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   EuGH, 11.04.2019 - C-794/18 P   

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https://dejure.org/2019,9909
EuGH, 11.04.2019 - C-794/18 P (https://dejure.org/2019,9909)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2019 - C-794/18 P (https://dejure.org/2019,9909)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2019 - C-794/18 P (https://dejure.org/2019,9909)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Pracsis und Conceptexpo Project/ Kommission und EACEA

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Pracsis und Conceptexpo Project/ Kommission und EACEA

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Nichtigkeitsklage - Begriff "rein bestätigender Rechtsakt" - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Verfälschung von Tatsachen

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 20.05.2021 - C-63/20

    Dickmanns / EUIPO - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit -

    Insoweit ist zu dem Vorbringen, mit dem die Rechtsmittelführerin die Feststellung des Gerichts in Rn. 39 des angefochtenen Beschlusses beanstandet, wonach aus den Akten nicht hervorgehe, dass sich ihre Situation geändert habe oder dass diese zwischen dem Zeitpunkt der stillschweigenden Ablehnung ihres Antrags und dem Zeitpunkt der streitigen Entscheidung überprüft worden wäre, festzustellen, dass es sich jedenfalls um eine Tatsachenfeststellung handelt, die in Frage zu stellen dem Gerichtshof außer im Fall einer Tatsachenverfälschung nicht zusteht (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. April 2019, Pracsis und Conceptexpo Project/Kommission und EACEA, C-794/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:305, Rn. 5 [Stellungnahme des Generalanwalts Pitruzzella, Nr. 13]).

    Ebenso hat der Gerichtshof entschieden, dass das Recht auf eine gute Verwaltung im Sinne von Art. 41 der Charta, nach dessen Abs. 1 jede Person ein Recht darauf hat, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden, nicht geltend gemacht werden kann, um von einem durch das Unionsrecht errichteten System zwingender Fristen abzuweichen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. April 2019, Pracsis und Conceptexpo Project/Kommission und EACEA, C-794/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:305, Rn. 5 [Stellungnahme des Generalanwalts Pitruzzella, Nr. 9]).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-662/19

    NRW. Bank/ CRU

    34 Vgl. Beschluss vom 11. April 2019 (C-794/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:305, Rn. 8 der Stellungnahme des Generalanwalts, der der Gerichtshof gefolgt ist).
  • EuGH, 05.02.2020 - C-631/19

    Dickmanns / EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Insoweit erinnere ich zunächst daran, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Handlung, mit der eine bestandskräftig gewordene frühere Entscheidung lediglich bestätigt wird, nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV sein kann (Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat, C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 28 und 29, und Beschluss vom 11. April 2019, Pracsis und Conceptexpo Project/Kommission und EACEA, C-794/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:305, Rn. 5).
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