Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.2021 - C-648/20 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4413
EuGH, 10.03.2021 - C-648/20 PPU (https://dejure.org/2021,4413)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - C-648/20 PPU (https://dejure.org/2021,4413)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - C-648/20 PPU (https://dejure.org/2021,4413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,4413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    PI

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 8 Abs. 1 Buchst. c - Europäischer Haftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 8 Abs. 1 Buchst. c - Europäischer Haftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Auszug aus EuGH, 10.03.2021 - C-648/20
    Vor dem vorlegenden Gericht, dem Westminster Magistrates' Court (Bezirksgericht Westminster, Vereinigtes Königreich), beanstandet PI die Gültigkeit des in Rede stehenden Europäischen Haftbefehls mit dem Vorbringen, dass das bulgarische Justizsystem nicht den Anforderungen des Rahmenbeschlusses 2002/584 entspreche, wie er in der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere in den Urteilen vom 27. Mai 2019, 0G und PI (Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau) (C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456) und PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) (C-509/18, EU:C:2019:457), ausgelegt werde.

    Dieser Schutz impliziert somit, dass zumindest auf einer seiner beiden Stufen eine Entscheidung erlassen wird, die den einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz innewohnenden Anforderungen genügt (Urteil vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 68).

    Folglich muss, wenn nach dem Recht des Ausstellungsmitgliedstaats für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls eine Behörde zuständig ist, die in diesem Mitgliedstaat an der Rechtspflege mitwirkt, aber kein Richter oder Gericht ist, die nationale justizielle Entscheidung - wie ein nationaler Haftbefehl -, auf die sich der Europäische Haftbefehl stützt, ihrerseits diese Anforderungen erfüllen (Urteil vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 69).

    Die Erfüllung dieser Anforderungen ermöglicht es dabei, der vollstreckenden Justizbehörde zu garantieren, dass die Entscheidung, zum Zweck der Strafverfolgung einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen, auf einem gerichtlicher Kontrolle unterworfenen nationalen Verfahren beruht und dass die Person, gegen die sich der nationale Haftbefehl richtet, über alle dem Erlass derartiger Entscheidungen eigene Garantien verfügte, insbesondere über diejenigen, die sich aus den in Art. 1 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584 genannten Grundrechten und allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergeben (Urteil vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 70).

    Außerdem müssen, wenn nach dem Recht des Ausstellungsmitgliedstaats für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls eine Behörde zuständig ist, die in diesem Mitgliedstaat an der Rechtspflege mitwirkt, aber selbst kein Gericht ist, in dem Mitgliedstaat die Entscheidung über die Ausstellung eines solchen Haftbefehls und insbesondere ihre Verhältnismäßigkeit in einer Weise gerichtlich überprüfbar sein, die den Erfordernissen eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes voll und ganz genügt (Urteil vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 75).

  • EuGH, 12.12.2019 - C-625/19

    Openbaar Ministerie (Parquet Suède) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 10.03.2021 - C-648/20
    Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (Urteil vom 12. Dezember 2019, 0penbaar Ministerie [Staatsanwaltschaft Schweden], C-625/19 PPU, EU:C:2019:1078, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Erwägungen werden durch die Erkenntnis, die den Urteilen vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaften Lyon und Tours) (C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077) und Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft Schweden) (C-625/19 PPU, EU:C:2019:1078) zu entnehmen ist, die in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof geltend gemacht worden sind, nicht in Frage gestellt.

    Desgleichen beruhte in der Rechtssache, die dem Urteil vom 12. Dezember 2019, 0penbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft Schweden) (C-625/19 PPU, EU:C:2019:1078), zugrunde liegt, der vom Staatsanwalt ausgestellte Europäische Haftbefehl auf einer justiziellen Entscheidung zur Anordnung der Untersuchungshaft.

  • EuGH, 13.01.2021 - C-414/20

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Auszug aus EuGH, 10.03.2021 - C-648/20
    Zweitens stellt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Bestehen einer gerichtlichen Kontrolle der von einer anderen Behörde als einem Gericht getroffenen Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, keine Voraussetzung dafür dar, dass diese Behörde als ausstellende Justizbehörde im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 angesehen werden kann, da diese Kontrolle nicht unter die Rechts- und Organisationsvorschriften dieser Behörde fällt, sondern das Verfahren der Ausstellung eines solchen Haftbefehls betrifft, das den Anforderungen an einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz genügen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Januar 2021, MM, C-414/20 PPU, EU:C:2021:4, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass sich der Begriff "[nationaler] Haftbefehl oder eine andere vollstreckbare justizielle Entscheidung mit gleicher Rechtswirkung" im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c des Rahmenbeschlusses 2002/584 auf nationale Maßnahmen bezieht, die von einer Justizbehörde zur Suche und Festnahme einer strafrechtlich verfolgten Person mit dem Ziel ausgestellt werden, sie zwecks Vornahme strafverfahrensrechtlicher Handlungen einem Richter vorzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Januar 2021, MM, C-414/20 PPU, EU:C:2021:4, Rn. 57).

    Hinsichtlich des Umstands, dass die bulgarische Regierung in ihrer schriftlichen Antwort auf die Fragen des Gerichtshofs unter Berufung auf das Urteil vom 13. Januar 2021, MM (C-414/20 PPU, EU:C:2021:4), vorträgt, dass die gesuchte Person nach ihrer Übergabe im Anschluss an die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls unverzüglich einem Gericht vorgeführt werde, das die Erforderlichkeit, ihr gegenüber eine freiheitsentziehende oder -einschränkende Maßnahme zu ergreifen, prüfen werde und somit auch die Verhältnismäßigkeit dieses Haftbefehls kontrollieren werde, ist jedoch festzustellen, dass sich mit dieser Praxis nicht sicherstellen lässt, dass das bulgarische Verfahrenssystem den Anforderungen des Rahmenbeschlusses 2002/584 entspricht.

  • EuGH, 01.06.2016 - C-241/15

    Bob-Dogi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus EuGH, 10.03.2021 - C-648/20
    Das vorlegende Gericht möchte allerdings wissen, ob der zweistufige Schutz der Rechte, der der gesuchten Person zugutekommen müsse, wie er in der Rechtsprechung des Gerichtshofs u. a. in Rn. 56 des Urteils vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385), verlangt werde, im Rahmen der bei ihm anhängigen Rechtssache gewährleistet sei, da sowohl der in Rede stehende Europäische Haftbefehl als auch der nationale Haftbefehl oder die justizielle Entscheidung mit gleicher Wirkung wie der nationale Haftbefehl vom Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Swischtow ausgestellt worden seien, ohne dass vor der Übergabe von PI durch das Vereinigte Königreich ein bulgarisches Gericht beteiligt gewesen sei.

    Wenn um die Übergabe einer gesuchten Person zur Strafverfolgung ersucht wird und die Entscheidungen, einen zugrunde liegenden nationalen Haftbefehl und einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, beide von einem Staatsanwalt getroffen werden, ohne dass vor der Übergabe ein Gericht beteiligt wird, erhält die gesuchte Person dann den vom Gerichtshof im Urteil vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385), vorgesehenen zweistufigen Schutz, wenn.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 56 des Urteils vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385), für Recht erkannt hat, dass das System des Europäischen Haftbefehls aufgrund des in Art. 8 Abs. 1 Buchst. c des Rahmenbeschlusses 2002/584 aufgestellten Erfordernisses einen zweistufigen Schutz der Verfahrens- und Grundrechte enthält, der der gesuchten Person zugutekommen muss, da zu dem gerichtlichen Schutz auf der ersten Stufe beim Erlass einer nationalen justiziellen Entscheidung wie eines nationalen Haftbefehls der Schutz hinzukommt, der auf der zweiten Stufe bei der Ausstellung des Europäischen Haftbefehls, zu der es gegebenenfalls kurze Zeit nach dem Erlass dieser nationalen justiziellen Entscheidung kommen kann, zu gewährleisten ist.

  • EuGH, 12.12.2019 - C-566/19

    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die französische, die schwedische und

    Auszug aus EuGH, 10.03.2021 - C-648/20
    Erstens ergibt sich aus der Vorlageentscheidung, dass der Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Swischtow eine Behörde ist, die an der Strafrechtspflege mitwirkt und bei der Ausübung der mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls verbundenen Aufgaben unabhängig ist; diese beiden Voraussetzungen ermöglichen es, diese Behörde als "ausstellende Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 einzustufen (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Erwägungen werden durch die Erkenntnis, die den Urteilen vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaften Lyon und Tours) (C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077) und Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft Schweden) (C-625/19 PPU, EU:C:2019:1078) zu entnehmen ist, die in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof geltend gemacht worden sind, nicht in Frage gestellt.

  • EuGH, 12.02.2019 - C-492/18

    TC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus EuGH, 10.03.2021 - C-648/20
    Diese Pflicht gilt zudem für alle Mitgliedstaaten und insbesondere sowohl für den Ausstellungsmitgliedstaat als auch für den Vollstreckungsmitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2019, TC, C-492/18 PPU, EU:C:2019:108, Rn. 41 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.05.2019 - C-509/18

    PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 10.03.2021 - C-648/20
    Vor dem vorlegenden Gericht, dem Westminster Magistrates' Court (Bezirksgericht Westminster, Vereinigtes Königreich), beanstandet PI die Gültigkeit des in Rede stehenden Europäischen Haftbefehls mit dem Vorbringen, dass das bulgarische Justizsystem nicht den Anforderungen des Rahmenbeschlusses 2002/584 entspreche, wie er in der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere in den Urteilen vom 27. Mai 2019, 0G und PI (Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau) (C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456) und PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) (C-509/18, EU:C:2019:457), ausgelegt werde.
  • EuGH, 12.02.2019 - C-8/19

    RH

    Auszug aus EuGH, 10.03.2021 - C-648/20
    Zweitens ist hinsichtlich des Kriteriums der Dringlichkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Umstand zu berücksichtigen, dass dem Betroffenen des Ausgangsverfahrens derzeit seine Freiheit entzogen ist und dass seine weitere Inhaftierung von der Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits abhängt (Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21

    Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland

    aa) Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Mitgliedstaaten in allen unter das Unionsrecht fallenden Bereichen verpflichtet, den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zu beachten, der von jedem Mitgliedstaat verlangt, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht einschließlich der Grundrechte wie des in Art. 47 EU-Grundrechtecharta niedergelegten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen Gericht beachten (vgl. nur EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-216/18, juris Rn. 36 - Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems]; EuGRZ 2019, 191 Rn. 128 - CETA-Abkommen EU-Kanada; Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-625/19 PPU, juris Rn. 33 - Openbaar Ministerie; Urteil vom 10. März 2021 - C-648/20 PPU, juris Rn. 35 - PI).
  • EuGH, 13.04.2021 - C-648/20

    PI

    Le 10 mars 2021, 1a Cour (première chambre) a rendu l'arrêt PI (C-648/20 PPU, EU:C:2021:187).

    1) Le point 55 de l'arrêt du 10 mars 2021, PI (C - 648/20 PPU, EU:C:2021:187), doit être rectifié comme suit :.

  • EuGH, 26.10.2021 - C-428/21

    Openbaar Ministerie (Droit d'être entendu par l'autorité judiciaire d'exécution)

    Allerdings müssen sie darauf achten, dass die Erfüllung der sich aus diesem Rahmenbeschluss ergebenden Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des durch Art. 47 der Charta verbürgten gerichtlichen Rechtsschutzes, den der Rahmenbeschluss generell voraussetzt, durch diese Vorschriften nicht vereitelt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 10. März 2021, PI, C-648/20 PPU, EU:C:2021:187, Rn. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-158/21

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    32 Vgl. u. a. Urteile vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie (Urkundenfälschung) (C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 10. März 2021, PI (C-648/20 PPU, EU:C:2021:187, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-497/20

    Randstad Italia

    31 Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den Rahmenbeschluss 2002/584/JHA des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. 2002, L 190, S. 1) in der Fassung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JHA des Rates vom 26. Februar 2009 (ABl. 2009, L 81, S. 24), Urteil vom 10. März 2021, PI (C-648/20 PPU, EU:C:2021:187, Rn. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19

    Gavanozov II

    29 Vgl. als aktuelle Beispiele die Urteile vom 8. Dezember 2020 , Staatsanwaltschaft Wien (Verfälschung von Überweisungsaufträgen) (C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 40), oder vom 10. März 2021, PI (C-648/20 PPU, EU:C:2021:187, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht