Rechtsprechung
   EuGH, 11.05.1999 - C-255/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1437
EuGH, 11.05.1999 - C-255/97 (https://dejure.org/1999,1437)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.1999 - C-255/97 (https://dejure.org/1999,1437)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - C-255/97 (https://dejure.org/1999,1437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Artikel 30 und 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 43 EG) - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Geschäftsbezeichnung

  • Europäischer Gerichtshof

    Pfeiffer

  • EU-Kommission PDF

    Pfeiffer

    EG-Vertrag, Artikel 52 [nach Änderung jetzt Artikel 43 EG]
    1 Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Nationale Vorschrift, die wegen einer Verwechslungsgefahr die Verwendung einer Geschäftsbezeichnung als besondere Unternehmensbezeichnung verbietet - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Pfeiffer

  • Wolters Kluwer

    Gewerbliches und kommerzielles Eigentum ; Verwechslungsgefahr die Verwendung einer Geschäftsbezeichnung als besondere Unternehmensbezeichnung; Wort-Bild-Marke mit Priorität; Erlangung von Kennzeichnungskraft durch Verkehrsgeltung

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 30; EG-Vertrag Art. 52
    1 Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Nationale Vorschrift, die wegen einer Verwechslungsgefahr die Verwendung einer Geschäftsbezeichnung als besondere Unternehmensbezeichnung verbietet - Zulässigkeit - Voraussetzungen - [EG-Vertrag, Artikel 52 [nach Änderung jetzt ...

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit nationaler Vorschriften, die wegen Verwechslungsgefahr die Verwendung einer Geschäftsbezeichnung als besondere Unternehmensbezeichnung verbieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien - Auslegung der Artikel 30 und 52 ff. EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG, 43 ff. EG) - Rechtsvorschriften über den unlauteren Wettbewerb - Recht des Inhabers einer Marke, die Verwendung einer verwechslungsfähigen Marke oder ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1999, 732
  • EuZW 1999, 439
  • WM 1999, 2569
  • BB 1999, 1402
  • DB 1999, 1317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.05.1999 - C-255/97
    Nationale Maßnahmen, die Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten gegenüber Gesellschaften des Niederlassungsmitgliedstaats tatsächlich oder rechtlich benachteiligen, sind als Beschränkung des Zugangs zu diesen Tätigkeiten im Niederlassungsmitgliedstaat anzusehen (vgl. Urteil vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-70/95, Sodemare u. a., Slg. 1997, I-3395, Randnr. 33).
  • EuGH, 30.11.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault / AUDI

    Auszug aus EuGH, 11.05.1999 - C-255/97
    Der durch nationales Recht gewährte Schutz gegen eine solche Verwechslungsgefahr verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil er dem spezifischen Gegenstand des Schutzes der Geschäftsbezeichnung, nämlich dem Schutz des Inhabers gegen die Verwechslungsgefahr, entspricht (vgl. in diesem Sinne zum Markenrecht Urteil vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91, Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 37).
  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

    Auszug aus EuGH, 11.05.1999 - C-255/97
    Eine solche Beschränkung des Niederlassungsrechts durch eine nationale Vorschrift, die insbesondere die Geschäftsbezeichnungen gegen Verwechslungsgefahren schützt, ist jedoch aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 15).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 11.05.1999 - C-255/97
    Denn wenn Verkaufsmodalitäten nach der Rechtsprechung Keck und Mithouard (Urteil vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097) vom Anwendungsbereich des Artikels 30 EG-Vertrag ausgenommen seien, müsse dies erst recht für Vorschriften gelten, die keine wie auch immer gearteten Verkaufsmodalitäten regelten.
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 11.05.1999 - C-255/97
    Eine solche Beschränkung verstößt gegen Artikel 52 EG-Vertrag in Verbindung mit Artikel 48 EG, selbst wenn sie in nichtdiskriminierender Weise angewandt wird, es sei denn, daß sie aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über dashinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    27 Zum einen umfasst jedoch das in den Artikeln 43 EG bis 48 EG verankerte Niederlassungsrecht lediglich die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten jeder Art, die Gründung und Leitung von Unternehmen und die Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften (insbesondere Urteile vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97, Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 18, und vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 24).
  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

    205 Solche Beschränkungen sind - vorbehaltlich der im Vertrag vorgesehenen und der vom Gerichtshof anerkannten Ausnahmen - alle nationalen Maßnahmen, die, selbst wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar sind, geeignet sind, die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten gegenüber den Staatsangehörigen des Mitgliedstaats der Niederlassung rechtlich oder tatsächlich zu benachteiligen und so die Ausübung dieser Grundfreiheit zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97, Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-442/02

    CaixaBank France

    Dieselbe Definition wird im Urteil Pfeiffer (19) aus dem Jahre 1999 verwendet.

    Eine derartige Auslegung, die sich freilich in gewissem Maße auf das Urteil Pfeiffer stützen ließe, widerspräche, erstens, der Zuständigkeitsverteilung nach dem EG-Vertrag.

    10 - Urteil vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97 (Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835).

    20 - Urteil Pfeiffer (Randnr. 20).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON

    Vorbehaltlich der vorgesehenen Ausnahmen und Bedingungen umfasst dieses Recht die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten jeder Art, die Gründung und Leitung von Unternehmen und die Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaats (vgl. u. a. Urteil vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97, Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale

    65 - Urteile vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. II (262/81, Slg. 1982, 3381, Randnr. 13), und vom 11. Mai 1999, Pfeiffer (C-255/97, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 21).

    66 - Urteil Pfeiffer (zitiert in Fn. 65, Randnr. 22) und zur Warenverkehrsfreiheit die Urteile vom 31. Oktober 1974, Centrafarm und de Peijper (16/74, Slg. 1974, 1183, Randnr. 7 [4/7 der deutschen Fassung]), vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12), sowie vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar (C-115/02, Slg. 2003, I-12705, Randnr. 23).

  • EuGH, 17.10.2002 - C-79/01

    Payroll u.a.

    Vorbehaltlich der vorgesehenen Ausnahmen und Bedingungen umfasst dieses Recht die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten jeder Art, die Gründung und Leitung von Unternehmen und die Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaats (insbesondere Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 23, und vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97, Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 18).

    Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch derartige Maßnahmen, die für alle im Aufnahmemitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gelten, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 34, Pfeiffer, Randnr. 19, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und Kommission/Italien, Randnr. 23).

  • EuG, 17.02.2011 - T-385/07

    Ein Mitgliedstaat kann unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung aller

    Desgleichen können diese Maßnahmen die Niederlassungsfreiheit einschränken, wenn sie die Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten gegenüber den Gesellschaften aus dem Mitgliedstaat, der sie erlassen hat, tatsächlich oder rechtlich benachteiligen können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 1999, Pfeiffer, C-255/97, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 19).

    Solche Beschränkungen von vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten können aber gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen, geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Pfeiffer, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 19, und United Pan-Europe Communications Belgium u. a., oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 17.02.2011 - T-68/08

    FIFA / Kommission - Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des

    Desgleichen können diese Maßnahmen die Niederlassungsfreiheit einschränken, wenn sie die Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten gegenüber den Gesellschaften aus dem Mitgliedstaat, der sie erlassen hat, tatsächlich oder rechtlich benachteiligen können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 1999, Pfeiffer, C-255/97, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 19).

    Solche Beschränkungen von vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten können aber gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen, geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Pfeiffer, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 19, und United Pan-Europe Communications Belgium u. a., oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2005 - C-451/03

    Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti - Artikel 43 EG - Niederlassungsrecht -

    27 - Das Urteil vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97 (Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 19) fügt sich in den Rahmen einer einschlägigen gefestigten Rechtsprechung ein.

    31 - Urteil Pfeiffer, Randnr. 19, und Payroll u. a., Randnr. 29.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-360/15

    X - Richtlinie 2006/123/EG - Niederlassung von Dienstleistungserbringern -

    65 Vgl. Urteile vom 11. Mai 1999, Pfeiffer (C-255/97, EU:C:1999:240, Rn. 26), vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 70 bis 72), und unlängst vom 5. Februar 2014, Hervis Sport- és Divatkereskedelmi (C-385/12, EU:C:2014:47, Rn. 24).
  • BPatG, 26.06.2002 - 29 W (pat) 15/02

    Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie des Rates

  • BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
  • FG Berlin, 11.04.2005 - 8 K 8101/00

    Berücksichtigung von Verlusten aus einerösterreichischen Betriebsstätte bei der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-108/96

    Mac Quen u.a.

  • BPatG, 03.11.2004 - 29 W (pat) 195/02
  • OLG München, 28.04.2005 - 29 U 4868/04

    Markenrechtsschutz - Verwechslungsgefahr bei Verwendung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht