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   EuGH, 10.07.1986 - 40/85   

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https://dejure.org/1986,1103
EuGH, 10.07.1986 - 40/85 (https://dejure.org/1986,1103)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1986 - 40/85 (https://dejure.org/1986,1103)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 40/85 (https://dejure.org/1986,1103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Belgien / Kommission

    1 . STAATLICHE BEIHILFEN - BEGRIFF - BEIHILFEN IN DER FORM VON DARLEHEN ODER VON KAPITALBETEILIGUNGEN - FÜR DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 92 EWG-VERTRAG UNWESENTLICHE MODALITÄTEN - KAPITALBETEILIGUNG - BEURTEILUNGSKRITERIUM - LAGE DES UNTERNEHMENS IM HINBLICK AUF DIE ...

  • EU-Kommission

    Belgien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung staatlicher Beihilfen ; Beteiligung am Kapital eines Unternehmens ; Anspruch auf rechtliches Gehör ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STAATLICHE BEIHILFEN - BEGRIFF - BEIHILFEN IN DER FORM VON DARLEHEN ODER VON KAPITALBETEILIGUNGEN - FÜR DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 92 EWG-VERTRAG UNWESENTLICHE MODALITÄTEN - KAPITALBETEILIGUNG - BEURTEILUNGSKRITERIUM - LAGE DES UNTERNEHMENS IM HINBLICK AUF DIE PRIVATEN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Beteiligung am Kapital eines Unternhmens - Rechtliches Gehör.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 40/85
    Wie sich unter anderem aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461) ergibt, ist die Gewährung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren, das zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen kann, ein fundamentaler Grundsatz.
  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 40/85
    "Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82 (Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809) festgestellt hat, geht es daher nicht an, eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Beihilfen in der Form von Darlehen und Beihilfen in der Form von Kapitalbeteiligungen an Unternehmen zu treffen.
  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 40/85
    Der Gerichtshof stellte mit Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89) fest, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, indem es dieser Entscheidung nicht nachgekommen ist.
  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Wahrung der Verteidigungsrechte im förmlichen Prüfverfahren gemäß Art. 88 Abs. 2 EG, dass der betroffene Mitgliedstaat zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände sowie zu den von ihr zur Stützung ihrer Behauptung, dass eine Verletzung des Unionsrechts vorliege, herangezogenen Schriftstücken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission, 40/85, Slg. 1986, 2321, Randnr. 28, und Belgien/Kommission, 234/84, Slg. 1986, 2263, Randnr. 27) und zu den Äußerungen, die beteiligte Dritte nach Art. 88 Abs. 2 EG abgegeben haben, sachgerecht Stellung nehmen kann.
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Was zweitens den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör anbelangt, stellen die Kläger unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in den Rechtssachen 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 27, und 40/85, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2321, Randnr. 28) in Abrede, dass ein Anhörungsrecht sinnvoll und wirkungsvoll ausgeübt werden könne, wenn es sich nur auf Tatsachen, nicht aber auf die Wertungen dieser Tatsachen durch die Kommission beziehe.

    Das Land fügt hinzu, der Gerichtshof stelle darauf ab, ob ein Kapitalgeber vergleichbarer Größe in vergleichbarer Lage das Kapital unter den gegebenen Bedingungen zugeführt hätte (Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 40/85, Belgien/Kommission, Randnr. 13).

  • EuGH, 05.06.2012 - C-124/10

    Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission

    Insbesondere geht aus der Rechtsprechung hervor, dass zur Beurteilung der Frage, ob dieselbe Maßnahme unter normalen Marktbedingungen von einem privaten Kapitalgeber, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der Staat, getroffen worden wäre, nur die Vorteile und Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die mit der Eigenschaft des Staates als Anteilseigner zusammenhängen, nicht aber jene, die sich an seine Eigenschaft als Träger von öffentlicher Gewalt knüpfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission, 234/84, Slg. 1986, 2263, Randnr. 14, und Belgien/Kommission, 40/85, Slg. 1986, 2321, Randnr. 13, vom 14. September 1994, Spanien/Kommission C-278/92 bis C-280/92, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 22, und vom 28. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-334/99, Slg. 2003, I-1139, Randnr. 134).
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