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   EuGH, 10.07.2001 - C-86/00   

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https://dejure.org/2001,2482
EuGH, 10.07.2001 - C-86/00 (https://dejure.org/2001,2482)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2001 - C-86/00 (https://dejure.org/2001,2482)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - C-86/00 (https://dejure.org/2001,2482)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsverfahren - Eintragung der Sitzverlegung einer Gesellschaft in das Handelsregister - Unzuständigkeit des Gerichtshofes

  • Europäischer Gerichtshof

    HSB-Wohnbau

  • EU-Kommission PDF

    HSB-Wohnbau

    Artikel 234 EG
    Vorabentscheidungverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG - Begriff - Amtsgericht, das in seiner Eigenschaft als das Handelsregister führende Behörde handelt und nicht im Rahmen eines Rechtsstreits entscheidet - ...

  • EU-Kommission

    HSB-Wohnbau

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren hinsichtlich der Eintragung der Sitzverlegung einer Gesellschaft in das Handelsregister im Rahmen der Zuständigkeit des Gerichtshofes; Eintragung der Verlegung des Firmensitzes nach Spanien unter Wahrung der Identität in das deutsche ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 234
    Vorabentscheidungverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG - Begriff - Amtsgericht, das in seiner Eigenschaft als das Handelsregister führende Behörde handelt und nicht im Rahmen eines Rechtsstreits entscheidet - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 43, EGV Art 48, EGV Art 52, EGV Art 58
    Gemeinschaftsrecht; Handelsrecht; Sitzverlegung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Heidelberg - Auslegung der Artikel 43 und 48 EG in bezug auf das Recht eines Mitgliedstaats, wonach die Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH deutschen Rechts) in einen anderen Mitgliedstaat ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3179
  • MDR 2001, 1363
  • EuZW 2001, 499
  • DB 2001, 1824
  • Rpfleger 2002, 16
  • NZG 2001, 1027
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.03.1986 - 318/85

    Greis Unterweger

    Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre I, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 14).
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
    Da es der Auffassung ist, dass sich die Antwort der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Daily Mail und General Trust, Slg. 1988, 5483) und vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459), nicht entnehmen lässt, hat es folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: A. Gehört eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im deutschen Register eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleinige Gesellschafterin eine spanische Firma ist, nach Spanien unter Wahrung der Identität zu den von den Artikeln 43 EG und 48 EG erfassten Rechten? B. Stehen die Artikel 43 EG und 48 EG einer Regelung entgegen, die eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im deutschen Register eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleinige Gesellschafterin eine spanische Firma ist, nach Spanien unter Wahrung der Identität verbietet? Zur Zuständigkeit des Gerichtshofes.
  • EuGH, 14.06.2001 - C-178/99

    Salzmann

    Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre I, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 14).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
    Da es der Auffassung ist, dass sich die Antwort der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Daily Mail und General Trust, Slg. 1988, 5483) und vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459), nicht entnehmen lässt, hat es folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: A. Gehört eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im deutschen Register eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleinige Gesellschafterin eine spanische Firma ist, nach Spanien unter Wahrung der Identität zu den von den Artikeln 43 EG und 48 EG erfassten Rechten? B. Stehen die Artikel 43 EG und 48 EG einer Regelung entgegen, die eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im deutschen Register eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleinige Gesellschafterin eine spanische Firma ist, nach Spanien unter Wahrung der Identität verbietet? Zur Zuständigkeit des Gerichtshofes.
  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film

    Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre I, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-111/94

    Job Centre

    Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre I, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-187/23

    Albausy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auch die deutschen Gerichte üben keine Rechtssprechungstätigkeit aus, wenn sie über die Bestellung eines Nachtragsliquidators für Vermögen (Beschluss vom 12. Januar 2010, Amiraike Berlin, C-497/08, EU:C:2010:5) oder über die Eintragung der Sitzverlegung in das Handelsregister (Beschluss vom 10. Juli 2001, HSB-Wohnbau, C-86/00, EU:C:2001:394) entscheiden.
  • OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 6 Wx 4/04

    Eintragung einer Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedsstaat der EU

    Der EuGH hat demnach bestätigt, dass gesellschaftsrechtliche Bestimmungen des Wegzugstaates, nach denen ein grenzüberschreitender Sitzwechsel zum Verlust der Eigenschaft als Gesellschaft des Wegzugstaates führt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind (vgl. dazu: BayObLG, NJW-RR 2004 a.a.O.; OLG Hamm NJW 2001 a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW 2001, a.a.O..; Lutter/Hommelhoff a.a.O. Rn. 22; Behrens, IPRax 2000, 384, 389; Lutter, BB 2003, 7, 10; Zimmer, NJW 2003, 3585, 3592; Triebel/von Hase, BB 2003, 2409 f, 2414; Drygala, EWiR 2003, 1029 f; Leible, ZGR 2004, 531, 536; Horn, NJW 2004, 893, 897; kritisch: Probst/Kleinert, MDR 2003, 1265, 1267; Bayer, BB 2003, 2357, 2363; Eidenmüller, JZ 2004, 24, 29; anderer Ansicht: AG Heidelberg, NZG 2000, 927, 929 in dem aus formellen Gründen unzulässigen Vorlagebeschluss - EuGH, NZG 2001, 1027 f; Wertebruch, NZG 2003, 618, 620).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08

    Roda Golf & Beach Resort - Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht,

    60 - Beschluss vom 10. Juli 2001, HSB-Wohnbau (C-86/00, Slg. 2001, I-5353).
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