rechtsmittelführerinnen vorgelegten wirtschaftlichen Beweise verfälscht, wird nicht behauptet, dass das Gericht die wirtschaftswissenschaftlichen Berichte offensichtlich gegen ihren Wortlaut ausgelegt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 57), sondern, dass das Gericht den Inhalt dieser Berichte falsch beurteilt habe.
  • EuGH, 03.04.2014 - C-559/12

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des

    In diesem Zusammenhang ist jedoch hervorzuheben, dass sich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteile vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Rn. 98, vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, Slg. 2011, I-419, Rn. 53, sowie A2A/Kommission, Rn. 105).
  • EuG, 27.09.2023 - T-172/21

    Online-Videospiele: Das Gericht bestätigt einen Verstoß gegen das

    Toutefois, l'existence d'un accord ou d'une pratique concertée doit être appréciée eu égard à l'ensemble des facteurs pertinents ainsi qu'au contexte économique et juridique propre à chaque cas d'espèce (voir, en ce sens, arrêt du 10 février 2011, Activision Blizzard Germany/Commission, C-260/09 P, EU:C:2011:62, point 72).

    La question de savoir si un élément de preuve permet ou non d'établir la conclusion d'un accord contraire à l'article 101, paragraphe 1, TFUE ne peut donc pas être tranchée de manière abstraite selon qu'il s'agit d'une relation verticale ou d'une relation horizontale, en isolant cet élément du contexte et des autres facteurs caractérisant le cas d'espèce (arrêt du 10 février 2011, Activision Blizzard Germany/Commission, C-260/09 P, EU:C:2011:62, points 71 et 72).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2021 - C-584/20

    Kommission/ Landesbank Baden-Württemberg und SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts-

    23 Vgl. u. a. Urteil vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 57).

    25 Vgl. Urteil vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Um schließlich ein Beispiel für die Kontrolle des Gerichtshofs in diesem Zusammenhang zu geben, sei das Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 57) angeführt, wonach "sich die Kontrolle, die der Gerichtshof bei der Beurteilung dieses Rechtsmittelgrundes einer Verfälschung der [in dieser Rechtssache in Rede stehenden] Faxe ausübt, auf die Nachprüfung beschränkt, dass das Gericht mit seiner auf deren Grundlage getroffenen Feststellung, CD-Contact Data sei an einer rechtswidrigen Vereinbarung zur generellen Beschränkung des Parallelhandels beteiligt gewesen, die Grenzen einer vernünftigen Würdigung dieser Fernkopien nicht offensichtlich überschritten hat .

    51 Urteil Siemens u. a./Kommission (C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, EU:C:2013:866, Rn. 42), wo auf das Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung) verwiesen wird.

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Was den Vorwurf angeht, das Gericht habe die von den Rechtsmittelführerinnen vorgelegten wirtschaftlichen Beweise verfälscht, wird nicht behauptet, dass das Gericht die wirtschaftswissenschaftlichen Berichte offensichtlich gegen ihren Wortlaut ausgelegt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 57), sondern dass das Gericht den Inhalt dieser Berichte falsch beurteilt habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Um schließlich ein Beispiel für die Kontrolle des Gerichtshofs in diesem Zusammenhang zu geben, sei das Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 57) angeführt, wonach "sich die Kontrolle, die der Gerichtshof bei der Beurteilung dieses Rechtsmittelgrundes einer Verfälschung der [in dieser Rechtssache in Rede stehenden] Faxe ausübt, auf die Nachprüfung beschränkt, dass das Gericht mit seiner auf deren Grundlage getroffenen Feststellung, CD-Contact Data sei an einer rechtswidrigen Vereinbarung zur generellen Beschränkung des Parallelhandels beteiligt gewesen, die Grenzen einer vernünftigen Würdigung dieser Fernkopien nicht offensichtlich überschritten hat .

    51 Urteil Siemens u. a./Kommission (C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, EU:C:2013:866, Rn. 42), wo auf das Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung) verwiesen wird.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Um schließlich ein Beispiel für die Kontrolle des Gerichtshofs in diesem Zusammenhang zu geben, sei das Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 57) angeführt, wonach "sich die Kontrolle, die der Gerichtshof bei der Beurteilung dieses Rechtsmittelgrundes einer Verfälschung der [in dieser Rechtssache in Rede stehenden] Faxe ausübt, auf die Nachprüfung beschränkt, dass das Gericht mit seiner auf deren Grundlage getroffenen Feststellung, CD-Contact Data sei an einer rechtswidrigen Vereinbarung zur generellen Beschränkung des Parallelhandels beteiligt gewesen, die Grenzen einer vernünftigen Würdigung dieser Fernkopien nicht offensichtlich überschritten hat .

    51 Urteil Siemens u. a./Kommission (C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, EU:C:2013:866, Rn. 42), wo auf das Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung) verwiesen wird.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 13.12.2012 - T-199/11

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a,

  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

  • EuGH, 26.09.2013 - C-115/12

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 04.07.2013 - C-287/11

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-67/13

    CB / Kommission

  • EuGH, 19.07.2012 - C-264/11

    Kaimer u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Strafe - Sektor

  • EuGH, 11.07.2013 - C-601/11

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Schutz gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-127/13

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer

  • EuGH, 11.04.2013 - C-354/12

    Asa / HABM

  • EuGH, 27.04.2023 - C-549/21

    Fondazione Cassa di Risparmio di Pesaro u.a./ Kommission

  • EuG, 26.02.2016 - T-241/14

    Bodson u.a. / EIB

  • EuGH, 07.12.2023 - C-317/23

    TO/ AUEA

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-115/12

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Strukturfonds - Europäischer Fonds für

  • EuG, 09.06.2011 - T-277/00

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14

    Commission v ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Zuständigkeit des

  • EuG, 26.02.2016 - T-240/14

    Bodson u.a. / EIB

  • EuGH, 13.12.2012 - C-654/11

    Transcatab / Commision

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