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   EuGH, 11.05.2023 - C-155/22   

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https://dejure.org/2023,9918
EuGH, 11.05.2023 - C-155/22 (https://dejure.org/2023,9918)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.2023 - C-155/22 (https://dejure.org/2023,9918)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - C-155/22 (https://dejure.org/2023,9918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Kraftverkehr - Gemeinsame Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 - Art. 6 und 22 - Nationale Regelung, die die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für schwerwiegende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Kraftverkehr - Gemeinsame Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 - Art. 6 und 22 - Nationale Regelung, die die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für schwerwiegende ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Ein Kraftverkehrsunternehmen kann sich seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer nicht dadurch entledigen, dass es diese auf Dritte überträgt

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 31.01.2023 - C-158/21

    Eine vollstreckende Justizbehörde darf die Vollstreckung eines Europäischen

    Auszug aus EuGH, 11.05.2023 - C-155/22
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 31. Januar 2023, Puig Gordi u. a., C-158/21, EU:C:2023:57, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-567/18

    Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen

    Auszug aus EuGH, 11.05.2023 - C-155/22
    Drittens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, wenn er auf Vorlagefragen antwortet, im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Unionsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen hat (Urteil vom 2. April 2020, Coty Germany, C-567/18, EU:C:2020:267, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-335/21

    Vicente (Action en paiement d'honoraires d'avocat)

    Auszug aus EuGH, 11.05.2023 - C-155/22
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über diese Fragen nur dann ablehnen, wenn etwa die in Art. 94 der Verfahrensordnung aufgeführten Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens nicht erfüllt sind oder offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Vorschrift der Europäischen Union, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (Urteil vom 22. September 2022, Vicente [Verfahren zur Vollstreckung von Anwaltshonoraren], C-335/21, EU:C:2022:720, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2022 - C-530/20

    Die lettische Regelung, die Werbung für Arzneimittel verbietet, die sich auf die

    Auszug aus EuGH, 11.05.2023 - C-155/22
    Bei diesem Begriff handelt es sich somit um einen autonomen Begriff des Unionsrechts, der im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegen ist, wobei nicht nur der Wortlaut dieser Bestimmung, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 22. Dezember 2022, EUROAPTIEKA, C-530/20, EU:C:2022:1014, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-418/11

    TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 11.05.2023 - C-155/22
    Insbesondere kann der Gerichtshof weder über die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften befinden noch darüber entscheiden, ob diese vom nationalen Gericht zutreffend ausgelegt worden sind (Urteil vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.11.2023 - C-354/22

    Weinbereitung und -etikettierung: Ein Weinerzeuger darf seinen eigenen

    Bei diesem Begriff handelt es sich somit um einen autonomen Begriff des Unionsrechts, der im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegen ist, wobei nicht nur der Wortlaut dieser Bestimmung, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2023, Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, C-155/22, EU:C:2023:394, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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