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   EuGH, 11.06.2020 - C-206/19   

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https://dejure.org/2020,14284
EuGH, 11.06.2020 - C-206/19 (https://dejure.org/2020,14284)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2020 - C-206/19 (https://dejure.org/2020,14284)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - C-206/19 (https://dejure.org/2020,14284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    KOB

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 63 AEUV - Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit - Richtlinie 2006/123/EG - Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Lettland zu Zwecken ihrer Nutzung - Regelung der Vorabgenehmigung für juristische Personen - Besondere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.03.2018 - C-52/16

    Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Diese Vorschrift stellt somit zwar nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten in Frage, eine Regelung für den Erwerb von Grundeigentum zu schaffen, die spezielle Maßnahmen für Transaktionen vorsieht, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betreffen, aber auch für eine solche Regelung gelten u. a. das Diskriminierungsverbot sowie die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2018, SEGRO und Horváth, C-52/16 und C-113/16, EU:C:2018:157, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist festzustellen, dass eine solche Situation im Gegensatz zu anderen Situationen, in denen der Gerichtshof auf eine vorwiegende Beeinträchtigung des freien Kapitalverkehrs schließen konnte (vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2018, SEGRO und Horváth, C-52/16 und C-113/16, EU:C:2018:157, Rn. 58 und 59), in erster Linie unter die Niederlassungsfreiheit fällt.

  • EuGH, 13.03.2014 - C-375/12

    Bouanich - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Aus einer gefestigten Rechtsprechung ergibt sich, dass in diesem Zusammenhang der Zweck der fraglichen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2014, Bouanich, C-375/12, EU:C:2014:138, Rn. 27, und vom 3. März 2020, Tesco-Global Áruházak, C-323/18, EU:C:2020:140, Rn. 50 und 51).

    In solchen Fällen berücksichtigt der Gerichtshof die tatsächlichen Gegebenheiten des konkreten Falles, um zu bestimmen, von welcher dieser Bestimmungen die dem Ausgangsverfahren zugrunde liegende Situation erfasst wird (vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2014, Bouanich, C-375/12, EU:C:2014:138, Rn. 30).

  • EuGH, 16.06.2015 - C-593/13

    Die italienische Regelung, nach der Zertifizierungseinrichtungen ihren

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass sowohl aus dem Wortlaut von Art. 14 der Richtlinie 2006/123 als auch aus der Systematik der Richtlinie folgt, dass die in diesem Artikel genannten Anforderungen nicht gerechtfertigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a., C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 28 bis 35, und vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn, C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 45).
  • EuGH, 23.02.2016 - C-179/14

    Bestimmte Aspekte der Regelungen der SZÉP-Freizeitkarte und des

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass sowohl aus dem Wortlaut von Art. 14 der Richtlinie 2006/123 als auch aus der Systematik der Richtlinie folgt, dass die in diesem Artikel genannten Anforderungen nicht gerechtfertigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a., C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 28 bis 35, und vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn, C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 45).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-458/14

    Nach dem Unionsrecht dürfen Konzessionen, die für die Ausübung von Touristik- und

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Ebenso wie bereits für Art. 14 der Richtlinie 2006/123 entschieden worden ist, der eine Liste von Anforderungen aufstellt, die im Rahmen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit "verboten" sind, ist davon auszugehen, dass mit den Art. 9 bis 13 dieser Richtlinie eine abschließende Harmonisierung in Bezug auf die in ihren Anwendungsbereich fallenden Dienstleistungen vorgenommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2016, Promoimpresa u. a., C-458/14 und C-67/15, EU:C:2016:558, Rn. 60 und 61).
  • EuGH, 03.03.2020 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Aus einer gefestigten Rechtsprechung ergibt sich, dass in diesem Zusammenhang der Zweck der fraglichen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2014, Bouanich, C-375/12, EU:C:2014:138, Rn. 27, und vom 3. März 2020, Tesco-Global Áruházak, C-323/18, EU:C:2020:140, Rn. 50 und 51).
  • EuGH, 29.10.2015 - C-583/14

    Nagy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Diskriminierungsverbot - Art. 18 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Da Art. 49 AEUV ein besonderes Diskriminierungsverbot vorsieht, findet zudem der vom vorlegenden Gericht ebenfalls erwähnte Art. 18 AEUV keine Anwendung (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Oktober 2015, Nagy, C-583/14, EU:C:2015:737, Rn. 24).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-580/15

    Van der Weegen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Art. 36 des

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Verkehrsfreiheiten entschieden, dass in Fällen, in denen eine nationale Maßnahme gleichzeitig mit mehreren Grundfreiheiten im Zusammenhang steht, der Gerichtshof sie grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser Freiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls die anderen Freiheiten dieser ersten gegenüber völlig zweitrangig sind und ihr zugeordnet werden können (Urteil vom 8. Juni 2017, Van der Weegen u. a., C-580/15, EU:C:2017:429, Rn. 25).
  • EuGH, 23.09.2003 - C-452/01

    DER FREIE KAPITALVERKEHR VERWEHRT ES NICHT, DASS DER ERWERB LANDWIRTSCHAFTLICHER

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Zudem habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. September 2003, 0spelt und Schlössle Weissenberg (C-452/01, EU:C:2003:493, Rn. 24), entschieden, dass Art. 345 AEUV zwar die Befugnis der Mitgliedstaaten nicht in Frage stelle, spezielle Maßnahmen für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke vorzusehen, dass aber auch für solche Maßnahmen die grundlegenden Normen des Unionsrechts und namentlich die Vorschriften über die Nichtdiskriminierung, die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr gälten.
  • EuGH, 16.12.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nationale Regelungen in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts, sondern anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.05.2011 - C-47/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Zugang zum Beruf des Notars nicht ihren eigenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2022 - C-391/20

    Boriss Cilevics u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

    20 Vgl. u. a. Urteile vom 13. November 2003, Neri (C-153/02, EU:C:2003:614), vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239), vom 21. Juni 2016, New Valmar (C-15/15, EU:C:2016:464), und vom 11. Juni 2020, KOB (C-206/19, EU:C:2020:463).

    30 Vgl. u. a. Urteil vom 11. Juni 2020, KOB (C-206/19, EU:C:2020:463, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.04.2022 - C-342/20

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement

    Wenn sich anhand des Gegenstands dieser Regelung nicht bestimmen lässt, ob sie vorwiegend unter Art. 49 AEUV oder unter Art. 63 AEUV fällt, berücksichtigt der Gerichtshof die tatsächlichen Gegebenheiten des konkreten Falles, um zu bestimmen, von welcher dieser Bestimmungen die dem Ausgangsverfahren zugrunde liegende Situation erfasst wird (Urteil vom 11. Juni 2020, KOB, C-206/19, EU:C:2020:463, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22

    LEA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/26/EU - Kollektive

    50 Vgl. zuletzt Urteil vom 11. Juni 2020, KOB (C-206/19, EU:C:2020:463, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-292/21

    CNAE u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Richtlinie 2006/123/EG

    Vgl. auch Urteil vom 11. Juni 2020, KOB (C-206/19, EU:C:2020:463, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-577/20

    Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Psychothérapeutes) - Vorlage

    9 Urteile vom 12. Oktober 1993, Vanacker und Lesage (C-37/92, EU:C:1993:836), vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 64), und vom 11. Juni 2020, KOB (C-206/19, EU:C:2020:463, Rn. 30).
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