Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.2018 - C-192/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19087
EuGH, 11.07.2018 - C-192/17 (https://dejure.org/2018,19087)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2018 - C-192/17 (https://dejure.org/2018,19087)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - C-192/17 (https://dejure.org/2018,19087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    COBRA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/5/EG - Gegenseitige Anerkennung der Konformität von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - Vorliegen harmonisierter Normen - Pflicht des Herstellers, sich an eine benannte Stelle zu wenden - Anbringung der ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 11. Juli 2018. COBRA SpA gegen Ministero dello Sviluppo Economico. Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato. Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/5/EG - Gegenseitige Anerkennung der Konformität von ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    COBRA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/5/EG - Gegenseitige Anerkennung der Konformität von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - Vorliegen harmonisierter Normen - Pflicht des Herstellers, sich an eine benannte Stelle zu wenden - Anbringung der ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    COBRA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/5/EG - Gegenseitige Anerkennung der Konformität von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - Vorliegen harmonisierter Normen - Pflicht des Herstellers, sich an eine benannte Stelle zu wenden - Anbringung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 632
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-192/17
    Bei der Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften sind nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 50, vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 54, sowie vom 26. Juli 2017, Jafari, C-646/16, EU:C:2017:586, Rn. 73).
  • EuGH, 29.10.2010 - C-161/10

    Martinez und Martinez - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-192/17
    Bei der Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften sind nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 50, vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 54, sowie vom 26. Juli 2017, Jafari, C-646/16, EU:C:2017:586, Rn. 73).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-646/16

    Jafari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-192/17
    Bei der Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften sind nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 50, vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 54, sowie vom 26. Juli 2017, Jafari, C-646/16, EU:C:2017:586, Rn. 73).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-192/17
    Bei der Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften sind nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 50, vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 54, sowie vom 26. Juli 2017, Jafari, C-646/16, EU:C:2017:586, Rn. 73).
  • EuG, 07.09.2022 - T-631/19

    BNetzA/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) 2019/942 -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung von Unionsvorschriften nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 11. Juli 2018, COBRA, C-192/17, EU:C:2018:554, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. Januar 2020, Kommission/Italien [Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug], C-122/18, EU:C:2020:41, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.02.2023 - T-606/20

    Das Gericht bestätigt die erweiterten Befugnisse der Agentur der Europäischen

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung von Unionsvorschriften nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 11. Juli 2018, COBRA, C-192/17, EU:C:2018:554, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 28. Januar 2020, Kommission/Italien [Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug], C-122/18, EU:C:2020:41, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.10.2021 - T-32/21

    Daw/ EUIPO (Muresko) - Unionsmarke - Unionswortmarke Muresko - Ältere nationale

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteile vom 11. Juli 2018, COBRA, C-192/17, EU:C:2018:554, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 28. Januar 2020, Kommission/Italien [Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug], C-122/18, EU:C:2020:41, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.02.2023 - T-607/20

    Austrian Power Grid u.a./ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung von Unionsvorschriften nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 11. Juli 2018, COBRA, C-192/17, EU:C:2018:554, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 28. Januar 2020, Kommission/Italien [Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug], C-122/18, EU:C:2020:41, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht