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   EuGH, 11.07.1990 - C-23/89   

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https://dejure.org/1990,2887
EuGH, 11.07.1990 - C-23/89 (https://dejure.org/1990,2887)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1990 - C-23/89 (https://dejure.org/1990,2887)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - C-23/89 (https://dejure.org/1990,2887)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die den Verkauf von nicht verbotenen Sexartikeln in Sexshops ohne entsprechende Konzession verbieten ; Voraussetzungen für eine Konzession für den Verkauf von gesetzlich erlaubten Sexartikeln in Sexshops; Verbot des Verkaufs ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Quietlynn Limited und Brian James Richards

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag - Nationale Rechtsvorschriften, die den Verkauf nicht verbotener Sexartikel in nicht konzessionierten Sexshops verbieten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2203
  • NVwZ 1991, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 31.03.1982 - 75/81

    Blesgen

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - C-23/89
    Desgleichen hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 ( Blesgen, Slg. 1982, 1211 ) festgestellt, daß eine Rechtsvorschrift, die nur den Verkauf von Getränken mit hohem Alkoholgehalt zum sofortigen Verzehr an allen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, nicht aber andere Formen des Vertriebs derartiger Getränke betraf, in Wirklichkeit in keinem Zusammenhang mit der Einfuhr der Waren stand und aus diesem Grund nicht geeignet war, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.
  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - C-23/89
    So hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80 ( Öbel, Slg. 1981, 1993 ) entschieden, daß eine nationale Regelung über die Arbeits - und Auslieferungs - und Verkaufszeiten im Bäckerei - und Konditoreisektor mit Artikel 30 EWG-Vertrag vereinbar war, da der innergemeinschaftliche Handelsverkehr jederzeit möglich blieb.
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