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   EuGH, 11.06.2020 - C-115/19 P   

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https://dejure.org/2020,14319
EuGH, 11.06.2020 - C-115/19 P (https://dejure.org/2020,14319)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2020 - C-115/19 P (https://dejure.org/2020,14319)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - C-115/19 P (https://dejure.org/2020,14319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    China Construction Bank/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Widerspruch - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Verwechslungsgefahr - Beurteilung der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen - Beurteilung der Unterscheidungskraft der älteren Marke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 1195
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.03.2020 - C-328/18

    EUIPO/ Equivalenza Manufactory

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    Zu diesen Faktoren zählen u. a. der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken sowie der betreffenden erfassten Waren oder Dienstleistungen sowie das Ausmaß der Bekanntheit und der Grad der der älteren Marke innewohnenden oder von ihr durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft (Urteile vom 24. März 2011, Ferrero/HABM, C-552/09 P, EU:C:2011:177, Rn. 64, und vom 4. März 2020, EUIPO/Equivalenza Manufactory, C-328/18 P, EU:C:2020:156, Rn. 57).

    Zum ersten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes, mit dem CCB rügt, dass das Gericht fälschlich die Bekanntheit und damit die Unterscheidungskraft der älteren Marke in seine Beurteilung der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen einbezogen habe, ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen in einem bildlichen, klanglichen und begrifflichen Vergleich auf der Grundlage des Gesamteindrucks besteht, den diese Zeichen in Anbetracht ihrer originären Merkmale im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hinterlassen (Urteil vom 4. März 2020, EUIPO/Equivalenza Manufactory, C-328/18 P, EU:C:2020:156, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung), während die Unterscheidungskraft der älteren Marke deren Eignung betrifft, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. betreffend die Unterscheidungskraft von Unionsmarken Urteil vom 13. September 2018, Birkenstock Sales/EUIPO, C-26/17 P, EU:C:2018:714" Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, ist eine Rechtsfrage, die im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (Urteil vom 4. März 2020, EUIPO/Equivalenza Manufactory, C-328/18 P, EU:C:2020:156" Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 06.12.2018 - T-665/17

    China Construction Bank/ EUIPO - Groupement des cartes bancaires (CCB)

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    (im Folgenden: CCB) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Dezember 2018, China Construction Bank/EUIPO - Groupement des cartes bancaires (CCB) (T-665/17, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:879), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 14. Juni 2017 (Sache R 2265/2016-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen dem Groupement des cartes bancaires und CCB (im Folgenden: streitige Entscheidung) aufgehoben hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Dezember 2018, China Construction Bank/EUIPO - Groupement des cartes bancaires (CCB) (T - 665/17, EU:T:2018:879), wird aufgehoben.

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    Daraus folgt, dass der Grad dieser Unterscheidungskraft u. a. auf der Grundlage des Marktanteils der betreffenden Marke, der Intensität, geografischen Verbreitung und Dauer ihrer Benutzung sowie des Anteils der beteiligten Verkehrskreise, der die Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, zu bestimmen ist (Urteile vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, EU:C:1999:323" Rn. 22 und 23, sowie vom 19. Juni 2014, 0berbank u. a., C-217/13 und C-218/13, EU:C:2014:2012" Rn. 39 und 41).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    Daraus folgt, dass der Grad dieser Unterscheidungskraft u. a. auf der Grundlage des Marktanteils der betreffenden Marke, der Intensität, geografischen Verbreitung und Dauer ihrer Benutzung sowie des Anteils der beteiligten Verkehrskreise, der die Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, zu bestimmen ist (Urteile vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, EU:C:1999:323" Rn. 22 und 23, sowie vom 19. Juni 2014, 0berbank u. a., C-217/13 und C-218/13, EU:C:2014:2012" Rn. 39 und 41).
  • EuGH, 28.06.2018 - C-564/16

    EUIPO / Puma - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    Insoweit sind insbesondere der Marktanteil der Marke, die Intensität, die geografische Ausdehnung und die Dauer ihrer Benutzung sowie der Umfang der Investitionen, die das Unternehmen zu ihrer Förderung getätigt hat, zu berücksichtigen (Urteil vom 28. Juni 2018, EUIPO/Puma, C-564/16 P, EU:C:2018:509" Rn. 55 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.03.2020 - C-766/18

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, wonach die den zyprischen

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    Das Bestehen einer solchen Gefahr ist umfassend, unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren des Einzelfalls, zu beurteilen (Urteil vom 5. März 2020, Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/EUIPO, C-766/18 P, EU:C:2020:170, Rn. 63 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.03.2011 - C-552/09

    Ferrero / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    Zu diesen Faktoren zählen u. a. der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken sowie der betreffenden erfassten Waren oder Dienstleistungen sowie das Ausmaß der Bekanntheit und der Grad der der älteren Marke innewohnenden oder von ihr durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft (Urteile vom 24. März 2011, Ferrero/HABM, C-552/09 P, EU:C:2011:177, Rn. 64, und vom 4. März 2020, EUIPO/Equivalenza Manufactory, C-328/18 P, EU:C:2020:156, Rn. 57).
  • EuGH, 01.12.2016 - C-642/15

    Klement / EUIPO - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Unionsmarke -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aus der Begründung eines Urteils die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO, C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-20/14

    BGW Beratungs-Gesellschaft Wirtschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass zwar die Ermittlung des dominierenden Bestandteils eines Zeichens für den Vergleich der einander gegenüberstehenden Zeichen relevant sein kann (Urteil vom 22. Oktober 2015, BGW, C-20/14, EU:C:2015:714, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), daraus aber nicht folgt, dass die Bekanntheit und der Grad der Unterscheidungskraft dieses Zeichens, die dieses in seiner Gesamtheit betreffen, es ermöglichen, zu bestimmen, welcher Bestandteil dieses Zeichens in der Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise dominierend ist.
  • EuGH, 13.09.2018 - C-26/17

    Birkenstock Sales / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Internationale

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-115/19
    Zum ersten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes, mit dem CCB rügt, dass das Gericht fälschlich die Bekanntheit und damit die Unterscheidungskraft der älteren Marke in seine Beurteilung der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen einbezogen habe, ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen in einem bildlichen, klanglichen und begrifflichen Vergleich auf der Grundlage des Gesamteindrucks besteht, den diese Zeichen in Anbetracht ihrer originären Merkmale im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hinterlassen (Urteil vom 4. März 2020, EUIPO/Equivalenza Manufactory, C-328/18 P, EU:C:2020:156, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung), während die Unterscheidungskraft der älteren Marke deren Eignung betrifft, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. betreffend die Unterscheidungskraft von Unionsmarken Urteil vom 13. September 2018, Birkenstock Sales/EUIPO, C-26/17 P, EU:C:2018:714" Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union müssen Umweltvereinigungen die Möglichkeit haben, die Beachtung der aus dem Unionsrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften ohne Beschränkung auf subjektiv-öffentliche Rechte umfassend überprüfen zu lassen (vgl. Urteil vom 12.05.2011 - C-115/19 [Trianel] - juris).

    Vielmehr kommt es auch hier - von der Klagebefugnis anerkannter Umweltverbände gem. § 2 UmwRG als "Anwälte der Natur" (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.) abgesehen - auf die Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte an (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.09.2018 - 20 D 79/17.AK - juris; zuvor offengelassen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2013 - 3 S 284/11 - juris).

    Hierbei ist es Sache der Mitgliedstaaten zu bestimmen, welches die Rechte sind, deren Verletzung zu einem Rechtsbehelf in Umweltangelegenheiten führen kann; ihnen steht es frei, diese Rechtspositionen auf subjektiv-öffentliche Rechte zu beschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.; Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 [Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland] - NVwZ 2015, 1665).

  • EuG, 07.02.2024 - T-318/23

    J&B/ EUIPO - Ergün (J&B BRO) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Unterscheidungskraft der älteren Marke deren Eignung betrifft, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, China Construction Bank/EUIPO, C-115/19 P, EU:C:2020:469, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang muss die Unterscheidungskraft einer Marke in Bezug auf die von ihr erfassten Waren oder Dienstleistungen und die mutmaßliche Wahrnehmung durch die beteiligten Verkehrskreise beurteilt werden (vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, China Construction Bank/EUIPO, C-115/19 P, EU:C:2020:469, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-647/19

    Ja zum Nürburgring/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    20 Vgl. u. a. Urteil vom 26. Mai 2016, Rose Vision/Kommission (C-224/15 P, EU:C:2016:358, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zuletzt Urteil vom 11. Juni 2020, China Construction Bank/EUIPO (C-115/19 P, EU:C:2020:469, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-665/19

    NeXovation / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    17 Vgl. u. a. Urteil vom 26. Mai 2016, Rose Vision/Kommission (C-224/15 P, EU:C:2016:358, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zuletzt Urteil vom 11. Juni 2020, China Construction Bank/EUIPO (C-115/19 P, EU:C:2020:469, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.04.2021 - T-584/17

    Primart/ EUIPO - Bolton Cile España (PRIMART Marek Lukasiewicz)

    Il y a lieu de rappeler, d'emblée, que, en cas d'opposition fondée sur une marque antérieure individuelle, le risque de confusion, au sens de l'article 8, paragraphe 1, sous b), du règlement n o 207/2009, s'entend comme étant le risque que le public puisse croire que les produits ou les services visés par cette marque et ceux visés par la marque demandée proviennent de la même entreprise ou, le cas échéant, d'entreprises liées économiquement (voir arrêt du 11 juin 2020, China Construction Bank/EUIPO, C-115/19 P, EU:C:2020:469, point 54 et jurisprudence citée).
  • BPatG, 01.12.2022 - 25 W (pat) 4/21
    Im Urteil vom 11. Juni 2020 in der Sache C-115/19 P hat er ausgeführt, dass es rechtsfehlerhaft sei, die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen anhand der Bekanntheit der älteren Marke zu beurteilen (vgl. WM 2020, 1195 Rn. 59 - CCB/CB).
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