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   EuGH, 11.09.2003 - C-207/01   

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https://dejure.org/2003,2410
EuGH, 11.09.2003 - C-207/01 (https://dejure.org/2003,2410)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - C-207/01 (https://dejure.org/2003,2410)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - C-207/01 (https://dejure.org/2003,2410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Lieferung von elektrischer Energie - Berechnung eines 'sovrapprezzo

  • Europäischer Gerichtshof

    Altair Chimica

  • EU-Kommission PDF

    Altair Chimica SpA gegen ENEL Distribuzione SpA.

    Artikel 234 EG; Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen

  • EU-Kommission

    Altair Chimica SpA gegen ENEL Distribuzione SpA

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung , Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Erhebung von Zuschlägen zum Preis für elektrische Energie; Strukturen der Elektrizitätstarife in der Gemeinschaft ; Umfang des Begriffs der zusätzlichen Leistungen im Sinne der Artikel 81 Absatz 1 Buchstabe e EG-Vertrag ...

  • Judicialis

    EGV Art. 81; ; EGV Art. 82; ; EGV Art. 85; ; Richtlinie ... 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren in der durch die Richtlinie 96/99/EG des Rates vom 30. Dezember 1996 Art. 3; ; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung Art. 2; ; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1; ; Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74 geänderten Fassung Art. 2 Abs. 1; ; Empfehlung 81/924/EWG des Rates vom 27. Oktober 1981 betreffend die Strukturen der Elektrizitätstarife in der Gemeinschaft; ; Gesetzesdekret Nr. 347/44 (Italien)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 81, 82 und 85 EG sowie der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Stromlieferungsvertrag - Preisaufschlag zur Deckung von nicht mit der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.05.1980 - 73/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
    Diese Qualifizierung entspricht im Übrigen derjenigen, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533, Randnr. 22) in Bezug auf einen Zuschlag zum Zuckerpreis vorgenommen hat, der ebenfalls vom CIP eingeführt worden war und an eine Ausgleichskasse abgeführt wurde, um an die italienische Zuckerindustrie weiterverteilt zu werden.
  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
    Die nationalen Gerichte sind nämlich verpflichtet, bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten die Empfehlungen zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie Aufschluss über die Auslegung zu ihrer Durchführung erlassener nationaler Vorschriften geben oder wenn sie verbindliche Gemeinschaftsvorschriften ergänzen sollen (Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache 322/88, Grimaldi, Slg. 1989, 4407, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
    In einem solchen Fall findet die Wettbewerbsbeschränkung nicht, wie diese Vorschriften voraussetzen, in selbständigen Verhaltensweisen der Unternehmen ihre Ursache (Urteil vom 11. November 1997 in den Rechtssachen C-359/95 P und C-379/95 P, Kommission und Frankreich/Ladbroke Racing, Slg. 1997, I-6265, Randnr. 33).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-128/97

    Testa

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Verfahrensbeteiligten nach der vorgenannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (u. a. Beschlüsse vom 30. April 1998 in den Rechtssachen C-128/97 und C-137/97, Testa und Modesti, Slg. 1998, I-2181, Randnr. 6, und vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-325/98, Anssens, Slg. 1999, I-2969, Randnr. 8).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-115/97

    'Brentjens'''

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es verlangt, dass das Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (u. a. Urteil vom 21. September 1999 in den Rechtssachen C-115/97 bis C-117/97, Brentjens', Slg. 1999, I-6025, Randnr. 38).
  • EuGH, 11.05.1999 - C-325/98

    Anssens

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Verfahrensbeteiligten nach der vorgenannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (u. a. Beschlüsse vom 30. April 1998 in den Rechtssachen C-128/97 und C-137/97, Testa und Modesti, Slg. 1998, I-2181, Randnr. 6, und vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-325/98, Anssens, Slg. 1999, I-2969, Randnr. 8).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Denn die Empfehlungen sollen zwar keine bindenden Wirkungen entfalten, doch sind die nationalen Gerichte verpflichtet, sie bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie Aufschluss über die Auslegung zu ihrer Durchführung erlassener nationaler Vorschriften geben oder wenn sie verbindliche Gemeinschaftsvorschriften ergänzen sollen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, Slg. 1989, 4407, Randnr. 18, und vom 11. September 2003, Altair Chimica, C-207/01, Slg. 2003, I-8875, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19

    Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und

    57 Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 7, 16 und 18), vom 21. Januar 1993, Deutsche Shell (C-188/91, EU:C:1993:24, Rn. 18), vom 11. September 2003, Altair Chimica (C-207/01, EU:C:2003:451, Rn. 41), und vom 24. April 2008, Arcor (C-55/06, EU:C:2008:244, Rn. 94).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    52 bis 55, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-207/01, Altair Chimica SpA, Slg. 2003, I-8875, Randnrn.
  • EuGH, 18.03.2010 - C-317/08

    Alassini - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven gerichtlichen

    7, 16 und 18, und vom 11. September 2003, Altair Chimica, C-207/01, Slg. 2003, I-8875, Randnr. 41).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-689/19

    VodafoneZiggo Group/ Kommission

    Zweitens ergebe sich aus Rn. 41 des Urteils vom 11. September 2003, Altair Chimica (C-207/01, EU:C:2003:451), und aus Rn. 59 des Urteils vom 20. November 2018, Kommission/Rat (Meeresschutzgebiet Antarktis) (C-626/15 und C-659/16, EU:C:2018:925), dass einer Maßnahme sogar dann Rechtswirkung zuerkannt werden könne, wenn sie diese nicht hervorrufen solle; für die Zulässigkeit einer Klage reiche jedwede Art von Rechtswirkung aus.

    Als Zweites ist hinsichtlich der gegen die Rn. 45 bis 50 des angefochtenen Beschlusses gerichteten Rüge festzustellen, dass das Gericht in Rn. 46 des angefochtenen Beschlusses darauf hingewiesen hat, dass "[v]on den [im Urteil vom 11. September 2003, Altair Chimica (C-207/01, EU:C:2003:451),] ins Auge gefassten Wirkungen ... die von [VodafoneZiggo] geltend gemachten verbindlichen Rechtswirkungen zu unterscheiden [sind], die ihre Interessen berühren können, indem sie ihre Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern".

    Zwar hat der Gerichtshof in Rn. 41 des Urteils vom 11. September 2003, Altair Chimica (C-207/01, EU:C:2003:451), auf seine aus dem Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, EU:C:1989:646), hervorgegangene ständige Rechtsprechung hingewiesen, wonach Empfehlungen zwar keine bindenden rechtlichen Wirkungen entfalten sollen und keine Rechte begründen können, auf die sich die Einzelnen vor einem nationalen Gericht berufen können, sie aber rechtlich nicht völlig wirkungslos sind; denn die nationalen Gerichte sind verpflichtet, sie bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie Aufschluss über die Auslegung zu ihrer Durchführung erlassener nationaler Vorschriften geben oder wenn sie verbindliche Unionsvorschriften ergänzen sollen.

  • EuGH, 23.03.2006 - C-237/04

    Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der

    17 Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es nach ständiger Rechtsprechung erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999 in den Rechtssachen C-115/97 bis C-117/97, Brentjens', Slg. 1999, I-6025, Randnr. 38, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-207/01, Altair Chimica, Slg. 2003, I-8875, Randnr. 24, und vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 10).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. April 1998 in den Rechtssachen C-128/97 und C-137/97, Testa und Modesti, Slg. 1998, I-2181, Randnr. 6, vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-325/98, Anssens, Slg. 1999, I-2969, Randnr. 8, sowie Urteil Altair Chimica, Randnr. 25).

  • BVerwG, 29.03.2023 - 6 C 21.21

    Berücksichtigung einer Empfehlung der EU-Kommission im Rahmen einer

    Zwar sind die innerstaatlichen Gerichte nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verpflichtet, die Empfehlungen bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie Aufschluss über die Auslegung zu ihrer Durchführung erlassener nationaler Vorschriften geben oder wenn sie verbindliche Vorschriften der Europäischen Union ergänzen sollen (EuGH, Urteile vom 13. Dezember 1989 - C-322/88 - Rn. 18, vom 21. Januar 1993 - C-188/91 [ECLI:EU:C:1993:24], Deutsche Shell AG - Rn. 18, vom 11. September 2003 - C-207/01 [ECLI:EU:C:2003:451], Altair Chimica - Rn. 41 und vom 18. März 2010 - verb.
  • EuGH, 25.03.2021 - C-501/18

    Balgarska Narodna Banka

    80 Allerdings geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass, wenngleich die Empfehlungen keine bindenden Rechtswirkungen entfalten sollen, die nationalen Gerichte verpflichtet sind, sie bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie verbindliche Vorschriften der Europäischen Union ergänzen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 18, vom 11. September 2003, Altair Chimica, C-207/01, EU:C:2003:451, Rn. 41, und vom 15. September 2016, Koninklijke KPN u. a., C-28/15, EU:C:2016:692, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des

    37), vom 11. September 2003, Altair Chimica (C-207/01, Slg. 2003, I-8875, Randnr. 24), vom 9. September 2004, Carbonati Apuani (C-72/03, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 10), und vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnr. 17).

    12 - Vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. April 1998, Testa und Modesti (C-128/97 und C-137/97, Slg. 1998, I-2181, Randnr. 6), und vom 11. Mai 1999, Anssens (C-325/98, Slg. 1999, I-2969, Randnr. 8), sowie Urteile Altair Chimica (oben in Fn. 11 angeführt,Randnr. 25 und Enirisorse, oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 18).

  • EuG, 09.07.2019 - T-660/18

    VodafoneZiggo Group/ Kommission

    Als Zweites hat der Gerichtshof zwar, wie die Klägerin hervorhebt, in seinem Urteil vom 11. September 2003, Altair Chimica (C-207/01, EU:C:2003:451, Rn. 41), die Auffassung vertreten, dass die Empfehlungen zwar keine bindenden Wirkungen entfalten sollen und keine Rechte begründen können, auf die sich die Einzelnen vor einem nationalen Gericht berufen können, dass sie aber rechtlich nicht völlig wirkungslos sind.

    Erstens hat der Gerichtshof in derselben Randnummer des Urteils, das die Klägerin anführt, die in Betracht gezogenen Rechtswirkungen verdeutlicht, indem er erläutert hat, dass die nationalen Gerichte verpflichtet sind, bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten die Empfehlungen zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie Aufschluss über die Auslegung zu ihrer Durchführung erlassener nationaler Vorschriften geben oder wenn sie verbindliche Gemeinschaftsvorschriften ergänzen sollen (vgl. Urteil vom 11. September 2003, Altair Chimica, C-207/01, EU:C:2003:451, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

  • EuGH, 05.10.2006 - C-290/05

    Nádasdi - Inländische Abgaben - Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-17/03

    VEMW u.a. - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 96/92/EG - Prioritäre Zuweisung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern -

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-124/10

    Generalanwalt Mazák vertritt die Auffassung, dass der Gerichtshof das Urteil des

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-453/03

    GENERALANWALT A. TIZZANO TRÄGT SEINE AUFFASSUNG ZUR GÜLTIGKEIT DER

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - L 4 R 63/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - L 8 R 47/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 8 R 291/06

    Rentenversicherung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06

    Gysen - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Vergütung - Zulagen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 8 R 295/06

    Rentenversicherung

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 8 R 201/07

    Erstattung einer bereits für den nächsten Monat überwiesenen Witwerrente nach dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 8 R 208/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 361/06

    Rentenversicherung

  • SG Köln, 23.03.2007 - S 6 R 42/06

    Rentenversicherung

  • EuGH, 03.09.2014 - C-410/13

    Baltlanta - Vorabentscheidungsersuchen - Strukturfonds - Wirtschaftlicher,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 8 R 139/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - L 8 R 44/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2007 - L 8 R 62/07

    Rentenversicherung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-46/02

    NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL BESTEHT DAS SCHUTZRECHT NACH DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2016 - C-28/15

    Koninklijke KPN u.a.

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