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   EuGH, 10.04.2014 - C-412/13 P   

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https://dejure.org/2014,7649
EuGH, 10.04.2014 - C-412/13 P (https://dejure.org/2014,7649)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.2014 - C-412/13 P (https://dejure.org/2014,7649)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 2014 - C-412/13 P (https://dejure.org/2014,7649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Langguth Erben / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 34 Abs. 1, Art. 75 und Art. 77 Abs. 1 - Ältere nationale und ältere internationale Bildmarke MEDINET - Inanspruchnahme des Zeitrangs - Verweigerung

  • EU-Kommission

    Franz Wilhelm Langguth Erben GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Mus

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 34 Abs. 1, Art. 75 und Art. 77 Abs. 1 - Ältere nationale und ältere internationale Bildmarke MEDINET - Inanspruchnahme des Zeitrangs - Verweigerung.

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zurückweisung eines Rechtsmittels bei offensichtlicher Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel der Anmelderin gegen die Abweisung der Aufhebungsklage zur Inanspruchnahme des Zeitrangs älterer Marken bei fehlender Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils; Rechtsmittelbeschluss des Gerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Langguth Erben / HABM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 20. Februar 2013, Langguth Erben/HABM (T"378/11), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Mai 2011 (Sache R 1598/2010"4) über eine Inanspruchnahme ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2014, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres

    Auszug aus EuGH, 10.04.2014 - C-412/13
    Hinsichtlich des ersten Teils des zweiten Rechtsmittelgrundes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Art. 256 AEUV, 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteil Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.02.2013 - T-378/11

    Langguth Erben / HABM (MEDINET) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 10.04.2014 - C-412/13
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Franz Wilhelm Langguth Erben GmbH & Co. KG die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Langguth Erben/HABM (MEDINET) (T-378/11, EU:T:2013:83, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 10. Mai 2011 (Sache R 1598/2010-4) über die Inanspruchnahme des Zeitrangs älterer Marken im Rahmen der Anmeldung des Bildzeichens MEDINET als Gemeinschaftsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.04.2014 - C-412/13
    Eine Partei kann daher den Streitgegenstand nicht dadurch verändern, dass sie vor dem Gerichtshof ein Vorbringen erstmals geltend macht, das sie vor dem Gericht hätte ausführen können, aber nicht ausgeführt hat, da ihr damit erlaubt würde, den Gerichtshof, dessen Befugnisse im Rechtsmittelverfahren beschränkt sind, letztlich mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, EU:C:1994:211, Rn. 59).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Im Verfahren vor dem Gericht ist gemäß Nr. 15 der Praktischen Anweisungen für die Parteien vor dem Gericht vom 24. Januar 2012 (ABl. 2012, L 68, S. 23), die bei Klageerhebung in Kraft waren, die Länge der Klageschrift grundsätzlich auf 50 Seiten begrenzt, hängt aber immer von der rechtlichen und/oder tatsächlichen Komplexität der betreffenden Rechtssache ab (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. April 2014, Langguth Erben/HABM, C-412/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:269, Rn. 63).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-308/13

    Italiana Calzature / HABM

    Une partie ne saurait donc modifier l'objet dudit litige en soulevant pour la première fois devant la Cour un moyen qu'elle aurait pu soulever devant le Tribunal, mais qu'elle n'a pas soulevé, dès lors que cela reviendrait à lui permettre de saisir la Cour d'un litige plus étendu que celui dont a eu à connaître le Tribunal (voir, en ce sens, arrêts Commission/Brazzelli Lualdi e.a., C-136/92 P, EU:C:1994:211, point 59, ainsi que ordonnance Langguth Erben/OHMI, C-412/13P, EU:C:2014:269, point 41).
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