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   EuGH, 10.07.2003 - C-11/00 und C-15/00   

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https://dejure.org/2003,2897
EuGH, 10.07.2003 - C-11/00 und C-15/00 (https://dejure.org/2003,2897)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - C-11/00 und C-15/00 (https://dejure.org/2003,2897)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - C-11/00 und C-15/00 (https://dejure.org/2003,2897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Europäische Zentralbank (EZB) - Beschluss 1999/726/EG über Betrugsbekämpfung - Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 - Anwendbarkeit auf die EZB - Einreden der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / EZB

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Zentralbank.

    Europäische Zentralbank (EZB) - Beschluss 1999/726/EG über Betrugsbekämpfung - Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 - Anwendbarkeit auf die EZB - Einreden der ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Zentralbank

    Finanzvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 1999/726/EG der Europäischen Zentralbank vom 7. Oktober 1999 über Betrugsbekämpfung; Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF); Unabhängigkeit der Europäischen ...

  • Judicialis

    Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 28. April 1999; ; Beschluss 1999/726/EG der Europäischen Zentralbank vom 7. Oktober 1999 über Betrugsbekämpfung; ; Verordnun... g (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF); ; EG-Vertrag Art. 2; ; EG-Vertrag Art. 4; ; EG-Vertrag Art. 8; ; EG-Vertrag Art. 105; ; EG-Vertrag Art. 108; ; EG-Vertrag Art. 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnung Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des OLAF - Anwendungsbereich - Europäische Zentralbank - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    FIN - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK (EIB) ÜBER BETRUGSBEKÄMPFUNG UND ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT MIT DEM EUROPÄISCHEN AMT FÜR BETRUGSBEKÄMPFUNG (OLAF) FÜR NICHTIG

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / EZB

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.7.2003)

    Europarichter stärken europäische Korruptions-Fahnder // Auch Zentralbank muss sich Kontrollen gefallen lassen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses EZB/1999/5 der Europäischen Zentralbank über Betrugsbekämpfung - Vereinbarkeit mit der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 1343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.03.1988 - 85/86

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Die Situation der EZB sei insoweit vergleichbar mit derjenigen der Europäischen Investitionsbank, zu der der Gerichtshof entschieden habe, dass die Zuerkennung einer funktionellen und institutionellen Autonomie nicht zur Folge habe, dass sie völlig von den Gemeinschaften gesondert und von jeder Bestimmung des Gemeinschaftsrechts ausgenommen wäre (Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211).
  • EuGH, 18.11.1987 - 137/85

    Maizena / BALM

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein müssen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 122).
  • EuGH, 15.06.1976 - 110/75

    Mills / EIB

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Aus dem Vorstehenden folgt, dass sich die Wendung "finanzielle Interessen der Gemeinschaft" in Artikel 280 EG nicht lediglich auf den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft im engen Sinne beschränkt, sondern auch die Mittel und Ausgaben der EZB erfasst (vgl. entsprechend zur Anwendbarkeit von Artikel 179 EG-Vertrag [jetzt Artikel 236 EG] auf die Europäische Investitionsbank Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14).
  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Dies gilt auch für Verordnungen, mit denen Antidumpingzölle eingeführt werden, wegen ihrer Doppelnatur als Handlungen mit normativem Charakter und zugleich Handlung, die bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betreffen könne (Urteil vom 15. Februar 2001 in der Rechtssache C-239/99, Nachi Europe, Slg. 2001, I-1197, Randnr. 37).
  • EuGH, 22.10.2002 - C-241/01

    'National Farmers'' Union'

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Entscheidung der Gemeinschaftsorgane, die von ihrem Adressaten nicht innerhalb der Frist des Artikels 230 Absatz 5 EG angefochten wurde, diesem gegenüber bestandskräftig wird (vgl. zuletzt Urteil vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache C-241/01, National Farmers' Union, Slg. 2002, I-9079, Randnr. 34 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein müssen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 122).
  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/93

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Nach Ansicht der EZB wäre eine solche Auslegung zudem die einzige, die geeignet sei, die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung zu wahren, so dass ihr nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Vorzug gebühre (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/93, Spanien/Kommission, Slg. 1995, I-1651, Randnr. 37).
  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Die Situation der EZB sei insoweit vergleichbar mit derjenigen der Europäischen Investitionsbank, zu der der Gerichtshof entschieden habe, dass die Zuerkennung einer funktionellen und institutionellen Autonomie nicht zur Folge habe, dass sie völlig von den Gemeinschaften gesondert und von jeder Bestimmung des Gemeinschaftsrechts ausgenommen wäre (Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211).
  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    So soll dieser Artikel das ESZB im Wesentlichen vor jedem politischen Druck schützen, damit es die für seine Aufgaben gesetzten Ziele durch die unabhängige Ausübung der spezifischen Befugnisse, über die es zu diesen Zwecken nach dem Primärrecht verfügt, wirksam verfolgen kann (vgl. in diesem Sinne Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 134).

    Um die Einhaltung dieses Grundsatzes zu gewährleisten, unterliegen die Handlungen des ESZB nach Maßgabe der in den Verträgen festgelegten Voraussetzungen der gerichtlichen Kontrolle durch den Gerichtshof (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 135).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    So soll dieser Artikel das ESZB im Wesentlichen vor jedem politischen Druck schützen, damit es die für seine Aufgaben gesetzten Ziele durch die unabhängige Ausübung der spezifischen Befugnisse, über die es zu diesen Zwecken nach dem Primärrecht verfügt, wirksam verfolgen kann (vgl. in diesem Sinne Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 134).

    Um die Einhaltung dieses Grundsatzes zu gewährleisten, unterliegen die Handlungen des ESZB nach Maßgabe der in den Verträgen festgelegten Voraussetzungen der gerichtlichen Kontrolle durch den Gerichtshof (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 135).

    Darüber hinaus bekräftigt der Gerichtshof - deutlicher als bislang (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, Slg. 2003, I-7147, Rn. 135) -, dass auch das Handeln der Europäischen Zentralbank - als in Art. 263 Abs. 1 AEUV und Art. 35.1 Satz 1 ESZB-Satzung zum Ausdruck kommende zwingende Konsequenz des Rechtsstaatsprinzips - der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, insbesondere mit Blick auf die Einhaltung der Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit (EuGH, Gauweiler, a.a.O., Rn. 41 und 66; zur umstrittenen Reichweite der gerichtlichen Kontrolle der Europäischen Zentralbank Herrmann, EuZW 2012, S. 805 ; Thiele, EuZW 2014, S. 694 ; Ukrow, ZEuS 2014, S. 119 ; Wendel, ZaöRV 2014, S. 615 ; Simon, EuR 2015, S. 107 ; für eine grundsätzlich autonome Definition der Kompetenzen der Europäischen Zentralbank Mayer, EuR 2014, S. 473 ).

  • EuGH, 11.12.2018 - C-493/17

    Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten

    In diesem Rahmen ist es gemäß Art. 127 Abs. 2, Art. 130 und Art. 282 Abs. 3 AEUV Sache des ESZB, diese Politik in unabhängiger Weise unter Berücksichtigung des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung, dessen Einhaltung der Gerichtshof nach Maßgabe der in den Verträgen festgelegten Voraussetzungen durch seine gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten hat, festzulegen und auszuführen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 134, sowie vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 37, 40 und 41).
  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

    (2) Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank steht einer gerichtlichen Kontrolle bei der Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2003, Rs. C-11/00, Kommission/EZB, Slg. 2003, S. 1-7147, Rn. 135 ff.).
  • BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15

    Verfahren zum Anleihenkaufprogramm der EZB ausgesetzt und dem Gerichtshof der

    (2) Die Unabhängigkeit der EZB steht einer gerichtlichen Kontrolle bei der Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2003, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 135 ff.).
  • EuGH, 26.02.2019 - C-202/18

    Rimsevics/ Lettland - Europäisches System der Zentralbanken - Klage wegen

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Verfasser des EG-Vertrags und später des AEU-Vertrags gewährleisten wollten, dass die EZB und das ESZB in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben unabhängig zu erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395" Rn. 130).

    Dieser Wille kommt hauptsächlich in Art. 130 AEUV zum Ausdruck, der im Wesentlichen in Art. 7 der Satzung des ESZB und der EZB wiedergegeben ist und zum einen der EZB, den nationalen Zentralbanken und den Mitgliedern ihrer Beschlussorgane ausdrücklich untersagt, Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einzuholen oder entgegenzunehmen, und zum anderen diesen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten, zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395" Rn. 131).

  • OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 394/08

    Kürzung der Bundesbankzulage

    Diese Auffassung entspreche auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 10.7.2003, C-11/00, Slg. 2003 S I/07147, OLAF) zu Art. 105 Abs. 4 erster Spiegelstrich EGV).

    Insoweit unterscheidet sich die hier zu entscheidende Problematik zum Nachteil des Klägers von der durch Urteil des EuGH vom 10. Juli 2003 - C-11/00 - (OLAF) Sl. I - 7215, entschiedenen Frage, ob die EZB vor Erlass der Verordnung Nr. 1073/1999 zur Betrugsbekämpfung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaft nach Art. 105 Abs. 4 Satz 1 erster Spiegelstrich EGV zu hören war.

    Der Europäische Gerichtshof hat die maßgeblichen Fragen bereits mit seinem zu Art. 105 Abs. 4 erster Spiegelstrich EGV ergangenen Urteil vom 10. Juli 2003 - Rs C-11/00 - (OLAF) geklärt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und

    Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil Kommission/EZB wichtige Hinweise dafür gegeben, dass ein privilegierter Kläger vor dem Gerichtshof zulässigerweise im Wege der Rechtswidrigkeitseinrede die Unanwendbarkeit einer Verordnung, die allgemeinen oder normativen Charakter hat, geltend machen kann.

    Falls nach dem Urteil Kommission/EZB etwa noch ein Zweifel bestehen sollte, ob die dort gefundene Lösung zur Zulässigkeit der Rechtswidrigkeitseinrede der EZB auf alle privilegierten Kläger übertragbar ist, weil die EZB nach Art. 230 Abs. 3 EG nur für die Wahrung ihrer Rechte Aktivlegitimation besitzt, lassen sich dafür zusätzlich zur Begründung dieses Urteils noch der Wortlaut und die Logik als Argument anführen.

    20 - Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, Slg. 2003, I-7147).

  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

    Der Gerichtshof habe in den Urteilen vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395) und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396) das Bestehen einer solchen Verpflichtung bestätigt, die Personen schütze, die Gegenstand einer Untersuchung des OLAF sein könnten.

    Zum anderen geht zwar in der Tat aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine Untersuchung des OLAF nur bei hinreichend ernsthaften Verdachtsmomenten in Bezug auf Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen könnten, eingeleitet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 141, und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB, C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 164), doch ergibt sich diese Voraussetzung, wie der Generalanwalt in Nr. 50 seiner Schlussanträge festgestellt hat, nicht aus Art. 1 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1073/1999, der im Übrigen die Wendung "hinreichend ernsthafte Verdachtsmomente" nicht enthält.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    26 Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 89) und Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 120).

    Zur Entwicklung des Wortlauts dieser Bestimmung über die aufeinanderfolgenden Fassungen des Vertrags vor dem Vertrag von Lissabon vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2002:556).

  • EuG, 23.05.2019 - T-107/17

    Steinhoff u.a. / EZB - Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und

  • EuGH, 13.09.2022 - C-45/21

    Geldpolitik und Bankenabwicklung in der Eurozone: Der Gerichtshof präzisiert die

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05

    Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19

    Dalli/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-45/21

    Banka Slovenije - Vorabentscheidungsverfahren - Stabilität des Finanzsystems -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

  • EuGH, 15.05.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 08.06.2023 - C-545/21

    ANAS

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

  • EuGH, 12.09.2019 - C-542/18

    Überprüfung - Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union -

  • EuG, 22.04.2015 - T-190/12

    Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11

    Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1415/2004 -

  • EuG, 22.12.2021 - T-381/21

    D & A Pharma/ EMA

  • EuG, 26.04.2018 - T-251/15

    Espírito Santo Financial (Portugal) / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-687/13

    Fliesen-Zentrum Deutschland - Antidumpingzoll - Gültigkeit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19

    Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-542/18 RX-II

    Réexamen Simpson/ Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19

    De Masi und Varoufakis/ EZB - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

  • EuG, 12.12.2019 - T-529/16

    Feral / Ausschuss der Regionen

  • EuG, 12.12.2019 - T-528/16

    OS / Kommission

  • EuG, 12.12.2019 - T-527/16

    Tàpias / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-543/18 RX-II

    Réexamen HG/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2016 - C-240/15

    Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-442/18

    EZB/ Espírito Santo Financial (Portugal)

  • EuGöD, 30.09.2010 - F-29/09

    Lebedef und Jones / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2009 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

  • EuG, 13.03.2019 - T-730/16

    Espírito Santo Financial Group / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2018 - C-239/17

    Teglgaard und Fløjstrupgård - Gemeinsame Agrarpolitik - Stützungsregelungen für

  • EuG, 04.10.2018 - T-546/16

    Tataram / Kommission

  • VG Berlin, 09.10.2007 - 28 A 73.07

    Kürzung der Bankzulage ab 1. August 2006 rechtmäßig

  • EuG, 06.07.2022 - T-631/20

    MZ / Kommission

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