Rechtsprechung
   EuGH, 11.04.2019 - C-288/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8721
EuGH, 11.04.2019 - C-288/18 (https://dejure.org/2019,8721)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2019 - C-288/18 (https://dejure.org/2019,8721)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2019 - C-288/18 (https://dejure.org/2019,8721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,8721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    X (Classement tarifaire - Moniteurs à écran plat de grand format)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der Waren - Kombinierte Nomenklatur - Unterpositionen 8528 51 00 und 8528 59 40 - Flachbildschirme mit Flüssigkristallanzeige, die Signale von automatischen Datenverarbeitungssystemen darstellen können - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der Waren - Kombinierte Nomenklatur - Unterpositionen 8528 51 00 und 8528 59 40 - Flachbildschirme mit Flüssigkristallanzeige, die Signale von automatischen Datenverarbeitungssystemen darstellen können - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.02.2009 - C-376/07

    Kamino International Logistics - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-288/18
    Dies begründete er im Wesentlichen damit, dass sie, anders als der Gerichtshof in Rn. 60 des Urteils vom 19. Februar 2009, Kamino International Logistics (C-376/07, EU:C:2009:105), gefordert habe, nicht für eine Arbeit im Nahbereich ausgelegt seien.

    Die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 19. Februar 2009, Kamino International Logistics (C-376/07, EU:C:2009:105), und vom 17. Juli 2014, Panasonic Italia u. a. (C-472/12, EU:C:2014:2082), aufgestellten technischen Kriterien seien nur für Monitore mit Kathodenstrahlröhre relevant und damit nicht auf die streitigen Bildschirme anwendbar.

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass zur Klärung der Frage, ob ein Monitor in diese Unterposition eingereiht werden kann, in Anbetracht aller seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften sowohl der Grad seiner Fähigkeit, mehrere Funktionen auszuführen, als auch das von ihm in Ausführung dieser Funktionen erreichte Leistungsniveau zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Februar 2009, Kamino International Logistics, C-376/07, EU:C:2009:105, Rn. 57).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-472/12

    Panasonic Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-288/18
    Die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 19. Februar 2009, Kamino International Logistics (C-376/07, EU:C:2009:105), und vom 17. Juli 2014, Panasonic Italia u. a. (C-472/12, EU:C:2014:2082), aufgestellten technischen Kriterien seien nur für Monitore mit Kathodenstrahlröhre relevant und damit nicht auf die streitigen Bildschirme anwendbar.
  • EuGH, 05.03.2015 - C-178/14

    Vario Tek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-288/18
    Ihr Inhalt muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (Urteil vom 5. März 2015, Vario Tek, C-178/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:152, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-97/15

    Sprengen / Pakweg Douane - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-288/18
    Zur Erheblichkeit des ITA für die Ermittlung der fraglichen Tarifierung ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bestimmungen eines Übereinkommens wie des ITA zwar für den Einzelnen keine Rechte begründen können, auf die er sich nach dem Unionsrecht unmittelbar vor den Gerichten berufen könnte, wenn eine Unionsregelung in dem betreffenden Bereich besteht, dass aber der Vorrang der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Rechts gebietet, diese Bestimmungen nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit den genannten Verträgen auszulegen (Urteil vom 14. Juli 2016, Sprengen/Pakweg Douane, C-97/15, EU:C:2016:556, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-545/16

    Kubota (UK) und EP Barrus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-288/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 22. Februar 2018, Kubota [UK] und EP Barrus, C-545/16, EU:C:2018:101, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.09.2018 - C-372/17

    Vision Research Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-288/18
    Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass die von der WZO zum HS und von der Kommission zur KN ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen sind (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 14.04.2020 - 4 K 141/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 14.04.2017

    Die Erläuterungen zur KN sind ein nicht rechtsverbindliches, gleichwohl wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urt. 11. April 2019, X BV, C-288/18, EU:C:2019:319, Rn. 28; Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23).
  • FG Hamburg, 14.04.2020 - 4 K 146/17

    EuGH-Vorlage: Einreihung von Bienenwachs, das im Ausfuhrland eingeschmolzen wurde

    Die Erläuterungen zur KN sind ein nicht rechtsverbindliches, gleichwohl wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urt. 11. April 2019, X BV, C-288/18, EU:C:2019:319, Rn. 28; Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht