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   EuGH, 10.04.2018 - C-85/18 PPU   

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https://dejure.org/2018,9146
EuGH, 10.04.2018 - C-85/18 PPU (https://dejure.org/2018,9146)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.2018 - C-85/18 PPU (https://dejure.org/2018,9146)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 2018 - C-85/18 PPU (https://dejure.org/2018,9146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    CV

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung - Sorgerecht für das Kind - Verordnung (EG) Nr. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung - Sorgerecht für das Kind - Verordnung (EG) Nr. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    CV

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung - Sorgerecht für das Kind - Verordnung (EG) Nr. ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit bei Kindesentführung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit bei widerrechtlicher Kindesentführung

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1430
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 08.06.2017 - C-111/17

    OL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    Auszug aus EuGH, 10.04.2018 - C-85/18
    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes widerrechtlich im Sinne der sehr ähnlichen Formulierungen beider Bestimmungen ist, wenn es unter Verletzung eines Sorgerechts stattgefunden hat, das aufgrund einer Entscheidung oder kraft Gesetzes oder aufgrund einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung nach dem Recht des Mitgliedstaats besteht, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (vgl. Urteil vom 8. Juni 2017, OL, C-111/17 PPU, EU:C:2017:436, Rn. 36).

    Zu den Auswirkungen einer das Sorgerecht für ein Kind übertragenden vorläufigen gerichtlichen Entscheidung wie derjenigen der portugiesischen Gerichte im Ausgangsverfahren, mit der der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes am Wohnsitz seiner Mutter in Portugal festgelegt worden sein soll, ist darauf hinzuweisen, dass Art. 10 der Verordnung Nr. 2201/2003 genau den Fall regelt, dass das Kind im Anschluss an ein widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt erlangt (Urteil vom 8. Juni 2017, OL, C-111/17 PPU, EU:C:2017:436, Rn. 55).

    Infolgedessen kann das Vorliegen einer solchen vorläufigen gerichtlichen Entscheidung für die Begründung des "gewöhnlichen Aufenthalts" des Kindes im Sinne der Verordnung Nr. 2201/2003 nicht entscheidend sein, weil der Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" im Wesentlichen eine Tatsachenfrage darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2017, OL, C-111/17 PPU, EU:C:2017:436, Rn. 54).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-211/10

    Der Gerichtshof erläutert einige Vorschriften in Bezug auf die Anerkennung und

    Auszug aus EuGH, 10.04.2018 - C-85/18
    Diese Zuständigkeit bleibt grundsätzlich erhalten und wird nur dann übertragen, wenn das Kind einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erlangt hat und überdies eine der drei in Art. 10 alternativ aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist (Urteil vom 1. Juli 2010, Povse, C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 41).

    Die in Art. 10 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 2201/2003 aufgestellten Voraussetzungen sind daher eng auszulegen (Urteil vom 1. Juli 2010, Povse, C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 43 bis 45).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-491/10

    Aguirre Zarraga - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 10.04.2018 - C-85/18
    Der Gerichtshof bejaht die Eilbedürftigkeit einer Entscheidung in Fällen der Kindesentführung u. a. dann, wenn aufgrund der Trennung eines Kindes von einem Elternteil die Gefahr besteht, dass sich ihre gegenwärtigen oder künftigen Beziehungen verschlechtern oder Schaden nehmen und ein nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Aguirre Zarraga, C-491/10 PPU, EU:C:2010:828, Rn. 39).

    Zudem ist den Feststellungen des vorlegenden Gerichts zufolge die Integration des Kindes in sein familiäres und soziales Umfeld im Mitgliedstaat seines derzeitigen Aufenthalts bereits weit fortgeschritten, so dass eine Fortdauer dieser Situation geeignet wäre, seine Integration in sein familiäres und soziales Umfeld im Fall seiner Rückkehr nach Portugal noch stärker zu gefährden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Aguirre Zarraga, C-491/10 PPU, EU:C:2010:828, Rn. 40).

  • EuGH, 12.11.2014 - C-656/13

    L - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus EuGH, 10.04.2018 - C-85/18
    In Anwendung dieser Bestimmung ist das nach Art. 10 der Verordnung Nr. 2201/2003 zuständige Gericht grundsätzlich auch für die Entscheidung über einen Antrag auf Unterhalt zuständig, der eine Nebensache zu einer bei ihm anhängigen Klage in Bezug auf die elterliche Verantwortung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2014, L, C-656/13, EU:C:2014:2364, Rn. 35, und Beschluss vom 16. Januar 2018, PM, C-604/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:10, Rn. 32).
  • EuGH, 16.01.2018 - C-604/17

    PM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus EuGH, 10.04.2018 - C-85/18
    In Anwendung dieser Bestimmung ist das nach Art. 10 der Verordnung Nr. 2201/2003 zuständige Gericht grundsätzlich auch für die Entscheidung über einen Antrag auf Unterhalt zuständig, der eine Nebensache zu einer bei ihm anhängigen Klage in Bezug auf die elterliche Verantwortung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2014, L, C-656/13, EU:C:2014:2364, Rn. 35, und Beschluss vom 16. Januar 2018, PM, C-604/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:10, Rn. 32).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 10.04.2018 - C-85/18
    Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts eines Mitgliedstaats für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung für ein widerrechtlich verbrachtes Kind betreffen, folglich nicht nach der in den Vorlagefragen genannten allgemeinen Zuständigkeitsregel des Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2201/2003, die sich auf den Fall des rechtmäßigen Verbringens in einen anderen Mitgliedstaat bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Mercredi, C-497/10 PPU, EU:C:2010:829, Rn. 42).
  • EuGH, 29.09.2016 - C-492/14

    Essent Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regionale Regelungen, die

    Auszug aus EuGH, 10.04.2018 - C-85/18
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Umstand, dass ein einzelstaatliches Gericht sein Vorabentscheidungsersuchen seiner Form nach unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften des Unionsrechts formuliert hat, den Gerichtshof nicht daran hindert, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 2016, Essent Belgium, C-492/14, EU:C:2016:732, Rn. 43, sowie vom 15. Februar 2017, W und V, C-499/15, EU:C:2017:118, Rn 45).
  • EuGH, 15.02.2017 - C-499/15

    W und V - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 10.04.2018 - C-85/18
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Umstand, dass ein einzelstaatliches Gericht sein Vorabentscheidungsersuchen seiner Form nach unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften des Unionsrechts formuliert hat, den Gerichtshof nicht daran hindert, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 2016, Essent Belgium, C-492/14, EU:C:2016:732, Rn. 43, sowie vom 15. Februar 2017, W und V, C-499/15, EU:C:2017:118, Rn 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-35/23

    Greislzel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 -

    4 Urteile vom 13. Juli 2023, TT (Widerrechtliches Verbringen des Kindes) (C-87/22, EU:C:2023:571, im Folgenden: Urteil TT), vom 24. März 2021, MCP (C-603/20 PPU, EU:C:2021:231, im Folgenden: Urteil MCP), vom 17. Oktober 2018, UD (C-393/18 PPU, EU:C:2018:835), sowie Beschluss vom 10. April 2018, CV (C-85/18 PPU, EU:C:2018:220).

    20 Ich gehe davon aus, dass die Befürworter dieser These sie, wie dies der Vertreter der Kommission in der mündlichen Verhandlung getan hat, auf den Beschluss vom 10. April 2018, CV (C-85/18 PPU, EU:C:2018:220, Rn. 51), stützen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-87/22

    TT (Déplacement illicite de l'enfant) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    27 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2010, Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 44), und Beschluss vom 10. April 2018, CV (C-85/18 PPU, EU:C:2018:220, Rn. 51).

    29 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2010, Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 41), und Beschluss vom 10. April 2018, CV (C-85/18 PPU, EU:C:2018:220, Rn. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-468/18

    R () und obligation alimentaire) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    33 C-85/18 PPU, EU:C:2018:220.

    34 Vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 16. Januar 2018, PM (C-604/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:10, Rn. 33), und Beschluss vom 10. April 2018, CV (C-85/18 PPU, EU:C:2018:220, Rn. 55).

  • EuGH, 05.09.2019 - C-468/18

    R () und obligation alimentaire)

    Wenn ein in einer Rechtssache, die den Unterhalt für ein Kind betrifft, angerufenes Gericht nicht für ein Verfahren in Bezug auf die elterliche Verantwortung für dieses Kind zuständig ist, ist daher zunächst zu prüfen, ob die Verordnung Nr. 4/2009 eine anderweitige Zuständigkeit dieses Gerichts vorsieht (Beschlüsse vom 16. Januar 2018, PM, C-604/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:10, Rn. 33, und vom 10. April 2018, CV, C-85/18 PPU, EU:C:2018:220, Rn. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2021 - C-603/20

    MCP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum der

    22 Urteil vom 1. Juli 2010, Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 43 bis 45), und Beschluss vom 10. April 2018, CV (C-85/18 PPU, EU:C:2018:220, Rn. 51).
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