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   EuGH, 10.02.2021 - C-56/19 P   

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EuGH, 10.02.2021 - C-56/19 P (https://dejure.org/2021,1615)
EuGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - C-56/19 P (https://dejure.org/2021,1615)
EuGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - C-56/19 P (https://dejure.org/2021,1615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    RFA International / Kommission

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von Ferrosilicium mit Ursprung in Russland - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 9 und 10 - Ablehnung der Anträge auf Erstattung entrichteter Antidumpingzölle - Rechnerisch ermittelter Ausfuhrpreis - Prüfung, ob sich die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von Ferrosilicium mit Ursprung in Russland - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 9 und 10 - Ablehnung der Anträge auf Erstattung entrichteter Antidumpingzölle - Rechnerisch ermittelter Ausfuhrpreis - Prüfung, ob sich die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-15/12

    Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials / Rat - Rechtsmittel - Dumping -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Zweitens wirft die Rechtsmittelführerin dem Gericht im Wesentlichen vor, nicht festgestellt zu haben, dass die Kommission den Anforderungen der Beweislast, der sie nach der Rechtsprechung zu Art. 11 Abs. 9 der Grundverordnung unterliege, nicht genügt habe (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 17 und 18), da sie die Methodik geändert habe, ohne nachgewiesen zu haben, dass sich die Umstände geändert hätten.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Ausnahme, die es den Organen erlaubt, im Überprüfungsverfahren eine andere Methodik als in der Ausgangsuntersuchung anzuwenden, wenn die Umstände sich geändert haben, notwendig eng ausgelegt werden, da eine Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel restriktiv auszulegen ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um bei einer Überprüfung oder Erstattungsuntersuchung eine andere Methodik anwenden zu können als in der Ausgangsuntersuchung, müssen sie nachweisen, dass sich die Umstände geändert haben (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 18).

    Aus dem Erfordernis einer engen Auslegung kann sich jedoch nicht ergeben, dass die Organe diese Bestimmung auf eine Art auslegen und anwenden, die mit ihrem Wortlaut und ihrem Zweck unvereinbar ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 17.03.2015 - T-466/12

    RFA International / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Dieses wies die Klage mit Urteil vom 17. März 2015, RFA International/Kommission (T-466/12, EU:T:2015:151), ab.

    Die Behauptung der Klägerin in ihrer Erwiderung, auch ein Vergleich der Weiterverkaufspreise in der Phase "frei verzollt" führe zu einem Ergebnis, das eine teilweise Erstattung der Zölle zur Folge haben müsse, ist jedenfalls nicht hinreichend begründet, um im Rahmen der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der [streitigen] Beschlüsse berücksichtigt werden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2015, RFA International/Kommission, T-466/12, EU:T:2015:151, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-599/14

    Der Gerichtshof stellt fest, dass das Gericht die Rechtsakte, mit denen die Hamas

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Allerdings ist zu beachten, dass eine Verletzung des Unionsrechts in einem Urteil des Gerichts, wenn zwar dessen Gründe eine solche Verletzung enthalten, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist, nicht zur Aufhebung dieses Urteils führen kann und die Begründung durch eine andere zu ersetzen ist (Urteil vom 26. Juli 2017, Rat/LTTE, C-599/14 P, EU:C:2017:583, Rn. 75).
  • EuGH, 18.06.2015 - C-535/14

    Ipatau / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Nach ständiger Rechtsprechung sind aber die Rügen und Argumente, die die Begründetheit eines Rechtsakts in Frage stellen sollen, im Rahmen eines Rechtsmittelgrundes, mit dem eine fehlende oder unzureichende Begründung gerügt wird, unerheblich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2015, 1patau/Rat, C-535/14 P, EU:C:2015:407, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.10.2017 - C-650/15

    PPG und SNF / ECHA - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) - Art.

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Die Begründung kann also stillschweigend sein, vorausgesetzt, sie ermöglicht es den Betroffenen, die Gründe für die getroffene Entscheidung zu erkennen, und dem Gerichtshof, seine gerichtliche Kontrollfunktion wahrzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2016, Kommission/McBride u. a., C-361/14 P, EU:C:2016:434, Rn. 61, und vom 25. Oktober 2017, PPG und SNF/ECHA, C-650/15 P, EU:C:2017:802, Rn. 44).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-244/18

    Larko/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Kapitalzufuhr und

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Larko/Kommission, C-244/18 P, EU:C:2020:238, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) fällt es nicht in dessen Zuständigkeit, im Rahmen eines Rechtsmittels Tatsachenwürdigungen in Frage zu stellen, außer in Fällen, in denen diese auf einer Verfälschung der Aktenstücke beruhen; eine solche Verfälschung wird hier jedoch nicht geltend gemacht.
  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Was schließlich das von RFA geltend gemachte Argument betrifft, dass dieser Ansatz des Gerichts im Wesentlichen der früheren Entscheidungspraxis der Organe zuwiderlaufe, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Frage, ob sich die Antidumpingzölle in den Weiterverkaufspreisen und den späteren Verkaufspreisen der Union niederschlagen, nur im Rahmen von Art. 11 Abs. 10 der Grundverordnung zu prüfen ist und nicht im Hinblick auf eine behauptete frühere Entscheidungspraxis des Rates oder der Kommission (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 15. November 2011, Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 136 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.07.2008 - T-221/05

    Huvis / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Damit habe das Gericht die Rechtsprechung außer Acht gelassen, nach der es zur Rechtfertigung einer Änderung der Methodik nicht genüge, dass eine neue Methodik besser geeignet sei als die alte, wenn Letztere mit Art. 2 der Grundverordnung im Einklang stehe (Urteil vom 8. Juli 2008, Huvis/Rat, T-221/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:258, Rn. 50).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-464/09

    Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Sie verweist hierzu auf die Rechtsprechung, nach der eine derartige Bekanntmachung die Kommission bindet, sofern sie nicht gegen höherrangige Rechtsvorschriften verstößt (Urteile vom 28. Januar 1992, Soba, C-266/90, EU:C:1992:36, Rn. 19, und vom 2. Dezember 2010, Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47).
  • EuGH, 14.04.2016 - C-480/15

    KS Sports / EUIPO

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Dieser Umstand vermag nämlich keinen Begründungsmangel des angefochtenen Urteils zu belegen, da eine solche Abweichung der Auffassungen die sachliche Richtigkeit dieser Beurteilung betrifft (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. April 2016, KS Sports/EUIPO, C-480/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:266, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.05.2018 - T-431/12

    Distillerie Bonollo u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung

  • EuGH, 07.11.2013 - C-560/12

    Wam Industriale / Kommission

  • EuGH, 14.06.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände

  • EuGH, 28.01.1992 - C-266/90

    Soba / Hauptzollamt Augsburg

  • EuG, 18.11.2015 - T-73/12

    Einhell Germany u.a. / Kommission

  • EuGH, 28.11.2013 - C-13/12

    CHEMK und KF / Rat

  • EuGH, 04.05.2017 - C-239/15

    RFA International / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von

  • EuG, 15.11.2018 - T-487/14

    CHEMK und KF / Kommission

  • EuGH, 18.09.2014 - C-374/12

    Valimar

  • EuG, 28.04.2015 - T-169/12

    CHEMK und KF / Rat

  • EuG, 25.10.2011 - T-190/08

    CHEMK und KF / Rat - Dumping - Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der

  • EuG, 15.11.2018 - T-113/15

    RFA International / Kommission - Dumping - Einfuhren von Siliziumeisen mit

  • EuGH, 09.06.2016 - C-345/15

    CHEMK und KF / Rat

  • BFH, 19.10.2021 - VII R 7/18

    Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo -

    Enthält ein Sanktionsbeschluss eine Sonderregelung für Altverträge, muss diese als Ausnahmevorschrift unter Berücksichtigung des Ziels des jeweiligen Beschlusses, den Sanktionen größtmögliche Wirksamkeit zukommen zu lassen, grundsätzlich eng ausgelegt werden (vgl. allgemein EuGH-Urteile RFA International/Kommission vom 10.02.2021 - C-56/19 P, EU:C:2021:102, Rz 54, ABlEU 2021, Nr. C 128, 3; flyLAL-Lithuanian Airlines vom 23.10.2014 - C-302/13, EU:C:2014:2319, Rz 27, EuZW 2015, 76, und Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat vom 19.09.2013 - C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rz 17, m.w.N., juris).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-226/20

    Eurofer / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter

    Was zunächst das Vorbringen betrifft, die Auslegung des Gerichts von Art. 3 Abs. 4 Buchst. a der Verordnung 2016/1036 liefe im Wesentlichen der früheren Entscheidungspraxis der Unionsorgane zuwider, genügt die Feststellung, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine solche Entscheidungspraxis für die Auslegung einer Bestimmung dieser Verordnung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2021, RFA International/Kommission, C-56/19 P, EU:C:2021:102, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-226/20

    Eurofer / Kommission

    23 Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 10. Februar 2021, RFA International/Kommission (C-56/19 P, EU:C:2021:102, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-613/21

    Parlament/ Carbajo Ferrero - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    29 Urteil vom 10. Februar 2021, RFA International/Kommission (C-56/19, EU:C:2021:102, Rn. 61).
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