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   EuGH, 10.03.1989 - 126/87   

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https://dejure.org/1989,2027
EuGH, 10.03.1989 - 126/87 (https://dejure.org/1989,2027)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.1989 - 126/87 (https://dejure.org/1989,2027)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 1989 - 126/87 (https://dejure.org/1989,2027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines europäischen Beamten auf Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung eines Antrags auf Berücksichtigung seiner Bewerbung; Ablehnung der Beteiligung eines Beamten an einem internen Auswahlverfahren

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Klage - Klage gegen die Zurückweisung einer Beschwerde - Zulässigkeit - [Beamtenstatut, Artikel 90 und 91]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Klage eines Beamten gegen eine Entscheidung der Anstellungsbehörde; Gegenstand der von einem Beamten vor dem Gerichtshof gestellten Anträge hinsichtlich der in der Verwaltungsbeschwerde gestellten Anträge; Zulässigkeit eines Schadensersatzantrages

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 30.05.1984 - 111/83

    Picciolo / Parlament

    Auszug aus EuGH, 10.03.1989 - 126/87
    18 Wie die Kommission ausgeführt hat, entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß ein Beamter gegen eine Ernennung nur klagen kann, wenn er ein persönliches Interesse an deren Aufhebung hat ( Urteil vom 30 . Mai 1984 in der Rechtssache 111/83, Santo Picciolo/Parlament, Slg .
  • EuGH, 26.01.1989 - 224/87

    Koutchoumoff / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.03.1989 - 126/87
    Unter diesen Umständen ist die Klage zulässig, ob sie sich nun allein gegen die ursprünglich angefochtene Entscheidung, gegen die die Beschwerde zurückweisende Entscheidung oder gegen beide Entscheidungen zusammen richtet ( Urteil vom 19 . Januar 1984 in der Rechtssache 260/80, Andersen/Rat, Slg . 1984, 177, Randnrn . 3 und 4 ), sofern Beschwerde und Klage in den Fristen der Artikel 90 und 91 des Statuts eingereicht wurden, was vorliegend der Fall war ( Urteil vom 26 . Januar 1989 in der Rechtssache 224/87, Koutchoumoff/Kommission, Slg .
  • EuGH, 19.01.1984 - 260/80

    Andersen u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1989 - 126/87
    Unter diesen Umständen ist die Klage zulässig, ob sie sich nun allein gegen die ursprünglich angefochtene Entscheidung, gegen die die Beschwerde zurückweisende Entscheidung oder gegen beide Entscheidungen zusammen richtet ( Urteil vom 19 . Januar 1984 in der Rechtssache 260/80, Andersen/Rat, Slg . 1984, 177, Randnrn . 3 und 4 ), sofern Beschwerde und Klage in den Fristen der Artikel 90 und 91 des Statuts eingereicht wurden, was vorliegend der Fall war ( Urteil vom 26 . Januar 1989 in der Rechtssache 224/87, Koutchoumoff/Kommission, Slg .
  • EuGH, 20.05.1987 - 242/85

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.03.1989 - 126/87
    Diese Rügen können vor dem Gerichtshof auf Argumente gestützt werden, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen ( Urteil vom 20 . Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg .
  • EuGH, 07.05.1986 - 52/85

    Rihoux / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.03.1989 - 126/87
    Daraus folgt, daß die Artikel 90 und 91 des Beamtenstatuts zwar eine einverständliche Beilegung des Streits zwischen einem Beamten und seiner Verwaltung ermöglichen, jedoch nicht den Rechtsstreit streng und endgültig begrenzen sollen, solange nur die Klageanträge weder den Grund noch den Gegenstand der Beschwerde ändern ( Urteil vom 7 . Mai 1986 in der Rechtssache 52/85, Rihoux u .
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    28: - Urteile vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 6/79 (Grassi/Rat, Slg. 1980, 2141), vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 23/87 (Aldinger u. a./Parlament, Slg. 1988, 4395) und vom 10. März 1989 in der Rechtssache 126/87 (Del Plato/Kommission, Slg. 1989, 643).
  • EuG, 18.09.1997 - T-121/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

    Aus der Rechtsprechung gehe hervor, daß die zwingendenProzeßhindernisse wie der Ablauf der Klagefrist, die vom Gericht von Amts wegenberücksichtigt werden könnten, von den Parteien unabhängig vom Stand desVerfahrens geltend gemacht werden könnten (vgl. hierzu Schlußanträge desGeneralanwalts M. Darmon zum Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1989 inder Rechtssache 126/87, Del Plato/Kommission, Slg. 1989, 643, Nrn. 9 und 10).
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Insbesondere ist entschieden worden, daß ein solches Interesse fehlt, wenn die Klage gegen die Ernennung eines anderen Bewerbers in einer Stelle gerichtet ist, in der der Kläger selbst nicht hätte ernannt werden können (vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 10. März 1989 in der Rechtssache 126/87, Del Plato/Kommission, Slg. 1989, 643, 655, und vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 111/83, Picciolo/Parlament, 111/83, Slg. 1984, 2323, 2340).
  • EuG, 08.10.1992 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtdurchführung eines

    Jedoch kann der Antrag der Klägerin, die ihr gegenüber getroffene Entscheidung aufzuheben, einen Antrag auf Ersatz sowohl des materiellen wie des immateriellen Schadens implizieren, den diese Entscheidung ihr verursachen konnte (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1989 in der Rechtssache 126/87, Del Plato/Kommission, Slg. 1989, 643, 663).
  • EuG, 13.12.1990 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    15 Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Beamter oder ehemaliger Beamter in der Tat nur dann eine Klage nach den Artikeln 90 und 91 des Statuts auf Aufhebung einer Ernennungsentscheidung der Anstellungsbehörde erheben, wenn er ein persönliches Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Maßnahme hat (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1975 in den Rechtssachen 81/74 bis 88/74, Marenco u. a./Kommission, Slg. 1975, 1247, vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 111/83, Picciolo/Parlament, Slg. 1984, 2323, und vom 10. März 1989 in der Rechtssache 126/87, Del Plato/Kommission, Slg. 1989, 643).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-71/07

    Campoli / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Ruhegehalt - Anwendung des

    15 - Urteile vom 7. Mai 1986, Rihoux u. a./Kommission (52/85, Slg. 1986, 1555, Randnr. 13), vom 20. Mai 1987, Geist/Kommission (242/85, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9), vom 14. Februar 1989, Bossi/Kommission (346/87, Slg. 1989, 303, Randnr. 27), und vom 10. März 1989, Del Plato/Kommission (126/87, Slg. 1989, 643, Randnr. 12).
  • EuGH, 21.02.2018 - C-326/16

    LL / Parlament - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Art. 263 Abs. 6 AEUV -

    Überdies hat der Gerichtshof in Bezug auf das Statut der Beamten der Europäischen Union für Recht erkannt, dass eine Klage unabhängig davon zulässig ist, ob sie nur gegen die Entscheidung gerichtet ist, die Gegenstand der Beschwerde war, gegen die Entscheidung, mit der die Beschwerde zurückgewiesen wurde, oder gegen diese beiden Entscheidungen zusammen, vorausgesetzt, dass die Beschwerde und die Klage innerhalb der in den oben angeführten Artikeln vorgesehenen Fristen eingereicht wurden (Urteile vom 26. Januar 1989, Koutchoumoff/Kommission, 224/87, EU:C:1989:38, Rn. 7, und vom 10. März 1989, Del Plato/Kommission, 126/87, EU:C:1989:115, Rn. 9).
  • EuG, 16.12.1993 - T-58/92

    Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    31 Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Beamter oder ehemaliger Beamter gemäß den Artikeln 90 und 91 des Statuts Klage auf Aufhebung einer Ernennungsentscheidung der Anstellungsbehörde erheben, falls er ein persönliches Interesse an der Aufhebung des angefochtenen Rechtsakts hat (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1975 in den Rechtssachen 81/74 bis 88/74, Marenco u. a./Kommission, Slg. 1975, 1247, vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 111/83, Picciolo/Parlament, Slg. 1984, 2323, vom 10. März 1989 in der Rechtssache 126/87, Del Plato/Kommission, Slg. 1989, 643, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-20/89, Moritz/Kommission, Slg. 1990, II-769).
  • EuG, 10.07.1992 - T-68/91

    Giovanni Barbi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1989 in der Rechtssache 126/87, Del Plato/Kommission, Slg. 1989, 659, Randnr. 12) sei der Klageantrag daher zulässig.
  • EuG, 03.05.2007 - T-343/04

    Tsarnavas / Kommission

    Verweisung auf: Gerichtshof, 29. Oktober 1975, Marenco u. a./Kommission, 81/74 bis 88/74, Slg. 1975, 1247, Randnr. 6; Gerichtshof, 30. Mai 1984, Picciolo/Parlament, 111/83, Slg. 1984, 2323, Randnr. 29; Gerichtshof, 10. März 1989, Del Plato/Kommission, 126/87, Slg. 1989, 643, Randnr. 18; Gerichtshof, 17. Dezember 1992, Moritz/Kommission, C-68/91 P, Slg. 1992, I-6849, Randnr. 16; Gericht, 13. Dezember 1990, Moritz/Kommission, T-20/89, Slg. 1990, II-769, Randnr. 15; Gericht, 18. Juni 1992, Turner/Kommission, T-49/91, Slg. 1992, II-1855, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung; Gericht, 16. Dezember 1993, Moat/Kommission, T-58/92, Slg. 1993, II-1443, Randnr. 31; Gericht, 13. Juli 1995, Rasmussen/Kommission, T-557/93, Slg. ÖD 1995, I-A-195 und II-603, Randnr. 30; Gericht, 12. Dezember 1996, X/Kommission, T-130/95, Slg. ÖD 1996, I-A-603 und II-1609, Randnr. 45; Gericht, 31. Mai 2005, Dionyssopoulou/Rat, T-105/03, Slg. ÖD 2005, I-A-137 und II-621, Randnr. 20; Gericht, 28. Juni 2005, Ross/Kommission, T-147/04, Slg. ÖD 2005, I-A-171 und II-771, Randnrn.
  • EuGöD, 23.04.2015 - F-54/14

    Vainker / Parlament

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