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   EuGH, 10.05.2001 - C-288/99   

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https://dejure.org/2001,4302
EuGH, 10.05.2001 - C-288/99 (https://dejure.org/2001,4302)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.2001 - C-288/99 (https://dejure.org/2001,4302)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - C-288/99 (https://dejure.org/2001,4302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur - Kindertrage

  • Europäischer Gerichtshof

    VauDe Sport

  • EU-Kommission PDF

    VauDe Sport

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kindertrage" zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen - Einreihung in die Position 6307 der Kombinierten Nomenklatur

  • EU-Kommission

    VauDe Sport

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1359/95/EWG; ; Verordnung 2658/87/EWG Anhang I; ; Verordnung 2658/87/EWG Anhang II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur - Kindertrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.5.2001)

    Eine Kindertrage ist weder ein Sitzmöbel noch ein Rucksack

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Finanzgerichts - Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.03.2000 - C-309/98

    Holz Geenen

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-288/99
    Außerdem sind die zur Kombinierten Nomenklatur von der Kommission und die zum Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen (Letztere im Folgenden: HS-Erläuterungen) ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. insbesondere Urteil vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-309/98, Holz Geenen, Slg. 2000, I-1975, Randnr. 14).
  • EuGH, 21.06.1988 - 253/87

    Sportex / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-288/99
    Um festzustellen, welcher von den Stoffen, aus denen die Ware besteht, für sie charakterbestimmend ist, ist nach ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob diese Ware auch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 253/87, Sportex, Slg. 1988, 3351, Randnr. 8).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-42/99

    Eru Portuguesa

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-288/99
    Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung einer Ware grundsätzlich deren objektive Merkmale und Eigenschaften sind, wie sie im Wortlaut der Position der KN festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-42/99, Eru Portuguesa, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 13).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International

    Um festzustellen, welcher von den Stoffen, aus denen die Ware besteht, für sie charakterbestimmend ist, ist nach ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob diese Wareauch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (in diesem Sinn Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-288/99, VauDe Sport, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-250/05

    Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    21 Nach dieser Allgemeinen Vorschrift ist zur Tarifierung einer Ware die Feststellung erforderlich, welcher der Stoffe, aus denen sie besteht, ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht; hierzu ist zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (Urteil Sportex, Randnr. 8; siehe in diesem Sinne auch Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-288/99, VauDe Sport, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, und Turbon International, Randnr. 26).
  • EuGH, 07.05.2009 - C-150/08

    Siebrand - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes

    Nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b ist zur Tarifierung einer Ware die Feststellung erforderlich, welcher der Stoffe, aus denen sie besteht, ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht (vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, VauDe Sport, C-288/99, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, vom 7. Februar 2002, Turbon International, C-276/00, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 26, und vom 26. Oktober 2006, Turbon International, Randnr. 21).
  • EuGH, 09.06.2016 - C-288/15

    MIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer

    Nur wenn die Anwendung dieser Vorschrift keine sachgerechte Einreihung bestimmter Waren erlaubt, insbesondere dann, wenn es keine Tarifposition mit genauer Warenbezeichnung für ihre Einreihung gibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2001, VauDe Sport, C-288/99, EU:C:2001:262, Rn. 21, und vom 15. November 2012, Kurcums Metal, C-558/11, EU:C:2012:721, Rn. 36), ist die Allgemeine Vorschrift 3 b) für die Auslegung der KN anzuwenden und werden die Waren "nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht".
  • BFH, 29.11.2022 - VII R 36/20

    Steuerfreie Verwendung von Energieerzeugnissen für die Schifffahrt

    Um festzustellen, welcher von den Stoffen, aus denen die Ware besteht, für sie charakterbestimmend sind, ist zu prüfen, ob diese Waren auch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würden (ständige EuGH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile Vaude Sport vom 10.05.2001 - C-288/99, EU:C:2001:262, ZfZ 2001, 266, m.w.N., und Turbon International vom 07.02.2002 - C-276/00, EU:C:2002:88, ZfZ 2002, 125).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-123/09

    Roeckl Sporthandschuhe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b ist zur Tarifierung einer Ware die Feststellung erforderlich, welcher der Stoffe, aus denen sie besteht, ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht; hierzu ist zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, VauDe Sport, C-288/99, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, Turbon International, Randnr. 21, und vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).
  • FG Hamburg, 22.06.2020 - 4 K 144/17

    Energiesteuer: Steuerfreie Verwendung von Dieselkraftstoff für die Schifffahrt

    Um festzustellen, welcher von den Stoffen, aus denen die Ware besteht, für sie charakterbestimmend sind, ist zu prüfen, ob diese Waren auch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würden (ständige EuGH-Rechtsprechung, vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 10. Mai 2001, C-288/99 und vom 7. Februar 2002, C-276/00).
  • EuG, 30.09.2003 - T-243/01

    Sony Computer Entertainment Europe / Kommission

    Hierzu ist zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde" (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 253/87, Sportex, Slg. 1988, 3351, Randnr. 8, vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-288/99, VauDe Sport, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, und vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00, Turbon International, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 26; in diesem Sinne ferner Urteile des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 60/83, Metro, Slg. 1984, 671, Randnr. 15, vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-121/95, VOBIS Microcomputer, Slg. 1996, I-3047, Randnrn.
  • FG München, 07.12.2017 - 14 K 2162/15

    Zolltarifliche Einreihung von Katzenkratzbäumen

    Um den charakterbestimmenden Stoff einer Ware festzustellen, ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ferner zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (EuGH-Urteile in ZfZ 2013, 41; vom 18. Juni 2009 C-173/08, Kloosterboer Services, ECLI:ECLI:EU:C:2009:382, ZfZ 2009, 189; vom 07. Februar 2002 C-276/00, Turbon International, ECLI:ECLI:EU:C:2002:88, ZfZ 2002, 125; vom 10. Mai 2001 C-288/99, Vaude Sport, ECLI:ECLI:EU:C:2001:262, ZfZ 2001, 266 und vom 21. Juni 1988 C-253/87, Sportex, ECLI:ECLI:EU:C:1988:333, ZfZ 1988, 269).
  • FG Hamburg, 22.05.2020 - 4 K 113/18

    In Teilen inhaltsgleich mit dem Urteil des FG Hamburg vom 22.05.2018 4 K 85/19 -

    Um festzustellen, welcher von den Stoffen, aus denen die Ware besteht, für sie charakterbestimmend sind, ist zu prüfen, ob diese Waren auch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würden (ständige EuGH-Rechtsprechung, vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 10. Mai 2001, C-288/99 und vom 7. Februar 2002, C-276/00).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-250/05

    Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

  • FG München, 20.02.2020 - 14 K 507/17

    Zolltarifliche Einreihung von Lenk- und Bockrollen

  • BFH, 20.09.2002 - VII B 224/02

    Grundsätzliche Bedeutung in Zolltarifsachen; Tarifierung von Elektro-Laufbändern

  • EuGH, 09.02.2023 - C-635/21

    LB GmbH (Air loungers) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer

  • FG Hamburg, 24.05.2016 - 4 K 100/13

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Multifunktionsgeräten mit

  • FG Hamburg, 04.09.2015 - 4 K 122/14

    Einreihung einer zusammengesetzten Ware: Einmaldecken für medizinische Zwecke

  • FG München, 25.07.2013 - 14 K 246/10

    Einreihung eines DVD-Players, eines Multimediacenters und eines Uhrenradios

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