Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.2016 - C-499/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3592
EuGH, 10.03.2016 - C-499/14 (https://dejure.org/2016,3592)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2016 - C-499/14 (https://dejure.org/2016,3592)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2016 - C-499/14 (https://dejure.org/2016,3592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    VAD und van Aert

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Auslegung - Allgemeine Vorschriften - Vorschrift 3 b - Begriff "für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen" - Getrennte Pakete

  • Europäischer Gerichtshof

    VAD und van Aert

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Auslegung - Allgemeine Vorschriften - Vorschrift 3 b - Begriff "für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen" - Getrennte Pakete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VAD und van Aert

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2658/87 Anh 1 Vorschr 3 Buchst b, KN
    Zoll, Einzelhandel, Einzelverkauf, kombinierte Nomenklatur

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Auslegung - Allgemeine Vorschriften - Vorschrift 3 b - Begriff "für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen" - Getrennte Pakete

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • EuGH, 27.04.2023 - C-107/22

    X und Inspecteur van de Belastingdienst Douane

    Dass solche Waren bei ihrer zollrechtlichen Gestellung Gegenstand ein und derselben Anmeldung sind, ist also keine unabdingbare Voraussetzung für ihre Einstufung als Einheit und damit als eine "zerlegt oder noch nicht zusammengesetzt gestellte Ware" im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 2 a für die Auslegung der KN, sondern nur ein Indiz, aus dem eine solche Feststellung abgeleitet werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 10. März 2016, VAD und van Aert, C-499/14, EU:C:2016:155, Rn. 38).

    Eine andere Auslegung des Begriffs der zerlegt oder noch nicht zusammengesetzt gestellten Ware würde es Importeuren in der Praxis ermöglichen, mittels einer relativ einfachen Manipulation wie der Gestellung der Waren in getrennten Anmeldungen die für sie günstigste tarifliche Einordnung der betreffenden Waren - als Einheit oder gesondert - selbst zu wählen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. März 2016, VAD und van Aert, C-499/14, EU:C:2016:155, Rn. 39).

    Dies verstieße jedoch gegen den Grundsatz, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, und würde daher zu einer Beeinträchtigung des Ziels, die Zollkontrollen zu erleichtern, und der Rechtssicherheit, die bei der Tarifierung der eingeführten Waren im Vordergrund stehen muss, führen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. März 2016, VAD und van Aert, C-499/14, EU:C:2016:155, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich kann der Umstand, dass Waren dem Zoll in getrennten Anmeldungen gestellt werden, für sich genommen einer Einordnung dieser Waren als zerlegte oder noch nicht zusammengesetzte Waren im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 2 a für die Auslegung der KN entgegenstehen, wenn zum Zeitpunkt der Zollabfertigung aus anderen objektiven Faktoren hervorgeht, dass diese Waren eine Einheit bilden und später zu einem einzigen Gerät zusammengesetzt werden sollen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. März 2016, VAD und van Aert, C-499/14, EU:C:2016:155, Rn. 43).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht