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   EuGH, 10.02.2022 - C-219/20   

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EuGH, 10.02.2022 - C-219/20 (https://dejure.org/2022,1984)
EuGH, Entscheidung vom 10.02.2022 - C-219/20 (https://dejure.org/2022,1984)
EuGH, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - C-219/20 (https://dejure.org/2022,1984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Délai de prescription)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Richtlinie 96/71/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen - Entlohnung - Art. 5 - Sanktionen - Verjährungsfrist - Charta der Grundrechte der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Richtlinie 96/71/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen - Entlohnung - Art. 5 - Sanktionen - Verjährungsfrist - Charta der Grundrechte der ...

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • EuZW 2022, 976
  • NZA 2022, 399
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 24.11.2020 - C-225/19

    Ein Mitgliedstaat, der wegen des Einwands eines anderen Mitgliedstaats eine

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht nämlich eindeutig hervor, dass sich diese nicht an die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union richtet (Urteil vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass das in Art. 41 der Charta verankerte Recht auf eine gute Verwaltung einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts widerspiegelt, der für die Mitgliedstaaten gelten soll, wenn sie dieses Recht umsetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH - C-226/19 (anhängig)

    Minister van Buitenlandse Zaken

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht nämlich eindeutig hervor, dass sich diese nicht an die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union richtet (Urteil vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass das in Art. 41 der Charta verankerte Recht auf eine gute Verwaltung einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts widerspiegelt, der für die Mitgliedstaaten gelten soll, wenn sie dieses Recht umsetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-773/18

    Land Sachsen-Anhalt () und juges) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Was als Erstes den Äquivalenzgrundsatz betrifft, so setzt die Wahrung dieses Grundsatzes voraus, dass die betreffende Regelung in gleicher Weise für Verfahren gilt, die auf die Verletzung des Unionsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern sie einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2020, Land Sachsen-Anhalt [Besoldung der Beamten und Richter], C-773/18 bis C-775/18, EU:C:2020:125, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.2021 - C-308/19

    Whiteland Import Export

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Sie dürfen jedoch nicht weniger günstig sein als diejenigen, die bei entsprechenden nationalen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Januar 2021, Whiteland Import Export, C-308/19, EU:C:2021:47, Rn. 45 und 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.03.2020 - C-125/18

    Die spanischen Gerichte müssen die Klausel in Hypothekendarlehensverträgen, der

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten Aufgabe des Gerichtshofs ist, dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben, und dass der Gerichtshof hierzu die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren hat (Urteil vom 3. März 2020, Gómez del Moral Guasch, C-125/18, EU:C:2020:138, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-298/16

    Ispas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Was als Zweites den Effektivitätsgrundsatz angeht, ist hervorzuheben, dass die Mitgliedstaaten für den wirksamen Schutz der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind und insbesondere die Beachtung zum einen des Grundsatzes, wonach die Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden müssen, ihren Standpunkt zu den Gesichtspunkten, auf die die Verwaltung ihre Entscheidung zu stützen beabsichtigt, sachdienlich vorzutragen, und zum anderen des in Art. 47 Abs. 2 der Charta verankerten Rechts jeder Person darauf, dass ihre Sache vor einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird, zu gewährleisten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2017, The Trustees of the BT Pension Scheme, C-628/15, EU:C:2017:687, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. November 2017, Ispas, C-298/16, EU:C:2017:843, Rn. 31).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-224/19

    Caixabank

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Sie dürfen jedoch nicht weniger günstig sein als diejenigen, die bei entsprechenden nationalen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Januar 2021, Whiteland Import Export, C-308/19, EU:C:2021:47, Rn. 45 und 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.03.2017 - C-638/16

    Erteilung von Visa für Drittstaatenangehörige: Humanität bleibt Sache der

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 7. März 2017, X und X, C-638/16 PPU, EU:C:2017:173, Rn. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.09.2017 - C-628/15

    The Trustees of the BT Pension Scheme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Was als Zweites den Effektivitätsgrundsatz angeht, ist hervorzuheben, dass die Mitgliedstaaten für den wirksamen Schutz der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind und insbesondere die Beachtung zum einen des Grundsatzes, wonach die Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden müssen, ihren Standpunkt zu den Gesichtspunkten, auf die die Verwaltung ihre Entscheidung zu stützen beabsichtigt, sachdienlich vorzutragen, und zum anderen des in Art. 47 Abs. 2 der Charta verankerten Rechts jeder Person darauf, dass ihre Sache vor einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird, zu gewährleisten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2017, The Trustees of the BT Pension Scheme, C-628/15, EU:C:2017:687, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. November 2017, Ispas, C-298/16, EU:C:2017:843, Rn. 31).
  • EuGH, 16.10.2019 - C-189/18

    Glencore Agriculture Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Waffengleichheit, der integraler Bestandteil des in dieser Bestimmung verankerten Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Schutzes der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte ist, da er, wie u. a. der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens eine logische Folge des Begriffs des fairen Verfahrens als solchem ist, gebietet, dass es jeder Partei angemessen ermöglicht wird, ihren Standpunkt sowie ihre Beweise unter Bedingungen vorzutragen, die sie nicht in eine gegenüber ihrem Gegner deutlich nachteilige Position versetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 2019, Glencore Agriculture Hungary, C-189/18, EU:C:2019:861, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung

  • EuGH, 15.04.2021 - C-194/19

    Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer

  • EuGH, 02.02.2021 - C-481/19

    Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln,

  • EuGH, 02.09.2021 - C-350/20

    Drittstaatsangehörige im Besitz einer kombinierten Arbeitserlaubnis, die gemäß

  • EuGH, 06.11.2019 - C-234/19

    EOS Matrix

  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-120/21

    LB (Prescription du droit au congé annuel payé) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    17 Vgl. insbesondere Urteile vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-776/19 bis C-782/19, im Folgenden: BNP Paribas Personal Finance, EU:C:2021:470, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Verjährungsfrist) (C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-132/21

    In der DSGVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Verjährungsfrist], C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom vorlegenden Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Verjährungsfrist], C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 176/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Tabakproduktrichtlinie:

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (EuGH, Urteil vom 10. Februar 2022, C-219/20, BeckRS 2022, 1481 Rn. 20 - Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, mwN).
  • EuGH, 30.01.2024 - C-471/22

    Agentsia "Patna infrastruktura" (Financement européen d'infrastructures

    Wenn ein Mitgliedstaat Unionsrecht durchführt, sind jedoch die aus dem Grundsatz der guten Verwaltung als allgemeinem Grundsatz des Unionsrechts folgenden Anforderungen, insbesondere das Recht jeder Person darauf, dass ihre Angelegenheiten unparteiisch und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden, im Rahmen des von der zuständigen nationalen Behörde durchgeführten Verfahrens anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2014, N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 49 und 50, und vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Verjährungsfrist], C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 37).

    Daraus folgt, dass jedes Dokument, das dem zuständigen Gericht vorgelegt wird, von jedem am Verfahren Beteiligten kontrolliert und in Frage gestellt werden können muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 71 und 72, vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Verjährungsfrist], C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 46, und vom 17. November 2022, Harman International Industries, C-175/21, EU:C:2022:895, Rn. 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-159/21

    Országos Idegenrendeszeti Főigazgatóság u.a.

    9 Vgl. u. a. Urteile vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken (C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Verjährungsfrist) (C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 37).

    11 Vgl. u. a. Urteile vom 15. April 2021, État belge (Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände) (C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Verjährungsfrist) (C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    12 Vgl. u. a. Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Verjährungsfrist) (C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 Vgl. u. a. Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Verjährungsfrist) (C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-605/21

    Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    14 Vgl. Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Verjährungsfrist) (C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Verjährungsfrist) (C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 45).

  • EuGH, 17.05.2023 - C-626/21

    Funke - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften -

    Nach ständiger Rechtsprechung haben die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts zu gewährleisten, dass das in Art. 47 Abs. 1 der Charta verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gewahrt ist, das den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Verjährungsfrist], C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-132/21

    Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság - Vorlage zur

    8 Vgl. u. a. Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Verjährungsfrist) (C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    9 Vgl. u. a. Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Verjährungsfrist) (C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-765/21

    Azienda Ospedale-Università di Padova

    Sie stellt allerdings eine Ausprägung eines allgemeinen Grundsatzes des Unionsrechts dar, den die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Verjährungsfrist], C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-175/21

    Harman International Industries - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36

    Dieser Grundsatz gebietet es insbesondere, dass es jeder Partei angemessen ermöglicht wird, ihren Standpunkt sowie ihre Beweise unter Bedingungen vorzutragen, die sie nicht in eine gegenüber ihrem Gegner deutlich nachteilige Position versetzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Sánchez Morcillo und Abril García, C-169/14, EU:C:2014:2099, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Februar 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Verjährungsfrist], C-219/20, EU:C:2022:89, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-721/20

    DB Station & Service - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 05.05.2022 - C-265/20

    Universiteit Antwerpen u.a.

  • EuGH, 30.06.2022 - C-105/21

    Spetsializirana prokuratura (Informations sur la décision nationale

  • EuG, 08.03.2021 - T-251/20

    KG/ Parlament

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