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   EuGH, 11.07.1991 - 351/88   

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https://dejure.org/1991,4612
EuGH, 11.07.1991 - 351/88 (https://dejure.org/1991,4612)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1991 - 351/88 (https://dejure.org/1991,4612)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 351/88 (https://dejure.org/1991,4612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Laboratori Bruneau / USL RM/24 di Monterotondo

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vorabzuteilung eines Anteils an einem öffentlichen Auftrag an in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets ansässige Betriebe - Unzulässigkeit (EWG-Vertrag, Artikel 30)

  • EU-Kommission

    Laboratori Bruneau / USL RM/24 di Monterotondo

  • Wolters Kluwer

    Vorbehalten eines prozentualen Anteils an öffentlichen Lieferaufträgen den in bestimmten Teilen des Staatsgebietes ansässigen Betrieben

  • Judicialis

    EWG-Vetrag Art. 30; ; EWG-Vetrag Art. 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vetrag Art. 30; EWG-Vetrag Art. 92
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vorabzuteilung eines Anteils an einem öffentlichen Auftrag an in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets ansässige Betriebe - Unzulässigkeit (EWG-Vertrag, Artikel 30)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentliche Lieferaufträge - Vorbehalt von 30 % dieser Aufträge zugunsten der im Mezzogiorno ansässigen Betriebe.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.03.1990 - 21/88

    Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara

    Auszug aus EuGH, 11.07.1991 - 351/88
    7 Im Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours, Slg. 1990, I-889) hat der Gerichtshof Fragen gleichen Inhalts, die ihm vom Tribunale amministrativo regionale della Toscana zur Vorabentscheidung vorgelegt worden waren, zum einen dahin beantwortet, daß Artikel 3O EWG-Vertrag einer nationalen Regelung entgegensteht, die den in bestimmten Teilen des Staatsgebiets ansässigen Betrieben einen prozentualen Anteil an öffentlichen Lieferaufträgen vorbehält, und zum anderen dahin, daß die Qualifikation einer nationalen Regelung als Beihilfe im Sinne des Artikels 92 EWG-Vertrag nicht bewirken würde, daß diese Regelung vom Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag ausgenommen wäre.

    8 Da sich aus den in der vorliegenden Rechtssache beim Gerichtshof eingereichten Erklärungen kein tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkt ergibt, der zu einer anderen Antwort führen könnte, ist die im Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88, a. a. O., gegebene Antwort zu wiederholen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-360/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Freier

    Na- 4 - Urleil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours Italiana, Sig. 1990, I-889, Randnrn. 12 und 13) sowie Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-351/88 (Laboratori Bruneau, Slg. 1991, I-3641) (zu Artikel 30 EWG-Vertrag); Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 25) (zu Anikei 59).
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