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   EuGH, 11.04.2019 - C-638/17   

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https://dejure.org/2019,8723
EuGH, 11.04.2019 - C-638/17 (https://dejure.org/2019,8723)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2019 - C-638/17 (https://dejure.org/2019,8723)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2019 - C-638/17 (https://dejure.org/2019,8723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Skonis ir kvapas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Struktur und Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a - Begriff "Zigarren oder Zigarillos" - Tabakrollen mit einem äußeren Deckblatt aus natürlichem Tabak, das teilweise von einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Struktur und Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a - Begriff "Zigarren oder Zigarillos" - Tabakrollen mit einem äußeren Deckblatt aus natürlichem Tabak, das teilweise von einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EURL 64/2011 Art 4 Abs 1
    Verbrauchsteuern, Tabakwaren, Umhüllung, optische Ähnlichkeit

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.03.2006 - C-495/04

    Smits Koolhoven - Richtlinie 95/59/EG - Steuern auf den Verbrauch von Tabakwaren

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-638/17
    Um eine einheitliche Anwendung der Richtlinie 2011/64 zu gewährleisten, sind deren Begriffe, gestützt auf den Wortlaut der fraglichen Bestimmungen sowie die Systematik der Richtlinie und die mit ihr verfolgten Ziele, autonom auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 30. März 2006, Smits-Koolhoven, C-495/04, EU:C:2006:218" Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-414/17

    AREX CZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-638/17
    Vorab ist daran zu erinnern, dass es Sache des Gerichtshofs ist, aus dem gesamten vom vorlegenden Gericht zur Verfügung gestellten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 19. Dezember 2018, AREX CZ, C-414/17, EU:C:2018:1027, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.09.2020 - C-674/19

    Skonis ir kvapas

    Was erstens die Auslegung von Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2011/64 und der Wendung "teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen[d]" im Sinne dieser Bestimmung anbelangt, sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, um eine einheitliche Anwendung der Richtlinie 2011/64 zu gewährleisten, deren Begriffe, gestützt auf den Wortlaut der fraglichen Bestimmungen sowie die Systematik der Richtlinie und die mit ihr verfolgten Ziele, autonom auszulegen (Urteil vom 11. April 2019, Skonis ir kvapas, C-638/17, EU:C:2019:316, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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