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   EuGH, 11.06.2015 - C-29/14   

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https://dejure.org/2015,12939
EuGH, 11.06.2015 - C-29/14 (https://dejure.org/2015,12939)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - C-29/14 (https://dejure.org/2015,12939)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - C-29/14 (https://dejure.org/2015,12939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Gesundheit -Richtlinie 2004/23/EG - Richtlinie 2006/17/EG - Richtlinie 2006/86/EG - Ausschluss von Keimzellen, fötalem und embryonalem Gewebe vom Anwendungsbereich einer nationalen Regelung zur Umsetzung dieser ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Gesundheit - Richtlinie 2004/23/EG - Richtlinie 2006/17/EG - Richtlinie 2006/86/EG - Ausschluss von Keimzellen, fötalem und embryonalem Gewebe vom Anwendungsbereich einer nationalen Regelung zur Umsetzung dieser ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Öffentliche Gesundheit; Richtlinie 2004/23/EG; Richtlinie 2006/17/EG; Richtlinie 2006/86/EG; Ausschluss von Keimzellen, fötalem und embryonalem Gewebe vom Anwendungsbereich einer nationalen Regelung zur Umsetzung dieser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Polen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Gesundheit - Richtlinie 2004/23/EG - Richtlinie 2006/17/EG - Richtlinie 2006/86/EG - Ausschluss von Keimzellen, fötalem und embryonalem Gewebe vom Anwendungsbereich einer nationalen Regelung zur Umsetzung dieser ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 02.10.2014 - C-478/13

    Kommission / Polen

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-29/14
    Daraus folgt, dass die bloße Tatsache, dass die Republik Polen die Kommission im Vorverfahren nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, dass nach ihrer Ansicht diese Richtlinien bereits vollständig in das geltende innerstaatliche Recht umgesetzt worden sind, nicht ausreichen kann, um den gerügten Verstoß zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Polen, C-478/13, EU:C:2014:2253, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich müssen die von der Republik Polen in ihrer Klagebeantwortung angeführten Rechtsakte, soweit sie bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist in Kraft waren, vom Gerichtshof bei der Beurteilung des Vorliegens dieses Verstoßes berücksichtigt werden (Urteil Kommission/Polen, C-478/13, EU:C:2014:2253, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.10.2013 - C-151/12

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-29/14
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich die Republik Polen erstmals im Stadium der Klagebeantwortung auf diese Umsetzungsmaßnahmen bezogen hat, was nicht mit der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit vereinbar ist, die den Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 3 EUV obliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Spanien, C-151/12, EU:C:2013:690, Rn. 49).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-81/07

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-29/14
    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bestimmungen einer Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden müssen, die notwendig sind, um den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Griechenland, C-81/07, EU:C:2008:172, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.11.2006 - C-32/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-29/14
    Zunächst hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass in jedem Einzelfall festzustellen ist, um welche Art von Bestimmungen es sich handelt, die in einer Richtlinie enthalten sind und auf die sich die Vertragsverletzungsklage bezieht, damit der Umfang der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu ihrer Umsetzung ermittelt werden kann (Urteil Kommission/Luxemburg, C-32/05, EU:C:2006:749, Rn. 36).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-360/95

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-29/14
    Schließlich musste die Republik Polen in jedem Fall eine positive Umsetzungsmaßnahme erlassen, da Art. 31 der Richtlinie 2004/23, Art. 7 der Richtlinie 2006/17 und Art. 11 der Richtlinie 2006/86 ausdrücklich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten vorsehen, zu gewährleisten, dass in den Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinien selbst oder durch einen Hinweis bei ihrer amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinien Bezug genommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Spanien, C-360/95, EU:C:1997:624, Rn. 13).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-29/14
    Die Verletzung dieser Verpflichtung durch einen Mitgliedstaat, sei es, dass jegliche Information fehlt, sei es, dass eine Information nicht ausreichend klar und genau ist, kann bereits als solche die Eröffnung des Verfahrens nach Art. 258 AEUV zur Feststellung dieser Verletzung rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, C-456/03, EU:C:2005:388, Rn. 26 und 27).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-296/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-29/14
    Insbesondere kann das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren und für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten und Pflichten Kenntnis zu erlangen und diese Rechte und Pflichten gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Frankreich, C-296/01, EU:C:2003:626, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-415/01

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-29/14
    Dieser Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt eine angemessene Bekanntmachung der aufgrund einer Unionsregelung eingeführten nationalen Maßnahmen, damit die von diesen Maßnahmen betroffenen Rechtssubjekte den Umfang ihrer Rechte und Pflichten in dem besonderen unionsrechtlich geregelten Bereich erkennen können (Urteil Kommission/Belgien, C-415/01, EU:C:2003:118, Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-674/18

    TMD Friction - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Vgl. Prechal, S., Directives in EC Law , Oxford, Oxford University Press, 2005, S. 77. Vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Urteil vom 11. Juni 2015, Kommission/Polen (C-29/14, EU:C:2015:379, Rn. 38).

    60 Vgl. z. B. Urteil vom 11. Juni 2015, Kommission/Polen (C-29/14, EU:C:2015:379, Rn. 38).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-549/18

    Rumänien und Irland werden verurteilt, an die Kommission einen Pauschalbetrag in

    Sodann müsse entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofs in jedem Fall eine positive Maßnahme zur Umsetzung der betreffenden Richtlinie erlassen werden, wenn eine Richtlinie, wie die Richtlinie 2015/849 in ihrem Art. 67, ausdrücklich vorsieht, dass in den Vorschriften zur ihrer Umsetzung selbst oder durch einen Hinweis bei ihrer amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug genommen wird (Urteil vom 11. Juni 2015, Kommission/Polen, C-29/14, EU:C:2015:379, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten in jedem Fall eine positive Maßnahme zur Umsetzung der betreffenden Richtlinie erlassen müssen, wenn eine Richtlinie ausdrücklich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten vorsieht, zu gewährleisten, dass in den zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei ihrer amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug genommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 1997, Kommission/Deutschland, C-137/96, EU:C:1997:566, Rn. 8, vom 18. Dezember 1997, Kommission/Spanien, C-360/95, EU:C:1997:624, Rn. 13, und vom 11. Juni 2015, Kommission/Polen, C-29/14, EU:C:2015:379, Rn. 49).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-550/18

    Kommission/ Irland (Lutte contre le blanchiment de capitaux) - Vertragsverletzung

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten in jedem Fall eine positive Maßnahme zur Umsetzung der betreffenden Richtlinie erlassen müssen, wenn eine Richtlinie ausdrücklich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten vorsieht, zu gewährleisten, dass in den zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei ihrer amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug genommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 1997, Kommission/Deutschland, C-137/96, EU:C:1997:566, Rn. 8, vom 18. Dezember 1997, Kommission/Spanien, C-360/95, EU:C:1997:624, Rn. 13, und vom 11. Juni 2015, Kommission/Polen, C-29/14, EU:C:2015:379, Rn. 49).
  • EuGH, 13.01.2021 - C-628/18

    Kommission/ Slowenien (MiFID II)

    Schließlich weist die Kommission darauf hin, dass entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn eine Richtlinie wie Art. 93 der MiFID-II-Richtlinie ausdrücklich vorsehe, dass in den Vorschriften zu ihrer Umsetzung selbst oder durch einen Hinweis bei ihrer amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug genommen werde, in jedem Fall eine positive Maßnahme zur Umsetzung der betreffenden Richtlinie mit einer solchen Bezugnahme erlassen werden müsse (Urteil vom 11. Juni 2015, Kommission/Polen, C-29/14, EU:C:2015:379, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-569/17

    Kommission/ Spanien (Article 260, paragraphe 3, TFUE - Crédits immobiliers

    29 Vgl. z. B. Urteil vom 11. Juni 2015, Kommission/Polen (C-29/14, EU:C:2015:379" Rn. 33).
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