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   EuGH, 11.05.2017 - C-59/16   

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https://dejure.org/2017,14160
EuGH, 11.05.2017 - C-59/16 (https://dejure.org/2017,14160)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.2017 - C-59/16 (https://dejure.org/2017,14160)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - C-59/16 (https://dejure.org/2017,14160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    The Shirtmakers

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i - Zollwert - Transaktionswert - Festsetzung - Begriff "Beförderungskosten"

  • tis-gdv.de

    Gemeinschaftliches Zollverfahren, Zoll, Zollschuld, Zollkodex, Beförderung, Kosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i - Zollwert - Transaktionswert - Festsetzung - Begriff "Beförderungskosten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    The Shirtmakers

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i - Zollwert - Transaktionswert - Festsetzung - Begriff "Beförderungskosten"

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zollrecht: Beförderungskosten

Sonstiges (4)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-59/16
    Der Gerechtshof Amsterdam (Berufungsgericht Amsterdam) ging unter Verweisung auf Rn. 30 des Urteils vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, EU:C:1990:237, davon aus, dass der Ausdruck "Beförderungskosten" in Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i des Zollkodex alle Haupt- und Nebenkosten umfasse, die mit der Beförderung der eingeführten Waren verbunden seien, und verwarf deshalb die Ansicht von The Shirtmakers, wonach die Beträge für die Bemühungen von FWO, die in den The Shirtmakers in Rechnung gestellten Beträgen enthalten seien, keine Beförderungskosten im Sinne der genannten Bestimmung seien.

    Außerdem hat der Gerichtshof diesen Begriff in Art. 8 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates vom 28. Mai 1980 über den Zollwert der Waren (ABl. 1980, L 134, S. 1), dessen Wortlaut in Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i des Zollkodex übernommen wurde, im Urteil vom 6. Juni 1990, Unifert (C-11/89, EU:C:1990:237), ausgelegt.

    Wie die niederländische Regierung und die Europäische Kommission vortragen, ergibt sich zum einen aus Rn. 30 des Urteils vom 6. Juni 1990, Unifert (C-11/89, EU:C:1990:237), und insbesondere aus der Verwendung der Begriffe "alle" und "Haupt- und Nebenkosten" durch den Gerichtshof, dass der Begriff "Beförderungskosten" weit auszulegen ist.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-59/16
    Der Zollwert muss also den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-116/12

    Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren -

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-59/16
    Zunächst verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zwecks zu ermitteln ist (Urteile vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14, sowie vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a., C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-59/16
    Zunächst verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zwecks zu ermitteln ist (Urteile vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14, sowie vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a., C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.10.2020 - C-330/19

    Exter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

    Demnach ist der Begriff "Bemessungsgrundlagen" in Art. 121 Abs. 1 des Zollkodex als autonomer Begriff des Unionsrechts anzusehen und unter Berücksichtigung des mit der betreffenden Regelung verfolgten Zwecks und des Zusammenhangs, in den sich dieser Artikel einfügt, auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, The Shirtmakers, C-59/16, EU:C:2017:362, Rn. 21 und 22).
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