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   EuGH, 10.12.1998 - C-221/97 P   

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https://dejure.org/1998,3337
EuGH, 10.12.1998 - C-221/97 P (https://dejure.org/1998,3337)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1998 - C-221/97 P (https://dejure.org/1998,3337)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - C-221/97 P (https://dejure.org/1998,3337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Bekämpfung der klassischen Schweinepest in Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof

    Schröder u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Schröder und Thamann / Kommission

    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Verteidigungsrechte - Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht - Keine Pflicht zum Eingehen auf das gesamte Vorbringen der Parteien

  • EU-Kommission

    Schröder und Thamann / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft; Bekämpfung der klassischen Schweinepest in Deutschland

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 178; ; EG-Vertrag Art. 215 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 178; EG-Vertrag Art. 215 Abs. 2
    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Verteidigungsrechte - Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht - Keine Pflicht zum Eingehen auf das gesamte Vorbringen der Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. April 1997 in der Rechtssache T-390/94, Schröder u. a. gegen Kommission - Abweisung einer Klage auf Ersatz des Schadens, der auf eine Reihe von Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der Schweinepest in ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 15.04.1997 - T-390/94

    Aloys Schröder, Jan und Karl-Julius Thamann gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-221/97
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 15. April 1997 in der Rechtssache T-390/94 (Schröder/Kommission, Slg. 1994, II-501) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Claudia Schmidt, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Beistand: Rechtsanwalt Bertrand Wägenbaur, Hamburg und Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer).

    Die Kläger Schröder und Thamann haben mit Rechtsmittelschrift, die am 13. Juni 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. April 1997 in der Rechtssache T-390/94 (Schröder u. a./Kommission, Slg. 1997, II-501) eingelegt, mit dem das Gericht ihre auf die Artikel 178 und 215 Absatz 2 EG-Vertrag gestützte Klage auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihnen angeblich durch eine Reihe von Entscheidungen entstanden ist, die die Kommission im Rahmen der Bekämpfung der klassischen Schweinepest in der Bundesrepublik Deutschland erlassen hat.

  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-221/97
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente wiederholt oder wörtlich wiedergibt, diesem Erfordernis nicht (Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-48/96 P, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 56).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Dieser Anspruch gewährleistet, dass der Richter erst nach der Anhörung der Parteien und der Würdigung der Beweismittel über den Antrag entscheidet und seine Entscheidung begründet (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 1998, Schröder und Thamann/Kommission, C-221/97 P, Slg. 1998, I-8255, Rn. 24).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Das Gericht muss die Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung - soweit urteilsrelevant - würdigen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 1998, Aloys Schröder, Jan Thamann und Karl-Julius Thamann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, C-221/97 P, EU:C:1998:597, Rn. 24).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-404/04

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Der Richter hat nach der Anhörung der Parteien und der Würdigung der Beweismittel über den Klageantrag zu entscheiden und seine Entscheidung zu begründen (Urteil vom 10. Dezember 1998, Schröder u. a./Kommission, C-221/97 P, Slg. 1998, I-8255, Randnr. 24).
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