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   EuGH, 10.10.1985 - 183/84   

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https://dejure.org/1985,2426
EuGH, 10.10.1985 - 183/84 (https://dejure.org/1985,2426)
EuGH, Entscheidung vom 10.10.1985 - 183/84 (https://dejure.org/1985,2426)
EuGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - 183/84 (https://dejure.org/1985,2426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rheingold / Hauptzollamt Wiesbaden

    LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - ABGABENBEFREIUNG - BILLIGKEITSKLAUSEL - ZEITLICHE GELTUNG - BEURTEILUNGSSPIELRAUM DER MITGLIEDSTAATEN - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Rheingold / Hauptzollamt Wiesbaden

  • Wolters Kluwer

    Erlass und Erstattung von Währungsausgleichsbeträgen; Ermessensreduzierung bei der Entscheidung über die Erstattung des Währungsausgleichs; Rückwirkung von Verordnungen

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1608/74 Art. 6 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 1608/74 Art. 6 S. 2
    LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - ABGABENBEFREIUNG - BILLIGKEITSKLAUSEL - ZEITLICHE GELTUNG - BEURTEILUNGSSPIELRAUM DER MITGLIEDSTAATEN - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 07.04.1981 - IV 37/79
    Auszug aus EuGH, 10.10.1985 - 183/84
    Dies ergebe sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 7. April 1981 (IV 37/79).
  • EuGH, 20.05.1981 - 152/80

    Debayser

    Auszug aus EuGH, 10.10.1985 - 183/84
    Diese Auslegung ergebe sich aus der vierten und sechsten Begründungserwägung und aus Artikel 2 Absatz 2 dieser Verordnung sowie aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 10. Mai 1978 in der Rechtssache 137/77 (Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Sig. 1978, 1061), vom 2. März 1978 in den verbundenen Rechtssachen 12, 18 und 21/77 (Debayser/Kommission, Slg. 1978, 553) und vom 20. Mai 1981 in der Rechtssache 152/80 (Debayser/ FIRS, Slg. 1981, 1291).
  • EuGH, 02.03.1978 - 12/77

    Debayser SA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.10.1985 - 183/84
    Diese Auslegung ergebe sich aus der vierten und sechsten Begründungserwägung und aus Artikel 2 Absatz 2 dieser Verordnung sowie aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 10. Mai 1978 in der Rechtssache 137/77 (Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Sig. 1978, 1061), vom 2. März 1978 in den verbundenen Rechtssachen 12, 18 und 21/77 (Debayser/Kommission, Slg. 1978, 553) und vom 20. Mai 1981 in der Rechtssache 152/80 (Debayser/ FIRS, Slg. 1981, 1291).
  • BFH, 21.10.1986 - VII R 10/83

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Erforderlichkeit einer

    Diese Auffassung bestätigt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 10. Oktober 1985 Rs. 183/84 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1985, 362).

    Zu solchen unbestimmten Rechtsbegriffen zählen die in der VO Nr. 1608/74 verwendeten nicht (vgl. auch Ule in Nr. 4 der Besprechung des EuGH-Urteils vom 10. Oktober 1985 Rs. 183/84, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1986, 92, 93).

    Der Senat folgt nicht der Auffassung von Ule (a. a. O., DVBl 1986, 92, 93) [EuGH 10.10.1985 - - 183/84], daß der EuGH sich in diesem Urteil in Widerspruch zur herrschenden Lehre und Rechtsprechung in der Bundesrepublik in bezug auf den Beurteilungsspielraum bei unbestimmten Rechtsbegriffen gesetzt habe.

  • BFH, 24.06.1986 - VII R 75/81 VII R 75/81 VII R 76/81

    Klage gegen das Hauptzollamt auf Erstattung gezahlter Währungsausgleichsbeträge

    Das EuGH-Urteil vom 10. Oktober 1985 Rs. 183/84 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1985, 362) habe die deutsche Praxis bestätigt.
  • BFH, 24.06.1986 - VII R 79/81

    Erhebung von erhöhten Währungsausgleichsbeträgen

    Sie verweist auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 10. Oktober 1985 Rs. 183/84 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1985, 362), wonach die VO Nr. 1608/74 dahin auszulegen sei, "daß der Erlaß oder die Erstattung von bei der Einfuhr erhobenen WAB aus Billigkeit auch dann gewährt werden kann, wenn die der Einfuhr zugrunde liegenden Verträge vor dem 4. Juni 1973 geschlossen worden sind".
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