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   EuGH, 10.12.1957 - 1/57   

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https://dejure.org/1957,298
EuGH, 10.12.1957 - 1/57 (https://dejure.org/1957,298)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1957 - 1/57 (https://dejure.org/1957,298)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1957 - 1/57 (https://dejure.org/1957,298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Usines à tubes de la Sarre / EGKS Hohe Behörde

    VERTRAG, ARTIKEL 5, 15 UND 54 ABSATZ 4
    1 . INVESTITIONEN - INDIVIDUELLE PROGRAMME - STELLUNGNAHMEN DER HOHEN BEHÖRDE - FEHLEN DER BEGRÜNDUNG - RECHTLICH NICHTEXISTENTE STELLUNGNAHME

  • EU-Kommission

    Société des usines à tubes de la Sarre gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle un

  • Wolters Kluwer

    Begriff, Inhalt und Voraussetzungen der wirksamen Stellungnahme zu Investitionsvorhaben - Berechnung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme - Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage gegen eine Stellungnahme der Hohen Behörde

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 54 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 54 Abs. 4
    1. INVESTITIONEN - INDIVIDUELLE PROGRAMME - STELLUNGNAHMEN DER HOHEN BEHÖRDE - FEHLEN DER BEGRÜNDUNG - RECHTLICH NICHTEXISTENTE STELLUNGNAHME - [VERTRAG, ARTIKEL 5, 15 UND 54 ABSATZ 4].

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.12.1957 - 14/57

    Begriff, Inhalt und Voraussetzungen der wirksamen Stellungnahme zu

    Auszug aus EuGH, 10.12.1957 - 1/57
    VERBUNDENE RECHTSSACHEN Nr. 1/57 und 14/57 - URTEIL 219 In den verbundenen Rechtssachen zwischen.

    Am 25. März 1957 hat die Klägerin eine zweite Klage erhoben (Rechtssache 14/57), die sich gegen ein Schreiben vom 27. Februar 1957 richtet, das nach Ansicht der Hohen Behörde die Stellungnahme gemäß Artikel 54 Absatz 4 des Vertrages enthielt.

    Mit Beschluß vom 8. Mai 1957 hat der Gerichtshof die Verbindung der Rechtssachen 1/57 und 14/57 zum Zwecke gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung angeordnet.

    Gegen diese Stellungnahme hat die Klägerin am 25. März 1957 die Klage 14/57 erhoben.

    In der Klageschrift 14/57 hat die Société des usines à tubes de la Sarre beantragt, der Gerichtshof möge: "die vorliegende Nichtigkeitsklage entweder für unzulässig erklären, weil der angefochtene Verwaltungsakt weder mittelbar noch unmittelbar geeignet ist, Rechtsfolgen zu zeitigen, oder weil das Schreiben vom 27. Februar 1957 nicht die in Artikel 54 Absatz 4 des Vertrages vorgesehene Stellungnahme darstellt, nachdem diese bereits am 19. Dezember 1956 ergangen war, oder die angefochtene Stellungnahme für nichtig erklären, weil sie zu der Entscheidung Nr. 27/55 und zu den Artikeln 2, 3, 4, 5, 14, 15 und 54 des Vertrages im Widerspruch steht; in jedem Falle die vorliegende Klage mit der von der Klägerin am 23. Januar 1957 erhobenen Klage (Rechtssache 1/57) verbinden und die Hohe Behörde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilen".

    Die Beklagte hat ihre Klagebeantwortung in der Rechtssache 14/57 am 15. Mai 1957 eingereicht und beantragt, der Gerichtshof möge:.

    Die Parteien haben diese Anträge in den Erwiderungen und Gegenerwiderungen in den verbundenen Rechtssachen 1/57 und 14/57 aufrechterhalten.

    III) Zulässigkeit der Klage 14/57 A. Nach Ansicht der Klägerin sei diese Klage unzulässig, weil sie gegen einen im Rechtssinne nicht vorhandenen Verwaltungsakt gerichtet sei; dieser entbehre nämlich jeder gesetzlichen Grundlage.

    b) Das Schreiben vom 27. Februar 1957 (Rechtssache 14/57) A. Die Klägerin ist der Auffassung, diese Stellungnahme sei nicht nur außerhalb der vorgeschriebenen Frist ergangen, sondern auch unzureichend begründet, da die Hohe Behörde die von der Klägerin dargelegten besonderen Umstände nicht erwähnt habe.

    A - ZUR ZULÄSSIGKEIT DER KLAGEN 1/57 UND 14/57 Da unter den Parteien die Rechtsnatur der den Gegenstand der vorliegenden Rechtssachen bildenden Verwaltungsakte streitig ist, ist zunächst festzustellen, ob die angefochtenen Schreiben tatsächlich.

    Die Klägerin dagegen beantragt, der Gerichtshof möge die Klage 14/57 für unzulässig erklären, weil das Schreiben vom 27. Februar 1957 keine Stellungnahme darstelle; diese sei vielmehr bereits am 19. Dezember 1956 ergangen.

    Die Klägerin beantragt unter anderem, der Gerichtshof möge die Klage 14/57 für unzulässig erklären, weil der Verwaltungsakt weder mittelbar noch unmittelbar geeignet sei, Rechtsfolgen zu zeitigen.

    Da die Klägerin in den Rechtssachen 1/57 und 14/57 unterlegen ist, ist sie gemäß Artikel 60 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes zum Ersatz der Kosten zu verurteilen, die der Beklagten entstanden sind.

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Sollte diese Rüge nämlich begründet sein, so sind die Klagen als unzulässig abzuweisen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1957 in den Rechtssachen 1/57 und 14/57, Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde, Slg. 1957, 213)".
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Sollte diese Rüge nämlich begründet sein, so sind die Klagen als unzulässig abzuweisen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1957 in den Rechtssachen 1/57 und 14/57, Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde, Slg. 1957, 213).

    68 Der Gemeinschaftsrichter erklärt Rechtsakte, die mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet sind, für inexistent, wobei er sich von den Grundsätzen leiten lässt, die sich in den nationalen Rechtsordnungen finden (zum Begriff der rechtlichen Inexistenz von Gemeinschaftsakten vergleiche die Urteile des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1957 in den verbundenen Rechtssachen 1/57 und 14/57, Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde, a. a. O.; vom 21. Februar 1974 in den verbundenen Rechtssachen 15/73 bis 33/73, 52/73, 53/73, 57/73 bis 109/73, 116/73, 117/73, 123/73, 132/73 und 135/73 bis 137/73, Kortner/Rat, Kommission und Parlament, Slg. 1974, 177; vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d' Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005; vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87, Kommission/Griechische Republik, Slg. 1988, 3611, sowie das Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache 156/89, Valverde Mordt/Gerichtshof, Slg. 1991, II-407).

    101 Die Klagen gegen einen inexistenten Rechtsakt sind als unzulässig abzuweisen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1957, a. a. O.), ohne daß das Gericht die Einrede der Unzulässigkeit gegen die Klage der Shell International Chemical Compagnie Ltd zu prüfen braucht, die auf deren verspätete Einreichung gestützt wird: Inexistente Rechtsakte können ohnehin ohne Beachtung einer Frist angefochten werden (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987, a. a. O.); zudem hat der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen zu prüfen, ob ein Rechtsakt inexistent ist, da es sich dabei um eine Frage des ordre public handelt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern -

    38 Vgl. bereits zu Handlungen der Hohen Behörde Urteil vom 10. Dezember 1957, Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde (1/57 und 14/57, EU:C:1957:13).

    93 Urteil vom 10. Dezember 1957, Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde (1/57 und 14/57, EU:C:1957:13, S. 115).

  • EuGH, 12.05.2022 - C-430/20

    Klein/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 265 AEUV - Untätigkeitsklage - Richtlinie

    Im Übrigen verlangt diese Sorgfaltspflicht, deren Entsprechung das jeder Person verliehene Recht ist, dass ihre Angelegenheiten von den Verwaltungsbehörden unparteiisch, fair und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden, im Wesentlichen, dass eine Verwaltungsbehörde in jedem Verwaltungsverfahren alle relevanten Aspekte des Einzelfalls sorgfältig und unvoreingenommen prüft (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 10. Dezember 1957, Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde, 1/57 und 14/57, EU:C:1957:13, S. 233, vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen, C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 34, sowie vom 14. Mai 2020, Agrobet CZ, C-446/18, EU:C:2020:369, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-315/99

    Ismeri Europa / Rechnungshof

    36: - Urteil vom 10. Dezember 1957 in der Rechtssache 1/57 (Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde, Slg. 1957, 215).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Die Situation wäre eine andere, wenn der Rechtsakt vollständig ohne Begründung wäre; vgl. insoweit Urteil vom 10. Dezember 1957, Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde (1/57 und 14/57, EU:C:1957:13, S. 219).
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Dieses Argument bezieht sich im wesentlichen auf die in der Rechtsprechung des Gerichtshofes anerkannte Regel, wonach unter aussergewöhnlichen Umständen ein Verwaltungsakt wegen der ihm anhaftenden besonders schweren und offensichtlichen Fehler rechtlich inexistent sein kann (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d' Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, 1035 ff., und vom 10. Dezember 1957 in den verbundenen Rechtssachen 1/57 und 14/57, Usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde, Slg. 1957, 215, 232 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

    (160) - PVC-Urteil, Randnr. 68. Das Gericht verweist zum Begriff der rechtlichen Inexistenz von Gemeinschaftsakten auf die Urteile des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1957 in den verbundenen Rechtssachen 1/57 und 14/57 (Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde, Slg. 1957, 213); vom 21. Februar 1974 in den Rechtssachen 15/73 bis 33/73, 52/73, 53/73, 57/73 bis 109/73, 116/73, 117/73, 123/73, 132/73 und 135/73 bis 137/73 (Kortner-Schots u. a./Rat, Kommission und Parlament, Slg. 1974, 177); vom 26. Februar 1987, Consorzio Cooperative d' Abruzzo, a. a. O. (Fußnote 150); vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1988, 3611) sowie auf das Urteil des Gerichts vom 27. Januar 1991 in der Rechtssache T-156/89 (Valverde Mordt, Slg. 1991, II-407).
  • EuGH, 19.09.1985 - 63/84

    Finsider / Kommission

    9 In seinem Urteil vom 10. Dezember 1957 in den verbundenen Rechtssachen 1/57 und 14/57 (Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde, Sig. 1957, 213) hat der.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-249/02

    Portugal / Kommission - Nichtigkeitsklage - Landwirtschaft - Gemeinsame

    49 - Urteil vom 10. Dezember1957 in den verbundenen Rechtssachen 1/57 und 14/57 (Société des usines à tubes de la Sarre /Hohe Behörde, Slg. 1957, 215).
  • EuGH, 11.10.1984 - 151/83

    Alpa / Kommission

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