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   EuGH, 11.03.2020 - C-94/19   

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https://dejure.org/2020,4474
EuGH, 11.03.2020 - C-94/19 (https://dejure.org/2020,4474)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.2020 - C-94/19 (https://dejure.org/2020,4474)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 2020 - C-94/19 (https://dejure.org/2020,4474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    San Domenico Vetraria

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 2 und 6 - Geltungsbereich - Steuerbare Umsätze - Entgeltlich erbrachte Dienstleistung - Entsendung von Personal einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft - Auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    San Domenico Vetraria

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 2, EWGRL 388/77 Art 6
    Personalentsendung, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, Mehrwertsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    San Domenico Vetraria

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.06.2016 - C-11/15

    Ceský rozhlas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

    Auszug aus EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
    Beschränkt sich die Tätigkeit eines Dienstleistenden ausschließlich darauf, Leistungen ohne unmittelbare Gegenleistung zu erbringen, fehlt es daher an einer Besteuerungsgrundlage, und diese Leistungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer (Urteil vom 22. Juni 2016, Ceský rozhlas, C-11/15, EU:C:2016:470, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2016, Ceský rozhlas, C-11/15, EU:C:2016:470, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia, C-295/17, EU:C:2018:942, Rn. 39, sowie vom 3. Juli 2019, UniCredit Leasing, C-242/18, EU:C:2019:558, Rn. 69).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-263/15

    Lajvér - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
    Unerheblich ist hierbei die Höhe der Gegenleistung und insbesondere, ob diese höher, gleich hoch oder geringer als die Kosten ausfällt, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Erbringung seiner Leistung entstanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Januar 2005, Hotel Scandic Gåsabäck, C-412/03, EU:C:2005:47, Rn. 22, sowie vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solcher Umstand lässt nämlich den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und der empfangenen Gegenleistung unberührt (Urteil vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.07.2019 - C-242/18

    UniCredit Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2016, Ceský rozhlas, C-11/15, EU:C:2016:470, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia, C-295/17, EU:C:2018:942, Rn. 39, sowie vom 3. Juli 2019, UniCredit Leasing, C-242/18, EU:C:2019:558, Rn. 69).
  • EuGH, 22.11.2018 - C-295/17

    MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2016, Ceský rozhlas, C-11/15, EU:C:2016:470, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia, C-295/17, EU:C:2018:942, Rn. 39, sowie vom 3. Juli 2019, UniCredit Leasing, C-242/18, EU:C:2019:558, Rn. 69).
  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht ein unmittelbarer Zusammenhang, wenn sich zwei Leistungen gegenseitig bedingen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 1994, Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 13 bis 20, und vom 16. Oktober 1997, Fillibeck, C-258/95, EU:C:1997:491, Rn. 15 bis 17), d. h., wenn die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 1988, Naturally Yours Cosmetics, 230/87, EU:C:1988:508, Rn. 14, und vom 2. Juni 1994, Empire Stores, C-33/93, EU:C:1994:225, Rn. 16).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht ein unmittelbarer Zusammenhang, wenn sich zwei Leistungen gegenseitig bedingen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 1994, Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 13 bis 20, und vom 16. Oktober 1997, Fillibeck, C-258/95, EU:C:1997:491, Rn. 15 bis 17), d. h., wenn die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 1988, Naturally Yours Cosmetics, 230/87, EU:C:1988:508, Rn. 14, und vom 2. Juni 1994, Empire Stores, C-33/93, EU:C:1994:225, Rn. 16).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-33/93

    Empire Stores / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht ein unmittelbarer Zusammenhang, wenn sich zwei Leistungen gegenseitig bedingen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 1994, Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 13 bis 20, und vom 16. Oktober 1997, Fillibeck, C-258/95, EU:C:1997:491, Rn. 15 bis 17), d. h., wenn die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 1988, Naturally Yours Cosmetics, 230/87, EU:C:1988:508, Rn. 14, und vom 2. Juni 1994, Empire Stores, C-33/93, EU:C:1994:225, Rn. 16).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-412/03

    Hotel Scandic Gåsabäck - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5 Absatz 6

    Auszug aus EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
    Unerheblich ist hierbei die Höhe der Gegenleistung und insbesondere, ob diese höher, gleich hoch oder geringer als die Kosten ausfällt, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Erbringung seiner Leistung entstanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Januar 2005, Hotel Scandic Gåsabäck, C-412/03, EU:C:2005:47, Rn. 22, sowie vom 2. Juni 2016, Lajvér, C-263/15, EU:C:2016:392, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht ein unmittelbarer Zusammenhang, wenn sich zwei Leistungen gegenseitig bedingen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 1994, Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 13 bis 20, und vom 16. Oktober 1997, Fillibeck, C-258/95, EU:C:1997:491, Rn. 15 bis 17), d. h., wenn die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 1988, Naturally Yours Cosmetics, 230/87, EU:C:1988:508, Rn. 14, und vom 2. Juni 1994, Empire Stores, C-33/93, EU:C:1994:225, Rn. 16).
  • EuGH, 20.01.2021 - C-288/19

    Finanzamt Saarbrücken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer

    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-344/22

    Gemeinde A

    Insoweit ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn sich zwei Leistungen gegenseitig bedingen, d. h., wenn die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 23.09.2020 - XI R 22/18

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

    Auch die Überlassung von Personal der Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft gegen Erstattung der Kosten kann ein Umsatz sein (vgl. EuGH-Urteil San Domenico Vetraria vom 11.03.2020 - C-94/19, EU:C:2020:193).
  • EuGH, 20.01.2022 - C-90/20

    Apcoa Parking Danmark

    Der Gerichtshof hat jedoch anerkannt, dass ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn sich zwei Leistungen gegenseitig bedingen, d. h., wenn die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solcher Umstand lässt nämlich den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und der empfangenen Gegenleistung unberührt (Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.03.2023 - C-616/21

    Gmina L. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Da die Erstattung an die Gemeinde durch diesen Fonds von der Durchführung der Asbestbeseitigungsmaßnahmen abhängig ist, die - vorbehaltlich der Würdigung des Sachverhalts durch das vorlegende Gericht - von der Gemeinde ohne eine Beteiligung des Fonds nicht in Betracht gezogen worden wären, ist davon auszugehen, dass trotz des Fehlens eines Vertrags zwischen dem Fonds und den betreffenden Einwohnern der Gemeinde L. ein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne der in Rn. 25 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung besteht, da die Dienstleistung und die Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, da die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    aa) Soweit die Klägerin behauptet, das FG sei vom EuGH-Urteil San Domenico Vetraria vom 11.03.2020 - C-94/19 (EU:C:2020:193, Rz 21) abgewichen, fehlt bereits die Darlegung, dass diesem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • EuGH, 09.02.2023 - C-713/21

    Finanzamt X (Prestations du propriétaire d'une écurie) - Vorlage zur

    Schließlich ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn sich zwei Leistungen gegenseitig bedingen, d. h., wenn die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-90/20

    Apcoa Parking Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    12 Vgl. Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria (C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 29).

    39 Vgl. Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria (C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 1 K 2865/21

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Remanenzkosten und Abfindungszahlungen im

    Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. EuGH-Urteile vom 03.03.1994 C-16/93, Tolsma, HFR 1994, 357, Rn. 13 und 14; vom 12.05.2016 C-520/14, Gemeente Borsele, HFR 2016, 664, Rn. 24; vom 02.06.2016 C-263/15, Lajvér, HFR 2016, 665, Rn. 26; vom 11.03.2020 C-94/19, San Domenico Vetraria, Umsatzsteuerrundschau -UR- 2020, 384, Rn. 29; BFH-Urteile vom 30.08.2017 XI R 37/14, BFHE 259, 175, BStBl II 2019, 336, Rn. 19; vom 02.08.2018 V R 21/16, BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339, Rn. 22; vom 10.06.2020 XI R 25/18, BFHE 270, 181, HFR 2020, 1053, Rn. 27 ff.).

    Ein solcher steuerbarer Aufwendungsersatz liegt zum Beispiel vor, wenn ein Unternehmer einen Pkw gegen die Übernahme der bei ihm anfallenden Kosten für Benzin, Steuern, Versicherungen und Reparaturen einer anderen Person überlässt (BFH-Urteil vom 07.03.1996 V R 29/93, BFH/NV 1996, 858), ein Unternehmer durch einen beauftragten Rechtsanwalt einen Mitbewerber abmahnt (BFH-Urteil vom 21.12.2016 XI R 27/14, BFHE 257, 154, BStBl II 2021, 779, Rn. 18) oder ein Arbeitgeber einen seiner Arbeitnehmer gegen Übernahme der Lohnkosten an eine Tochtergesellschaft entsendet (EuGH-Urteil vom 11.03.2020 C-94/19, San Domenico Vetraria, UR 2020, 384, Rn. 29).

  • EuGH, 25.11.2021 - C-334/20

    Amper Metal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn sich zwei Leistungen gegenseitig bedingen, d. h., wenn die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 7 K 7043/17

    Umsatzsteuer 2005 bis 2012

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-616/21

    Gmina L. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-604/19

    Gmina Wroclaw (Conversion du droit d'usufruit) - Vorabentscheidungsersuchen -

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