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   EuGH, 10.07.2012 - C-582/11 P   

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https://dejure.org/2012,21286
EuGH, 10.07.2012 - C-582/11 P (https://dejure.org/2012,21286)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2012 - C-582/11 P (https://dejure.org/2012,21286)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - C-582/11 P (https://dejure.org/2012,21286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 und 2 - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke SCOMBER MIX - Absoluter Nichtigkeitsgrund - Beschreibender Charakter

  • Europäischer Gerichtshof

    Rügen Fisch / HABM

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 und 2 - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke SCOMBER MIX - Absoluter Nichtigkeitsgrund - Beschreibender Charakter

  • EU-Kommission

    Rügen Fisch / HABM

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 und 2 - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke SCOMBER MIX - Absoluter Nichtigkeitsgrund - Beschreibender Charakter“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 21.09.2011 - T-201/09

    Rügen Fisch / OHMI - Schwaaner Fischwaren (SCOMBER MIX) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2012 - C-582/11
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rügen Fisch AG (im Folgenden: Rügen Fisch) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 21. September 2011, Rügen Fisch/HABM - Schwaaner Fischwaren (SCOMBER MIX) (T-201/09) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. März 2009 (Sache R 230/2007-4) (im Folgenden: streitige Entscheidung), mit der einem Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke SCOMBER MIX stattgegeben wurde, abgewiesen worden ist.
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2012 - C-582/11
    Zum einen jedoch fallen solche im angefochtenen Urteil getroffene Feststellungen zu der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung oder der Einstellung der Verbraucher in den Bereich der Tatsachenwürdigung (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 51, sowie Beschluss vom 11. Mai 2012, LAN Airlines/HABM, C-198/11 P, Randnr. 32), so dass sie als solche keine Rechtsfrage darstellen, die der Kontrolle des Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen könnte.
  • EuGH, 13.02.2008 - C-212/07

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuGH, 10.07.2012 - C-582/11
    Gestützt auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM (C-212/07 P, Randnrn. 37 bis 39), macht Schwaaner Fischwaren geltend, dass die Fragen, ob die angesprochenen Verkehrskreise einem Zeichen eine bestimmte Bedeutung beimessen und ob das Zeichen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug zu den Waren und Dienstleistungen aufweise, für die eine Marke angemeldet worden sei, wiederum Tatsachenfragen seien, die nicht der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterlägen.
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2012 - C-582/11
    Diese Praxis der Zusammenfassung der Waren unter einem Oberbegriff für den Zweck der Prüfung der Klage sei rechtmäßig und vom Gerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2009, Prana Haus GmbH/HABM (C-494/08 P, Slg. 2009, I-210, Randnr. 46), zugelassen worden.
  • EuGH, 11.05.2012 - C-198/11

    LAN Airlines / HABM

    Auszug aus EuGH, 10.07.2012 - C-582/11
    Zum einen jedoch fallen solche im angefochtenen Urteil getroffene Feststellungen zu der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung oder der Einstellung der Verbraucher in den Bereich der Tatsachenwürdigung (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 51, sowie Beschluss vom 11. Mai 2012, LAN Airlines/HABM, C-198/11 P, Randnr. 32), so dass sie als solche keine Rechtsfrage darstellen, die der Kontrolle des Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen könnte.
  • EuGH, 14.05.2012 - C-453/11

    Timehouse / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in

    Auszug aus EuGH, 10.07.2012 - C-582/11
    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise, sofern nicht der Fall ihrer Entstellung bzw. Verfälschung vorliegt, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen würde (Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juli 2008, L & D/HABM, C-488/06 P, Slg. 2008, I-5725, Randnr. 40, und Beschluss vom 14. Mai 2012, Timehouse/HABM, C-453/11 P, Randnr. 35).
  • EuG, 12.03.2008 - T-341/06

    Compagnie générale de diététique / OHMI (GARUM)

    Auszug aus EuGH, 10.07.2012 - C-582/11
    Der Durchschnittsverbraucher erkenne nämlich, weil ihm die lateinische Sprache nicht geläufig sei, wie das Gericht in Randnr. 39 seines Urteils vom 12. März 2008, Compagnie générale de diététique/HABM (GARUM) (T-341/06), festgestellt habe, und weil er keine Kenntnis der Fachliteratur habe, in dem Wortzeichen "SCOMBER MIX" keinen zoologischen Fachbegriff, sondern fasse ihn als Phantasiebezeichnung auf und damit als nicht beschreibend für die fraglichen Waren.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuGH, 10.07.2012 - C-582/11
    Zum anderen geht aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 hervor, dass es ausreicht, dass eines der in dieser Vorschrift aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse anwendbar ist, um die Eintragung des fraglichen Zeichens als Gemeinschaftsmarke auszuschließen (vgl. Urteil vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29, sowie Beschluss Indorata-Serviços e Gestão/HABM, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-488/06

    L & D / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2012 - C-582/11
    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise, sofern nicht der Fall ihrer Entstellung bzw. Verfälschung vorliegt, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen würde (Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juli 2008, L & D/HABM, C-488/06 P, Slg. 2008, I-5725, Randnr. 40, und Beschluss vom 14. Mai 2012, Timehouse/HABM, C-453/11 P, Randnr. 35).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-582/11

    Schwaaner Fischwaren / Rügen Fisch - Kostenfestsetzung

    In der Rechtssache C-582/11 P-DEP.

    Die vorliegende Rechtssache betrifft die Festsetzung der Kosten, die der Schwaaner Fischwaren GmbH (im Folgenden: Schwaaner Fischwaren) im Rahmen der Rechtssache Rügen Fisch/HABM (C-582/11 P) entstanden sind.

    Mit Beschluss vom 10. Juli 2012, Rügen Fisch/HABM (C-582/11 P), hat der Gerichtshof dieses Rechtsmittel als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

    Die der Schwaaner Fischwaren GmbH von der Rügen Fisch AG im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens, in dem der Beschluss vom 10. Juli 2012, Rügen Fisch/HABM (C-582/11 P), ergangen ist, zu erstattenden Kosten werden auf einen Gesamtbetrag von 3 300 Euro festgesetzt.

  • EuG, 26.01.2015 - T-201/09

    Rügen Fisch / OHMI - Schwaaner Fischwaren (SCOMBER MIX) - Kostenfestsetzung

    Die Klägerin legte gegen dieses Urteil ein Rechtsmittel ein, das mit Beschluss vom 10. Juli 2012, Rügen Fisch/HABM (C-582/11 P, EU:C:2012:434) zurückgewiesen wurde.

    Mit Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch (C-582/11 P-DEP, Slg, EU:C:2013:754), setzte der Gerichtshof die im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens zu erstattenden Kosten auf einen Gesamtbetrag von 3 300 Euro fest.

  • EuG, 11.04.2019 - T-403/16

    Stada Arzneimittel / EUIPO - Urgo recherche innovation und developpement

    La TVA ne représente donc pas pour cette entreprise une dépense en tant que telle et, partant, celle-ci ne peut demander, en l'espèce, le remboursement de la TVA payée sur les dépens (voir ordonnance du 14 novembre 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, point 31 et jurisprudence citée).
  • EuG, 29.06.2015 - T-530/10

    Reber / OHMI - Klusmeier (Wolfgang Amadeus Mozart PREMIUM) - Kostenfestsetzung

    In dieser Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, die auf die erbrachten und für das betreffende Verfahren als objektiv notwendig einzustufenden Leistungen entfallen, zu berücksichtigen ist, unabhängig von der Zahl der Anwälte, auf die diese Arbeit verteilt war (Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, Slg, EU:C:2013:754, Rn. 25).
  • EuG, 27.11.2020 - T-103/15

    Flabeg Deutschland / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Die Umsatzsteuer stellt für sie mithin als solche keine Ausgabe dar, weshalb sie nicht deren Erstattung als erstattungsfähige Kosten verlangen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.02.2017 - T-507/11

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, die auf die erbrachten und für das betreffende Verfahren als objektiv notwendig einzustufenden Leistungen entfallen, unabhängig von der Zahl der Anwälte, auf die diese Arbeit verteilt war, zu berücksichtigen ist (Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 25.
  • EuG, 14.02.2017 - T-506/11

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, die auf die erbrachten und für das betreffende Verfahren als objektiv notwendig einzustufenden Leistungen entfallen, unabhängig von der Zahl der Anwälte, auf die diese Arbeit verteilt war, zu berücksichtigen ist (Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 25).
  • EuGH, 05.12.2013 - C-406/11

    Atlas Air / Atlas Transport - Kostenfestsetzung

    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, hat der Gerichtshof die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90-DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).
  • EuG, 29.11.2016 - T-513/16

    Brune / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung - Öffentlicher Dienst -

    Somit erscheint ein Betrag von 250 Euro zur Deckung der mit dem vorliegenden Verfahren verbundenen Kosten angemessen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 33).
  • EuGH, 03.12.2014 - C-435/13

    Qwatchme / Kastenholz - Kostenfestsetzung

    Außerdem ergibt sich daraus, dass die erstattungsfähigen Kosten zum einen auf die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gerichtshof und zum anderen auf die Aufwendungen, die dafür notwendig waren, beschränkt sind (vgl. Beschlüsse France Télévisions/TF1, C-451/10 P-DEP, EU:C:2012:323, Rn. 17, und Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 17).
  • EuG, 14.07.2020 - T-108/15

    Bundesverband Glasindustrie u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuGöD, 03.07.2014 - F-5/12

    Bogusz / FRONTEX

  • EuG, 10.02.2021 - T-767/17

    Eglo Leuchten/ EUIPO - Briloner Leuchten (Lampe) - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 10.02.2021 - T-766/17

    Eglo Leuchten/ EUIPO - Di-Ka (Lampe) - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 12.10.2017 - T-896/16

    Puma / EUIPO - Senator (TRINOMIC) - Unionsmarke - Erledigung - Kostenfestsetzung

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