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   EuGH, 10.02.2022 - C-595/20   

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EuGH, 10.02.2022 - C-595/20 (https://dejure.org/2022,1978)
EuGH, Entscheidung vom 10.02.2022 - C-595/20 (https://dejure.org/2022,1978)
EuGH, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - C-595/20 (https://dejure.org/2022,1978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    ShareWood Switzerland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) - Verbraucherverträge - Rechtswahl - Art. 6 Abs. 4 Buchst. c - Ausschluss von Verträgen, die ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) - Verbraucherverträge - Rechtswahl - Art. 6 Abs. 4 Buchst. c - Ausschluss von Verträgen, die ein ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kauf- und Pachtvertrag über Bäume kein dingliches Recht!

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1157
  • EuZW 2022, 267
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.10.2005 - C-73/04

    Klein - Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeit für Klagen, die die Miete oder

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-595/20
    Zu Art. 16 Nr. 1 Buchst. a des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32), der für Klagen, die die Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaats vorsah, in dem die unbewegliche Sache belegen ist, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Einstufung als Miet- oder Pachtvertrag im Sinne dieser Bestimmung das Bestehen eines hinreichend engen Zusammenhangs zwischen dem Vertrag und der betreffenden Immobilie erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2005, Klein, C-73/04, EU:C:2005:607, Rn. 26).

    Insbesondere hat der Gerichtshof entschieden, dass ein gemischter Vertrag, kraft dessen gegen einen vom Kunden gezahlten Gesamtpreis eine Gesamtheit von Dienstleistungen zu erbringen ist, wie etwa ein Vertrag, der die Erbringung von Dienstleistungen vorsieht, die über die Übertragung eines Nutzungsrechts hinausgehen, das den Gegenstand eines Miet- oder Pachtvertrags darstellt, außerhalb des Bereichs liegt, in dem der in dieser Bestimmung aufgestellte Grundsatz der ausschließlichen Zuständigkeit seine Daseinsberechtigung hat, und kein eigentlicher Miet- oder Pachtvertrag im Sinne dieser Vorschrift ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2005, Klein, C-73/04, EU:C:2005:607, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.10.2016 - C-135/15

    Nikiforidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-595/20
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteil vom 18. Oktober 2016, Nikiforidis, C-135/15, EU:C:2016:774, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

    Auszug aus EuGH, 10.02.2022 - C-595/20
    Soweit die Verordnung Nr. 44/2001 durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1) aufgehoben und ersetzt wurde, gilt dieses Ziel der Kohärenz auch in Bezug auf diese Verordnung (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 36).
  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 81, und vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 21), die insbesondere unter Berücksichtigung des Wortlauts der betreffenden Bestimmung und des Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48, sowie vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25).
  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit

    Soweit die Brüssel I-VO durch die EuGVVO (Brüssel Ia-VO) aufgehoben und ersetzt wurde, gilt dieses Ziel der Kohärenz auch in Bezug auf diese Verordnung (EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 50; 10. Februar 2022 - C-595/20 - [ShareWood Switzerland] Rn. 34) .
  • ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 704/23

    Schadensersatz - Datenschutzverstoß - erforderlicher Schaden - Kausalität

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 81, und vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 21), die insbesondere unter Berücksichtigung des Wortlauts der betreffenden Bestimmung und des Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48, sowie vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-604/20

    ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Soweit die Verordnung Nr. 44/2001 durch die Verordnung Nr. 1215/2012 aufgehoben und ersetzt wurde, gilt dieses Ziel der Kohärenz auch in Bezug auf diese Verordnung (Urteil vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.11.2023 - C-497/22

    Roompot Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Um festzustellen, ob eine Streitigkeit in diese ausschließliche Zuständigkeit fällt, ist zum einen zu prüfen, ob sich diese Streitigkeit auf einen Vertrag über die Miete oder Pacht einer unbeweglichen Sache bezieht, und zum anderen, ob ihr Gegenstand unmittelbar mit den Rechten und Pflichten aus diesem Miet- oder Pachtvertrag verknüpft ist, weil es nach der Rechtsprechung für die Zuständigkeit des Gerichts des Mitgliedstaats, in dem die unbewegliche Sache belegen ist, nicht ausreicht, dass die Streitigkeit einen Zusammenhang mit einem Vertrag über die Miete oder Pacht der betreffenden unbeweglichen Sache aufweist (vgl. entsprechend Urteile vom 16. November 2016, Schmidt, C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 34, und vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 31).
  • EuGH, 14.09.2023 - C-821/21

    Club La Costa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Insoweit bestimmt Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung, dass die Parteien eines zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossenen Vertrags das auf den Vertrag anzuwendende Recht wählen können, wobei diese Rechtswahl jedoch nicht dazu führen darf, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre und wonach ein solcher Vertrag dem Recht des Staates unterliegt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 15 und 16).
  • LG Hannover, 02.06.2021 - 11 O 3/20

    Klage auf Rückzahlung bei Bauminvestment in Brasilien abgewiesen

    Soweit im jenem österreichischen Prozess der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich im Vorlagebeschluss vom 28.09.2020 (8Ob 36/20g) zum EuGH, C 595/20, zum Ausdruck gebracht hat, die Bäume als bewegliche Sachen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. a Rom I-VO anzusehen und in den in den Verträgen inkludierten Landpacht keinen Anlass für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands des Art. 6 Abs. 4 lit c) Rom I-VO zu sehen, die Frage jedoch wegen bestehender Restzweifel dem EuGH zur Beantwortung vorgelegt hat, hat die im vorliegenden Fall entscheidende Kammer aus den vorstehend unter 2.a.aa.
  • EuGH, 14.09.2023 - C-632/21

    Diamond Resorts Europe u.a.

    Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung - wonach ein solcher Vertrag dem Recht des Staates unterliegt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat - mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 15 und 16).
  • OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Die Beklagte regt insoweit die Aussetzung des hiesigen Berufungsverfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorlageverfahren (C-595/20) an.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-497/22

    Roompot Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Vgl. auch Urteil vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland (C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 32 und 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 22.09.2022 - 24 U 2/22

    Widerrufsrecht des Verbrauchers im Hinblick auf geschlossene Kauf- und

  • OLG Frankfurt, 14.09.2021 - 9 U 89/20

    Anwendung deutschen Rechts auf Vertrag zum Erwerb von Bäumen in Brasilien

  • OLG Frankfurt, 14.09.2021 - 9 U 77/19

    Erwerb von Bäumen in Brasilien

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