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   EuGH, 11.03.2021 - C-400/19   

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https://dejure.org/2021,4591
EuGH, 11.03.2021 - C-400/19 (https://dejure.org/2021,4591)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.2021 - C-400/19 (https://dejure.org/2021,4591)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 2021 - C-400/19 (https://dejure.org/2021,4591)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Art. 34 AEUV - Preis für den Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen - Mindestmargen, die im Einzelhandel für diese ...

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  • EuGH, 13.11.2019 - C-2/18

    Lietuvos Respublikos Seimo narių grupe - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 11.03.2021 - C-400/19
    Zunächst ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, bei der sich die Europäische Union gemäß Art. 4 Abs. 2 Buchst. d AEUV die Zuständigkeit mit ihnen teilt, über Rechtsetzungsbefugnisse verfügen, die es ihnen, wie aus Art. 2 Abs. 2 AEUV hervorgeht, erlauben, ihre Zuständigkeit wahrzunehmen, sofern und soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausgeübt hat (Urteil vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe, C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit einer GMO sind auch Vorschriften unvereinbar, die ihr ordnungsgemäßes Funktionieren behindern, auch wenn die GMO das betreffende Gebiet nicht abschließend geregelt hat (Urteil vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe, C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der von der Kommission gerügte Verstoß zwar keine bestimmte Vorschrift der Verordnung Nr. 1308/2013 betrifft, sondern die Verordnung insgesamt, doch ändert dies nichts daran, dass mangels eines Preisfestsetzungsmechanismus die freie Bestimmung der Verkaufspreise auf der Grundlage des freien Wettbewerbs einer der Bestandteile der Verordnung und Ausdruck des Grundsatzes des freien Warenverkehrs unter Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe, C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Schaffung einer GMO verwehrt es den Mitgliedstaaten jedoch nicht, nationale Regeln anzuwenden, die ein im Allgemeininteresse liegendes anderes Ziel verfolgen als die betreffende GMO, selbst wenn diese Regeln Einfluss auf das Funktionieren des Binnenmarkts in dem betreffenden Sektor haben können, sofern sie geeignet sind, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe, C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 30 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der fraglichen Maßnahme muss vor allem unter besonderer Berücksichtigung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik und des ordnungsgemäßen Funktionierens der GMO vorgenommen werden, was einen Ausgleich zwischen diesen Zielen und dem mit der Maßnahme verfolgten Ziel der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe, C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.07.2019 - C-377/17

    Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für

    Auszug aus EuGH, 11.03.2021 - C-400/19
    Sodann ist in Bezug darauf, ob die fragliche Maßnahme geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nationale Rechtsvorschriften nur dann geeignet sind, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2019, Kommission/Deutschland, C-377/17, EU:C:2019:562, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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