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   EuGH, 11.06.2020 - C-88/19   

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https://dejure.org/2020,14316
EuGH, 11.06.2020 - C-88/19 (https://dejure.org/2020,14316)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2020 - C-88/19 (https://dejure.org/2020,14316)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - C-88/19 (https://dejure.org/2020,14316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Alianța pentru combaterea abuzurilor

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 12 Abs. 1 - Strenges Schutzsystem für Tierarten - Anhang IV - Canis lupus (Wolf) - Art. 16 Abs. 1 - Natürliches ...

  • doev.de PDF

    Alianta pentru combaterea abuzurilor - Reichweite des Schutzes bestimmter geschützter Tierarten durch die Habitatrichtlinie

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 12 Abs. 1 Buchst. a und Art. 16 der Habitatrichtlinie
    Voraussetzung zum Einfangen von Wölfen in der Nähe menschlicher Siedlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Der in der Habitatrichtlinie vorgesehene strenge Schutz bestimmter geschützter Tierarten erstreckt sich auch auf Exemplare, die ihren natürlichen Lebensraum verlassen und in menschlichen Siedlungsgebieten auftauchen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wölfe sind auch in Siedlungsgebieten geschützt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitreichender Tierschutz: Wenn der Wolf innerorts mit Hunden spielt

  • recht-energisch.de (Kurzinformation)

    Naturschutz: Natürliche Siedlungsgebiete

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wölfe auch in menschlichen Siedlungen geschützt

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Alianța pentru combaterea abuzurilor

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Strenges Schutzsystem für die in Anhang IV Buchst. a genannten Tierarten - Natürliches Verbreitungsgebiet - Fang von aus der Natur ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Alianța pentru combaterea abuzurilor

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1186
  • DÖV 2020, 885
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.10.2019 - C-674/17

    Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
    Ein solches strenges Schutzsystem muss es also erlauben, absichtliche Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren geschützter Tierarten tatsächlich zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 231 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 27).

    Diese Bedingungen gelten für sämtliche in Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie genannten Fälle (Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 28 und 29).

    Zudem stellt Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie, der die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den Art. 12 bis 14 sowie von Art. 15 Buchst. a und b dieser Richtlinie abweichen dürfen, genau und abschließend festlegt, eine Ausnahme von dem in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutzsystem dar, die restriktiv auszulegen ist und bei der die Beweislast für das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für jede Abweichung die Stelle treffen muss, die über sie entscheidet (Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 30).

    Es obliegt den zuständigen nationalen Behörden, nachzuweisen, dass dies insbesondere unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sowie der Umstände des jeweiligen konkreten Falls zutrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 51 und 66).

  • EuGH, 15.03.2012 - C-46/11

    Kommission / Polen

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
    Das gemeinsame Ziel dieser Bestimmungen besteht darin, einen strengen Schutz der geschützten Tierarten durch die in Art. 12 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Verbote zu gewährleisten, wobei Ausnahmen nur unter den engen Voraussetzungen nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie zulässig sind, der restriktiv auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2007, Kommission/Österreich, C-508/04, EU:C:2007:274, Rn. 109 bis 112, und vom 15. März 2012, Kommission/Polen, C-46/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:146, Rn. 29).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
    Was drittens das mit der Habitatrichtlinie verfolgte Ziel anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 12, 13 und 16 dieser Richtlinie gemeinsam ein in sich stimmiges Regelungssystem zum Schutz der Populationen der betroffenen Arten bilden (Urteil vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-6/04, EU:C:2005:626, Rn. 112).
  • EuGH, 10.05.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
    Das gemeinsame Ziel dieser Bestimmungen besteht darin, einen strengen Schutz der geschützten Tierarten durch die in Art. 12 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Verbote zu gewährleisten, wobei Ausnahmen nur unter den engen Voraussetzungen nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie zulässig sind, der restriktiv auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2007, Kommission/Österreich, C-508/04, EU:C:2007:274, Rn. 109 bis 112, und vom 15. März 2012, Kommission/Polen, C-46/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:146, Rn. 29).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
    Ein solches strenges Schutzsystem muss es also erlauben, absichtliche Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren geschützter Tierarten tatsächlich zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 231 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 27).
  • EuGH, 21.11.2019 - C-678/18

    Procureur-Generaal bij de Hoge Raad der Nederlanden

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
    Bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts ist nach ständiger Rechtsprechung nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 21. November 2019, Procureur-Generaal bij de Hoge Raad der Nederlanden, C-678/18, EU:C:2019:998, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.03.2021 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume

    Dieses strenge Schutzsystem muss es also erlauben, Beeinträchtigungen von geschützten Tierarten wie den in dieser Bestimmung genannten tatsächlich zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Alianta pentru combaterea abuzurilor, C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2009/147/EG -

    4 Zuletzt Urteil vom 11. Juni 2020, Alianta pentru combaterea abuzurilor (C-88/19, EU:C:2020:458).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-601/22

    WWF Österreich u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    31 Vgl. Urteile vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (C-674/17, EU:C:2019:851, im Folgenden: Urteil LSL Tapiola, Rn. 30), und vom 11. Juni 2020, Alianta pentru combaterea abuzurilor (C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 25).

    47 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Alianta pentru combaterea abuzurilor (C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 8 B 407/22

    Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen die Erteilung einer

    vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-88/19 -, juris Rn. 25.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22

    Anwendung des individuenbezogenen Zugriffsverbots im Rahmen der habitatbezogenen

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf eine von ihm beauftragte gutachterliche Stellungnahme (Schreiber, Naturschutzfachliche Defizite bei der Planung und Genehmigung der WKA auf der Holzschlägermatte, 07.12.2022, S. 8) geltend macht, der Leitfaden der LUBW beruhe auf veralteten Erkenntnissen und genüge dem Maßstab der besten verfügbaren Erkenntnisse nicht (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 11.06.2020 - C-88/19 - juris Rn. 58), ist festzuhalten, dass sich auch nach seinen Ausführungen ein neuer naturschutzfachlicher Standard bezogen auf die Ermittlung der Grundlagen für einen sachgerechten Kollisionsschutz nicht herausgebildet hat.
  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1696

    Verwaltungsgerichtshof stellt Rechtswidrigkeit der Ausnahmegenehmigung für die

    Der strenge Schutz der Fischotter nach Anhang IV der FFH-Richtlinie einschließlich besagter Nachweispflicht ist dabei ebenso wenig wie das "natürliche Verbreitungsgebiet" streng geschützter Arten i.S.v. Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie auf "Schutzgebiete" beschränkt, sondern kann durchaus auch menschliche Siedlungsgebiete einschließen, und zwar auch dann, wenn die Tiere sich von Ressourcen ernähren, die der Mensch erzeugt (EuGH, U.v. 11.6.2020 - Alian?£a, C-88/19 - ECLI:ECLI:EU:C:2020:458, insb.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-436/22

    ASCEL - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der

    12 Siehe dazu insbesondere Urteil vom 11. Juni 2020, Alianta pentru combaterea abuzurilor (C-88/19, EU:C:2020:458).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-434/22

    Latvijas valsts mezi - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der natürlichen

    32 Siehe in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Alianta pentru combaterea abuzurilor (C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2010 - C-569/08

    Internetportal und Marketing - Internet - Domäne oberster Stufe .eu - Verordnung

    4 Zuletzt Urteil vom 11. Juni 2020, Alianta pentru combaterea abuzurilor (C-88/19, EU:C:2020:458).
  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1698

    Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL -

    Der strenge Schutz der Fischotter nach Anhang IV der FFH-Richtlinie einschließlich besagter Nachweispflicht ist dabei ebenso wenig wie das "natürliche Verbreitungsgebiet" streng geschützter Arten i.S.v. Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie auf "Schutzgebiete" beschränkt, sondern kann durchaus auch menschliche Siedlungsgebiete einschließen, und zwar auch dann, wenn die Tiere sich von Ressourcen ernähren, die der Mensch erzeugt (EuGH, U.v. 11.6.2020 - Alian?£a, C-88/19 - ECLI:ECLI:EU:C:2020:458, insb.
  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1700

    Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL -

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1699

    Ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern - Zum Nachweispflichtkonzept

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