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   EuGH, 11.07.2008 - C-195/08 PPU   

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EuGH, 11.07.2008 - C-195/08 PPU (https://dejure.org/2008,2622)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2008 - C-195/08 PPU (https://dejure.org/2008,2622)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - C-195/08 PPU (https://dejure.org/2008,2622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rinau

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen - Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Antrag auf Nichtanerkennung einer ...

  • EU-Kommission PDF

    Rinau

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen - Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Antrag auf Nichtanerkennung einer ...

  • EU-Kommission

    Rinau

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen - Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Antrag auf Nichtanerkennung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Rückgabe eines Kindes durch einen EU-Mitgliedsstaat; Bescheinigung über die Rückgabe eines Kindes; Anfechtungbarkeit einer Entscheidung über die Anordnung der Rückgabe eines Kindes; Feststellung der Vollstreckbarkeit der Entscheidung über die sofortige ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vollstreckung von deutschen Ehesachen in EU-Staaten

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 Art. 11 Abs. 8; ; Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 Art. 40; ; Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 Art. 41; ; Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 Art. 42; ; Verordnun... g (EG) Nr. 2201/2003 Art. 21; ; Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 Art. 31 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN REGELUNGEN ÜBER DIE RÜCKGABE EINES KINDES, DAS IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT WIDERRECHTLICH ZURÜCKGEHALTEN WIRD

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Rückgabe eines Kindes

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Rinau

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen - Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Antrag auf Nichtanerkennung einer ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH präzisiert gemeinschaftsrechtliche Regelungen über die Rückgabe von in anderen Mitgliedsstaaten zurückgehaltenen Kindern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.7.2008)

    Ins Ausland entführte Kinder sollen möglichst rasch zurück

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs von Litauen (Litauische Republik) eingereicht am 14. Mai 2008 - in der Rechtssache Inga Rinau

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Lietuvos Auk?¡ciausiasis Teismas (Litauen) - Auslegung der Art. 21, 23, 24, 31 Abs. 1, 40 Abs. 2 und 42 der Verordnung Nr. (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2973
  • EuZW 2008, 538
  • FamRZ 2008, 1729
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.04.2004 - C-159/02

    Turner

    Auszug aus EuGH, 11.07.2008 - C-195/08
    19 und 20, vom 7. März 1995, Shevill u. a., C-68/93, Slg. 1995, I-415, Randnr. 36, und vom 27. April 2004, Turner, C-159/02, Slg. 2004, I-3565, Randnr. 29).
  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus EuGH, 11.07.2008 - C-195/08
    19 und 20, vom 7. März 1995, Shevill u. a., C-68/93, Slg. 1995, I-415, Randnr. 36, und vom 27. April 2004, Turner, C-159/02, Slg. 2004, I-3565, Randnr. 29).
  • EuGH, 15.05.1990 - 365/88

    Hagen / Zeehaghe

    Auszug aus EuGH, 11.07.2008 - C-195/08
    Auch wenn die Verordnung nicht die Vereinheitlichung des materiellen Rechts und der Verfahrensregeln der einzelnen Mitgliedstaaten zum Gegenstand hat, darf gleichwohl die Anwendung dieser nationalen Rechtsvorschriften ihre praktische Wirksamkeit beeinträchtigen (vgl. entsprechend zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 Urteile vom 15. Mai 1990, Hagen, C-365/88, Slg. 1990, I-1845, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in

    16 Der Erlass einer solchen Nichtrückgabeentscheidung ist eine Voraussetzung für die Anwendung des besonderen Vollstreckungsverfahrens gemäß Kapitel III Abschnitt 4 der Verordnung Nr. 2201/2003, vgl. Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 74).

    Für Erläuterungen hierzu vgl. auch Urteile vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 61 ff.), und vom 26. April 2012, Health Service Executive (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 116 ff.).

    27 Vgl. dazu Stellungnahme der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:377, Nrn. 52 ff.).

    52 Vgl. zu Art. 36 des Brüsseler Übereinkommens, der Art. 33 Abs. 5 der Verordnung Nr. 2201/2003 entsprach, Urteil vom 16. Februar 2006, Verdoliva (C-3/05, EU:C:2006:113, Rn. 26 ff.), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Verdoliva (C-3/05, EU:C:2005:722, Nrn. 38 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. im selben Sinne zur Verordnung Nr. 2201/2003 Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 101).

    59 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 101).

    61 Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 81).

  • BVerfG, 01.08.2022 - 1 BvQ 50/22

    Einstweilige Anordnung, mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen

    Nach Art. 40 Abs. 1 b) Brüssel IIa-VO kann eine Bescheinigung im Sinne von Art. 42 Brüssel IIa-VO nur für eine die Rückgabe des Kindes nach Art. 11 Abs. 8 Brüssel IIa-VO anordnende Entscheidung erteilt werden (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau, C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 69 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14

    Bradbrooke

    19 Vgl. den 17. Erwägungsgrund, Satz 1, der Brüssel-IIa-Verordnung und Urteil Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 66), meine Stellungnahme zum Gutachten 1/13 (EU:C:2014:2292, Nrn. 84 ff.) und Gutachten 1/13 (EU:C:2014:2303, Rn. 77 ff.).

    39 Vgl. insbesondere Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 82) und Povse (EU:C:2010:400, Rn. 78).

    42 Vgl. insbesondere Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 52), Povse (EU:C:2010:400, Rn. 43) und C (EU:C:2014:2268, Rn. 67) sowie die Rn. 15 und 16 des oben angeführten Vermerks des Ratsvorsitzes vom 26. November 2002.

    64 Urteil Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 78 bis 80).

    69 Die belgische Regierung führt unter Hinweis auf die Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 63 und 64) sowie Povse (EU:C:2010:400, Rn. 53) aus, der Gerichtshof habe zum einen entschieden, dass eine "Entscheidung, mit der im Anschluss an eine Entscheidung, mit der die Rückgabe eines Kindes verweigert wird, die Rückgabe des Kindes angeordnet wird, [obwohl sie] der Sache nach mit anderen durch die Verordnung geregelten Materien, insbesondere dem Sorgerecht, zusammenhängt, ... verfahrensrechtliche Selbständigkeit [genießt], um die Rückgabe eines Kindes nicht zu verzögern, das widerrechtlich in einen anderen als den Mitgliedstaat verbracht wurde oder dort zurückgehalten wird, in dem dieses Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte", und zum anderen, dass aus Art. 11 Abs. 7 "nicht abgeleitet werden [kann], dass eine Sorgerechtsentscheidung Vorbedingung für die Erlassung einer Entscheidung ist, mit der die Rückgabe des Kindes angeordnet wird", weil "[i]n dieser Bestimmung ... nur das Endziel der ... gerichtlichen Verfahren zum Ausdruck kommt, das darin besteht, die Situation des Kindes zu regeln" (Hervorhebung nur hier).

    72 Vgl. entsprechend Urteil Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 81).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-491/10

    Aguirre Zarraga - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Hierzu geht aus der Rechtsprechung hervor, dass der Gerichtshof die Eilbedürftigkeit einer Entscheidung in Fällen der Kindesentführung u. a. dann bejaht, wenn aufgrund der Trennung eines Kindes von dem Elternteil, dem - wie im Ausgangsverfahren - zuvor das Sorgerecht, sei es auch nur vorläufig, übertragen worden war, die Gefahr besteht, dass sich ihre Beziehungen verschlechtern oder Schaden nehmen und dass ein seelischer Schaden entsteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2008, Rinau, C-195/08 PPU, Slg. 2008, I-5271, Randnr. 44, vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30, vom 1. Juli 2010, Povse, C-211/10 PPU, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35, und vom 5. Oktober 2010, McB., C-400/10 PPU, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).

    So geht aus den Art. 42 Abs. 1 und 43 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2201/2003 bei Auslegung im Licht der Erwägungsgründe 17 und 24 hervor, dass eine Entscheidung, mit der das nach dieser Verordnung zuständige Gericht die Rückgabe eines Kindes anordnet, in einem anderen Mitgliedstaat - wenn sie vollstreckbar ist und für sie im Ursprungsmitgliedstaat eine Bescheinigung im Sinne von Art. 42 Abs. 1 ausgestellt wurde - anerkannt wird und automatisch vollstreckbar ist, ohne dass die Möglichkeit besteht, sich ihrer Anerkennung entgegenzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Rinau, Randnr. 84, und Povse, Randnr. 70).

    Um eine rasche Vollstreckung der betreffenden Entscheidungen zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 2201/2003 durch einen Verfahrensmissbrauch ihre Wirksamkeit verlieren, ist zudem selbst im Ursprungsmitgliedstaat gegen die Ausstellung einer Bescheinigung nach Art. 42 der Verordnung jeder andere Rechtsbehelf als eine Klage auf Berichtigung im Sinne ihres Art. 43 Abs. 1 ausgeschlossen (vgl. in diesem Sinne Urteil Rinau, Randnr. 85).

    Diese Auslegung wird dadurch bestätigt, dass die in den Art. 23 und 31 der Verordnung Nr. 2201/2003 vorgesehenen Gründe, die das Gericht des Vollstreckungsmitgliedstaats berechtigen, eine Entscheidung über die elterliche Verantwortung nicht anzuerkennen oder nicht für vollstreckbar zu erklären, und zu denen ein offensichtlicher Widerspruch zur öffentlichen Ordnung dieses Mitgliedstaats sowie die Verletzung wesentlicher verfahrensrechtlicher Grundsätze des Mitgliedstaats zählen, nach denen das Kind die Möglichkeit gehabt haben muss, gehört zu werden, nicht als Gründe übernommen wurden, die eine solche Weigerung des Gerichts des Vollstreckungsmitgliedstaats im Rahmen der Verfahren in Kapitel III Abschnitt 4 der Verordnung rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Rinau, Randnrn.

  • EuGH, 01.07.2010 - C-211/10

    Der Gerichtshof erläutert einige Vorschriften in Bezug auf die Anerkennung und

    Herr Alpago erhob gegen diese Entscheidung Rekurs an das Landesgericht Leoben, das, gestützt auf das Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, Slg. 2008, I-5271), die Entscheidung des Bezirksgerichts aufhob und die Rückführung des Kindes anordnete.

    Hierzu ist festzustellen, dass die Verordnung darauf hinwirken soll, dass von Kindesentführungen zwischen Mitgliedstaaten Abstand genommen und, wenn es zu einer Entführung kommt, die Rückgabe des Kindes unverzüglich erwirkt wird (Urteil Rinau, Randnr. 52).

    Er hat ferner diese Selbständigkeit der Bestimmungen in den Art. 11 Abs. 8, 40 und 42 der Verordnung und die vorrangige Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats im Rahmen von Kapitel III Abschnitt 4 der Verordnung bekräftigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Rinau, Randnrn.

    Das ersuchte Gericht kann lediglich die Vollstreckbarkeit einer solchen Entscheidung feststellen, wobei gegen die Bescheinigung nur mit einer Klage auf Berichtigung oder der Geltendmachung von Zweifeln an ihrer Echtheit nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaats vorgegangen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Rinau, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-491/10

    Aguirre Zarraga - Eilvorlageverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

    Auch wenn das Urteil vom 16. Dezember 2009 eine Entscheidung sei, mit der im Anschluss an eine die Rückgabe des Kindes ablehnende Entscheidung dessen Rückgabe angeordnet werde, und in Bezug auf die das Gericht des Vollstreckungsmitgliedstaats, wie sich aus den Urteilen Rinau und Povse ergebe, grundsätzlich keine Prüfungsbefugnis habe, müsse es bei einem besonders gravierenden Grundrechtsverstoß über eine eigene Prüfungsbefugnis verfügen, um sich der Vollstreckung einer solchen Entscheidung entgegenstellen zu können.

    Das ersuchte Gericht kann lediglich die Vollstreckbarkeit einer solchen Entscheidung feststellen, wobei gegen die Bescheinigung nur mit einer Klage auf Berichtigung oder der Geltendmachung von Zweifeln an ihrer Echtheit nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaats vorgegangen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Rinau, Randnrn.

    4 - Vgl. Urteile vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, Slg. 2008, I-5271), und vom 1. Juli 2010, Povse (C-211/10 PPU, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    11 - Urteile Rinau (Randnr. 63) und Povse (Randnr. 56).

    12 - Urteil Rinau (Randnr. 68).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-638/22

    Rzecznik Praw Dziecka u.a. (Suspension de la décision de retour)

    29 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 81).

    31 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 82).

    40 Vgl. Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 85).

    Vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 87).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-454/19

    Staatsanwaltschaft Heilbronn - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Art.

    19 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 48, 51 und 53).

    Vgl. auch Urteile vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 52), und vom 23. Dezember 2009, Deticek (C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 49).

    22 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 51).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

    In Anbetracht der Bedeutung einstweiliger Maßnahmen - ob sie nun von einem in der Hauptsache zuständigen oder unzuständigen Gericht erlassen werden -, die in Verfahren über die elterliche Verantwortung angeordnet werden können, insbesondere ihrer möglichen Auswirkungen auf Kleinkinder (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2008, Rinau, C-195/08 PPU, Slg. 2008, I-5271, Randnr. 81), zumal bei Zwillingen, die voneinander getrennt werden, und des Umstands, dass das Gericht, das die Maßnahmen angeordnet hat, gegebenenfalls eine Bescheinigung gemäß Art. 39 der Verordnung Nr. 2201/2003 ausgestellt hat, während sich die Gültigkeit der von dieser Bescheinigung erfassten Maßnahmen danach bestimmt, ob binnen 30 Tagen Klage in der Hauptsache erhoben wird, ist es wichtig, dass derjenige, der von einem solchen Verfahren betroffen ist - auch wenn er von dem Gericht, das die Maßnahmen angeordnet hat, gehört worden ist -, die Initiative ergreifen und einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung, mit der die einstweiligen Maßnahmen angeordnet werden, einlegen kann, damit er vor einem Gericht, das nicht dasjenige ist, das diese Maßnahmen erlassen hat, und das binnen kurzer Frist entscheidet, insbesondere die Zuständigkeit in der Hauptsache, die das Gericht, das die einstweiligen Maßnahmen angeordnet hat, bejaht hat, oder, wenn sich aus der Entscheidung nicht ergibt, dass das Gericht zuständig sei oder seine Zuständigkeit in der Hauptsache nach der Verordnung Nr. 2201/2003 bejaht habe, das Vorliegen der in Randnr. 77 des vorliegenden Urteils genannten Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 20 dieser Verordnung in Frage stellen kann.
  • LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis

    Die konkrete Ausgestaltung der Regelung sei in den entschiedenen Fällen zu unspezifisch, da sie eine erhebliche Mobilität der Arbeitnehmer bei einer großen Gruppe rechtlich voneinander unabhängiger Arbeitgeber zulasse (EuGH 15. Januar 1998 - 15/96; 30. November 2000 - C 195/08), beziehungsweise, - bei Bindung an rechtlich nur einen Arbeitgeber - die Einrichtungen nicht nur mit Einrichtungen anderer Mitgliedstaaten, sondern auch untereinander im Wettbewerb stehen (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - Rn. 84).
  • EuGH, 16.02.2023 - C-638/22

    Das Unionsrecht steht dem entgegen, dass nationale Stellen ohne Begründung die

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15

    P - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit

  • EuGH, 23.12.2009 - C-403/09

    Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet,

  • EuGH, 19.09.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E.

  • EuGH, 09.11.2010 - C-296/10

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit und Anerkennung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-335/17

    Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass das

  • EuGH, 27.10.2016 - C-428/15

    D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • EuGH, 26.04.2012 - C-92/12

    Health Service Executive

  • EGMR, 14.01.2020 - 10926/09

    RINAU v. LITHUANIA

  • EuGH, 12.11.2014 - C-656/13

    L - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-256/09

    Purrucker - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Verfahren

  • EuGH, 09.01.2015 - C-498/14

    RG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2017 - C-565/16

    Saponaro und Xylina - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2009 - C-403/09

    Deticek - Eilvorlageverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2021 - C-603/20

    MCP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2010 - C-211/10

    Povse - Eilvorlageverfahren - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-184/14

    A - Wohl des Kindes - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 24

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 20.03.2009 - 28 F 935/09

    Antrag auf Nichtanerkennung einer ausländischen Entscheidung

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