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   EuGH, 11.07.2013 - C-439/11 P   

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https://dejure.org/2013,15860
EuGH, 11.07.2013 - C-439/11 P (https://dejure.org/2013,15860)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2013 - C-439/11 P (https://dejure.org/2013,15860)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - C-439/11 P (https://dejure.org/2013,15860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 des EWR-Abkommens - Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien - Leitlinien über die Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten - Rechtliche Bedeutung - Pflicht zur Abgrenzung des relevanten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ziegler / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 des EWR-Abkommens - Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien - Leitlinien über die Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten - Rechtliche Bedeutung - Pflicht zur Abgrenzung des relevanten ...

  • EU-Kommission

    Ziegler / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 des EWR-Abkommens - Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien - Leitlinien über die Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten - Rechtliche Bedeutung - Pflicht zur Abgrenzung des relevanten ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Wettbewerb; Kartelle; Art. 81 EG und 53 des EWR-Abkommens; Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien; Leitlinien über die Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten; Rechtliche Bedeutung; Pflicht zur Abgrenzung des relevanten Markts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ziegler / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 16. Juni 2011, Ziegler/Kommission (T"199/08), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2008) 926 endg. der Kommission vom 11. März 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Was als Zweites das Vorbringen von Ziegler angeht, das Gericht habe mit seiner Vorgehensweise zumindest die im vorliegenden Fall maßgeblichen rechtlichen Anforderungen an die Abgrenzung des betreffenden Markts nicht richtig beurteilt, ist darauf hinzuweisen, dass mit Letzterer im Rahmen der Anwendung von Art. 81 Abs. 1 EG lediglich bestimmt werden soll, ob die in Rede stehende Vereinbarung geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Markts bezweckt oder bewirkt (Beschluss Adriatica di Navigazione/Kommission, Randnr. 31), und dass ein Kartell bei der Prüfung der Frage, ob es den Handel zwischen den Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext zu untersuchen ist (Urteile vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Randnr. 37).

    Außerdem darf diese Beeinflussung nicht nur geringfügig sein (Urteile Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Erste Group Bank u. a./Kommission, Randnr. 36).

    Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen den Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist es in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext zu untersuchen (Urteile Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Erste Group Bank u. a./Kommission, Randnr. 37).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, womit es die vom AEU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert und daher geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 33, Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Erste Group Bank u. a./Kommission, Randnr. 38), und dass der grenzüberschreitende Charakter der betreffenden Dienste bei der Beurteilung der Frage, ob eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der genannten Bestimmung vorliegt, ein erheblicher Gesichtspunkt ist (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Oktober 1987, Vereniging van Vlaamse Reisbureaus, 311/85, Slg. 1987, 3801, Randnrn.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Daher lässt sich nicht ausschließen, dass in einem konkreten Fall ein einziges dieser Elemente, wie eine offenkundige Überschreitung der von der Kommission in Ziff. 53 der Leitlinien über die Beeinträchtigung des Handels aufgestellten Schwellenwerte, bereits für sich genommen ausreichend zeigt, dass der Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG spürbar beeinträchtigt wird (vgl. entsprechend Urteile vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten/Kommission, 19/77, Slg. 1978, 131, Randnr. 9, und vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnrn.

    Was als Zweites die gerügte Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren und den gerügten Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung angeht, ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission zwar nicht als "Gericht" im Sinne von Art. 6 EMRK eingestuft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 81, und Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 7); sie ist aber gleichwohl verpflichtet, im Verwaltungsverfahren die Grundrechte der Union zu beachten, zu denen der in Art. 41 der Charta verankerte Grundsatz der guten Verwaltung gehört.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, ist der Gerichtshof gemäß Art. 256 AEUV zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen befugt, die das Gericht aus ihnen gezogen hat (vgl. u. a. Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 23, und vom 20. Januar 2011, General Química u. a./Kommission, C-90/09 P, Slg. 2011, I-1, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile Baustahlgewebe/Kommission, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, und General Química u. a./Kommission, Randnr. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.02.2006 - C-111/04

    Adriatica di Navigazione / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Im Übrigen ist die Abgrenzung des relevanten Markts bei der Prüfung der Frage, ob eine spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 81 EG vorliegt, zwar unter bestimmten Umständen entbehrlich, nämlich wenn sich auch ohne eine solche Abgrenzung feststellen lässt, dass das in Rede stehende Kartell geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Markts bezweckt oder bewirkt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 16. Februar 2006, Adriatica di Navigazione/Kommission, C-111/04 P, Randnr. 31); die Prüfung der Frage, ob ein Schwellenwert für den Marktanteil überschritten ist, kann aber begriffsnotwendig nicht ohne jegliche Definition dieses Markts erfolgen.

    Was als Zweites das Vorbringen von Ziegler angeht, das Gericht habe mit seiner Vorgehensweise zumindest die im vorliegenden Fall maßgeblichen rechtlichen Anforderungen an die Abgrenzung des betreffenden Markts nicht richtig beurteilt, ist darauf hinzuweisen, dass mit Letzterer im Rahmen der Anwendung von Art. 81 Abs. 1 EG lediglich bestimmt werden soll, ob die in Rede stehende Vereinbarung geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Markts bezweckt oder bewirkt (Beschluss Adriatica di Navigazione/Kommission, Randnr. 31), und dass ein Kartell bei der Prüfung der Frage, ob es den Handel zwischen den Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext zu untersuchen ist (Urteile vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Randnr. 37).

  • EuG, 16.06.2011 - T-199/08

    Ziegler / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Ziegler SA (im Folgenden: Ziegler) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Juni 2011, Ziegler/Kommission (T-199/08, Slg. 2011, II-3507, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 926 final der Kommission vom 11. März 2008 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.543 - Internationale Umzugsdienste) (im Folgenden: streitige Entscheidung), hilfsweise auf Aufhebung, äußerst hilfsweise auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen sie verhängten Geldbuße, abgewiesen hat.

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Januar 2009, Ziegler/Kommission (T-199/08 R), abgewiesen; das dagegen eingelegte Rechtsmittel wurde sodann mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission (C-113/09 P[R]), zurückgewiesen.

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Daher lässt sich nicht ausschließen, dass in einem konkreten Fall ein einziges dieser Elemente, wie eine offenkundige Überschreitung der von der Kommission in Ziff. 53 der Leitlinien über die Beeinträchtigung des Handels aufgestellten Schwellenwerte, bereits für sich genommen ausreichend zeigt, dass der Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG spürbar beeinträchtigt wird (vgl. entsprechend Urteile vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten/Kommission, 19/77, Slg. 1978, 131, Randnr. 9, und vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnrn.
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Was als Zweites die gerügte Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren und den gerügten Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung angeht, ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission zwar nicht als "Gericht" im Sinne von Art. 6 EMRK eingestuft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 81, und Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 7); sie ist aber gleichwohl verpflichtet, im Verwaltungsverfahren die Grundrechte der Union zu beachten, zu denen der in Art. 41 der Charta verankerte Grundsatz der guten Verwaltung gehört.
  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, womit es die vom AEU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert und daher geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 33, Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Erste Group Bank u. a./Kommission, Randnr. 38), und dass der grenzüberschreitende Charakter der betreffenden Dienste bei der Beurteilung der Frage, ob eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der genannten Bestimmung vorliegt, ein erheblicher Gesichtspunkt ist (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Oktober 1987, Vereniging van Vlaamse Reisbureaus, 311/85, Slg. 1987, 3801, Randnrn.
  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Der Antrag der Kommission richtet sich also gegen nichttragende Gründe des angefochtenen Urteils und ist somit, da er ins Leere geht, auf jeden Fall zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 25. März 1996, SPO u. a./Kommission, C-137/95 P, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil vom 2. Oktober 2003, Salzgitter/Kommission, C-182/99 P, Slg. 2003, I-10761, Randnrn.
  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-439/11
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aus der Begründung eines Urteils die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die getroffene Entscheidung erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollfunktion ausüben kann (vgl. u. a. Urteile vom 14. Mai 1998, Rat/de Nil und Impens, C-259/96 P, Slg. 1998, I-2915, Randnrn.
  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT

  • EuGH, 02.10.2003 - C-182/99

    Salzgitter / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG -

  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

  • EuGH, 19.02.2009 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Kostenerstattungs- und

  • EuGH, 02.04.2009 - C-202/07

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON FRANCE TÉLÉCOM BETREFFEND DEN

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit

  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 25.10.2011 - C-109/10

    Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts auf und erklärt die Entscheidungen

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuGH, 29.10.1980 - 218/78
  • EuGH, 29.10.1980 - 215/78
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 13.11.2001 - C-430/00

    Dürbeck / Kommission

  • EuGH, 23.03.2004 - C-233/02

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

  • EuGH, 30.04.2010 - C-113/09

    Ziegler / Kommission

  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres

  • EuGH, 21.12.2011 - C-329/09

    Iride (früher AMGA) / Kommission

  • FG Nürnberg, 08.12.2004 - V 208/02

    Erfassung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kommanditanteilen im Rahmen

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet ist, in einem Verwaltungsverfahren in Kartellsachen den in Art. 41 der Charta der Grundrechte verankerten Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 154 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Unparteilichkeitsgebot umfasst zum einen die subjektive Unparteilichkeit in dem Sinne, dass kein mit der Sache betrautes Mitglied des betroffenen Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile zum Ausdruck bringen darf, und zum anderen die objektive Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel in dieser Hinsicht auszuschließen (Urteil vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt er, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 132, und vom 26. Januar 2017, Zucchetti Rubinetteria/Kommission, C-618/13 P, EU:C:2017:48, Rn. 38).

    Zudem dürfen ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung die Unternehmen, die an einer gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Bemessung der Geldbuße nicht durch die Anwendung verschiedener Berechnungsmethoden ungleich behandelt werden (Urteile vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 133; vom 12. November 2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 62, und vom 26. Januar 2017, Zucchetti Rubinetteria/Kommission, C-618/13 P, EU:C:2017:48, Rn. 38).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aus der Begründung eines Urteils die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteile France Télécom/Kommission, C-202/07 P, EU:C:2009:214, Rn. 29, und Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 81).

    Die Begründung kann daher auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, zu verstehen, weshalb das Gericht ihrem Vorbringen nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit er seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteil Ziegler/Kommission, EU:C:2013:513, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.05.2017 - T-122/15

    Das Gericht der EU weist die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen

    Bei der in Art. 296 AEUV vorgesehenen Begründungspflicht handelt es sich um ein wesentliches Formerfordernis, das von der Frage der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteil vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was insbesondere die Begründung von Einzelentscheidungen angeht, hat die Pflicht zur Begründung solcher Entscheidungen neben der Ermöglichung einer gerichtlichen Überprüfung den Zweck, den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht (vgl. Urteil vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 115 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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