Rechtsprechung
EuGH, 11.07.2002 - C-139/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/369/EWG - Luftverunreinigung - Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll auf der Insel La Palma
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Spanien
- EU-Kommission
Kommission / Spanien
Artikel 226 EG
1. Vertragsverletzungsverfahren Streitgegenstand Bestimmung während des Vorverfahrens Umformulierung der Rüge in der Klageschrift, um ein ergänzendes Beweismittel berücksichtigen Zulässigkeit
- EU-Kommission
Kommission / Spanien
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Luftverunreinigung durch Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll auf der Insel La Palma; Genehmigungspflicht für die Entnahme - und Messverfahren durch die zuständige Behörde
- Judicialis
Richtlinie 89/369/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 89/369/EWG
1. Vertragsverletzungsverfahren Streitgegenstand Bestimmung während des Vorverfahrens Umformulierung der Rüge in der Klageschrift, um ein ergänzendes Beweismittel berücksichtigen Zulässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Spanien
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Artikel 2, 6 und 7 der Richtlinie 89/369/EWG des Rates vom 8. Juni 1989 über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll - Voraussetzungen für den Betrieb von drei Verbrennungsöfen auf der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-139/00
- EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 16.09.1997 - C-279/94
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Nach ständiger Rechtsprechung wird der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. Urteile vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 73, und vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 24).Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert, sondern lediglich beschränkt worden ist (vgl. Urteile in der oben genannten Rechtssache Kommission/Italien, Randnr. 25, und vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 56).
- EuGH, 29.05.1997 - C-300/95
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann; dabei kann sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen (Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-408/97, Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-6417, Randnr. 15). - EuGH, 25.05.1982 - 96/81
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann; dabei kann sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen (Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-408/97, Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-6417, Randnr. 15).
- EuGH, 25.05.2000 - C-384/97
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Zu dem Vorbringen der spanischen Regierung, das sich auf den Abriss der fraglichen Öfen und ihre Schließung im September 2000 stützt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, die bei Ablauf der Frist besteht, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (Urteile vom 25. November 1998 in der Rechtssache C-214/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-7661, Randnr. 25, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35). - EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Nach ständiger Rechtsprechung wird der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. Urteile vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 73, und vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 24). - EuGH, 12.09.2000 - C-408/97
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann; dabei kann sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen (Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-408/97, Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-6417, Randnr. 15). - EuGH, 25.11.1998 - C-214/96
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Zu dem Vorbringen der spanischen Regierung, das sich auf den Abriss der fraglichen Öfen und ihre Schließung im September 2000 stützt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, die bei Ablauf der Frist besteht, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (Urteile vom 25. November 1998 in der Rechtssache C-214/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-7661, Randnr. 25, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35). - EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE …
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert, sondern lediglich beschränkt worden ist (vgl. Urteile in der oben genannten Rechtssache Kommission/Italien, Randnr. 25, und vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 56). - EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Wie sich insbesondere aus dem Urteil vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-60/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 33) ergibt, erlegt die Richtlinie 89/369 den Mitgliedstaaten klar und eindeutig formulierte Erfolgspflichten auf, damit ihre Verbrennungsanlagen innerhalb der festgesetzten Fristen detaillierten und genauen Anforderungen genügen. - EuGH, 20.03.1990 - C-62/89
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann; dabei kann sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen (Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-408/97, Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-6417, Randnr. 15).
- EuGH, 15.07.2021 - C-791/19
Kommission/ Polen (Régime disciplinaire des juges) - Vertragsverletzung eines …
Wie der Gerichtshof aber bereits festgestellt hat, stellt die Berücksichtigung eines nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme vorgelegten Beweises keine Änderung des sich aus der mit Gründen versehenen Stellungnahme ergebenden Streitgegenstands dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2002, Kommission/Spanien, C-139/00, EU:C:2002:438, Rn. 21). - EuGH, 07.07.2005 - C-147/03
DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST …
Demgemäß müssen die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt sein (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18, und Kommission/Finnland, Randnr. 80).24 Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 56, Kommission/Spanien, Randnr. 19, und Kommission/Finnland, Randnr. 81).
- EuGH, 09.04.2013 - C-85/11
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - …
Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 2002, Kommission/Spanien, C-139/00, Slg. 2002, I-6407, Randnrn.18 und 19, sowie vom 18. November 2010, Kommission/Portugal, C-458/08, Slg. 2010, I-11599, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-416/02
Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen verschiedene …
28 - Vgl. u. a. die Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18) und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 37).30 - Unter anderem die Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6), vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 26) und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-434/01 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 21).
31 - Vgl. u. a. das Urteil in der Rechtssache C-139/00 (zitiert in Fußnote 28), Randnr. 27.
39 - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-139/00 (zitiert in Fußnote 28), Randnr. 18.
41 - Vgl. u. a. das Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 14).
- EuGH, 25.04.2013 - C-480/10
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …
Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Gegenstand des Rechtsstreits, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 2002, Kommission/Spanien, C-139/00, Slg. 2002, I-6407, Randnrn. - EuGH, 18.05.2006 - C-221/04
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
24 und 25, vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-52/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-3827, Randnr. 44, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnrn. - EuGH, 16.09.2004 - C-227/01
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
26 Nach ständiger Rechtsprechung wird der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren umschrieben, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (u. a. Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18).Nach ständiger Rechtsprechung hat nämlich die auf Feststellung einer Vertragsverletzung gerichtete Klage objektiven Charakter und kann der Umstand, dass die gerügte Vertragsverletzung das Ergebnis einer unzutreffenden Auslegung der Gemeinschaftsbestimmungen durch einen Mitgliedstaat ist, den Gerichtshof nicht daran hindern, eine Vertragsverletzung festzustellen (Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-73/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5997, Randnr. 19).
- EuGH, 26.04.2005 - C-494/01
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Folglich hat ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen aus diesen Bestimmungen erst erfüllt, wenn er nicht nur diese ordnungsgemäß in innerstaatliches Recht umgesetzt hat, sondern wenn auch die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer über die danach erforderliche Genehmigung verfügen (vgl. im Zusammenhang mit der vorherigen Genehmigung für den Betrieb von Verbrennungsanlagen nach Artikel 2 der Richtlinie 89/369/EWG des Rates vom 8. Juni 1989 über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll [ABl. L 163, S. 32] Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 27). - Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2009 - C-171/08
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG und …
4 - Vgl. Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland (C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 56), und vom 11. Juli 2002, Kommission/Spanien (C-139/00, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 19).12 - Urteil Kommission/Spanien (Randnrn. 71 bis 73).
- EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
Kommission / Niederlande
Zu der von der niederländischen Regierung erhobenen Einrede der Unzulässigkeit des ersten Teils des dritten Klagegrundes ist darauf hinzuweisen, dass der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage nach ständiger Rechtsprechung durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben wird, so dass die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. Urteile vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 18, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18).Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darstellung des Streitgegenstands in der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (in diesem Sinne Urteile vom 16. September 1997 in den Rechtssachen C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 25, und Kommission/Spanien, Randnr. 19).
- EuGH, 27.11.2003 - C-185/00
Kommission / Finnland
- EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
Kommission / Österreich
- EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
Kommission / Spanien
- EuGH, 14.07.2005 - C-433/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung, …
- EuGH, 16.06.2005 - C-456/03
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 09.02.2006 - C-305/03
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe …
- EGMR, 06.07.2023 - 21181/19
TULEYA v. POLAND
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11
Kommission / Irland - Mehrwertsteuer - Art. 9 und Art. 11 der Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-503/14
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und …
- EGMR, 06.10.2022 - 35599/20
JUSZCZYSZYN v. POLAND
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-480/10
Kommission / Schweden - Mehrwertsteuer - Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-221/04
Kommission / Spanien - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild …
- SG Speyer, 25.07.2006 - S 13 KR 40/05
Veröffentlichung der Vergütung von Krankenkassenvorständen
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-434/01
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EuGH, 25.04.2013 - C-74/11
Kommission / Finnland
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2012 - C-569/10
Kommission / Polen - Vertragsverletzungsklage - Zulässigkeit der Klage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-203/03
Kommission / Österreich