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   EuGH, 11.09.2003 - C-445/00   

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EuGH, 11.09.2003 - C-445/00 (https://dejure.org/2003,2907)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - C-445/00 (https://dejure.org/2003,2907)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - C-445/00 (https://dejure.org/2003,2907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich - Änderung durch die Verordnung (EG) Nr. 2012/2000 - Rechtswidrigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreich / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Republik Österreich gegen Rat der Europäischen Union.

    Artikel 230 EG
    1. Nichtigkeitsklage - Nichtigkeitsgrund, mit dem das Verhalten eines anderen als des beklagten Organs beanstandet wird - Zulässigkeit - Verfahrensstellung des auf diese Weise betroffenen Organs - Bloße Möglichkeit eines Streitbeitritts

  • EU-Kommission

    Republik Österreich gegen Rat der Europäischen Union

    Verkehr

  • Wolters Kluwer

    System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich ; Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2000 des Rates vom 21. September 2000 zur Änderung des Anhangs 4 des Protokolls Nr. 9 zur Beitrittsakte von 1994 und der Verordnung (EG) Nr. ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2012/2000 des Rates vom 21. September 2000 zur Änderung des Anhangs 4 des Protokolls Nr. 9 zur Beitrittsakte von 1994 und der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 über e... in System von Ökopunkten für Lastkraftwagen Art. 2; ; Protokoll Nr. 9 über den Straßen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich zur Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden Art. 11 Abs. 2; ; Protokoll Nr. 9 über den Straßen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich zur Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden Anhang 5; ; Verordnung (EG) Nr. 3298/94 vom 21. Dezember 1994 über verfahrenstechnische Einzelheiten im Zusammenhang mit dem System von Transitrechten (Ökopunkten) für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Nichtigkeitsgrund, mit dem das Verhalten eines anderen als des beklagten Organs beanstandet wird - Zulässigkeit - Verfahrensstellung des auf diese Weise betroffenen Organs - Bloße Möglichkeit eines Streitbeitritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER ENDGÜLTIG EIN GRUNDSATZ DER ERSTRECKUNG DER VERRINGERUNG DER ÖKOPUNKTE ÜBER MEHRERE JAHRE EINGEFÜHRT WIRD

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Österreich / Rat

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.9.2003)

    Rückenwind für Österreich im Streit um Brenner-Transit // unzureichende Maßnahmen gegen Laster-Flut

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.10.2002 - C-445/00

    Österreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Mit Beschluss vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R (Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461) hat der Präsident des Gerichtshofes die Aussetzung des Vollzugs von Artikel 2 Nummer 1 der angefochtenen Verordnung bis zum Erlass des Urteils zur Hauptsache angeordnet, den Antrag im Übrigen zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Mit Beschluss vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache C-445/00 (Österreich/Rat, Slg. 2002, I-9151) hat der Gerichtshof die Entfernung des von der Republik Österreich als Anlage zur Klageschrift vorgelegten Gutachtens des Juristischen Dienstes der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 11. April 2000 aus den Verfahrensakten angeordnet.

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Mit Beschluss vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R (Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461) hat der Präsident des Gerichtshofes die Aussetzung des Vollzugs von Artikel 2 Nummer 1 der angefochtenen Verordnung bis zum Erlass des Urteils zur Hauptsache angeordnet, den Antrag im Übrigen zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.
  • EuGH, 09.01.2003 - C-76/00

    Petrotub und Republica / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. insbesondere Urteile vom 2. April 1998 in der Rechtssache 367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, sowie vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-76/00 P, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 2003, I-79, Randnr. 81).
  • EuGH, 11.11.1987 - 150/87

    Nashua Corporation / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Hierzu ist festzustellen, dass eine Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegen das Organ zu richten ist, das die angefochtene Handlung erlassen hat, und dass eine solche Klage unzulässig wäre, soweit sie sich gegen ein anderes Organ richtet (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. November 1987 in der Rechtssache 150/87, Nashua Corporation u. a./Rat und Kommission, Slg. 1987, 4421).
  • EuGH, 28.04.1988 - 31/86

    LAISA / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Die Protokolle und Anhänge einer Beitrittsakte sind jedoch primärrechtliche Bestimmungen, die, soweit in der Beitrittsakte nicht etwas anderes vorgesehen ist, nur in den für die Revision der ursprünglichen Verträge vorgesehenen Verfahren ausgesetzt, geändert oder aufgehoben werden können (vgl. dazu Urteil vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 31/86 und 35/86, LAISA und CPC España/Rat, Slg. 1988, 2285, Randnr. 12).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. insbesondere Urteile vom 2. April 1998 in der Rechtssache 367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, sowie vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-76/00 P, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 2003, I-79, Randnr. 81).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
    Dies gilt erst recht, wenn die Mitgliedstaaten am Entstehungsprozess des streitigen Rechtsakts eng beteiligt waren und daher wissen, auf welchen Gründen er beruht (vgl. Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 188 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-643/15

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, die Klagen der Slowakei und

    57 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2003, Österreich/Rat (C-445/00, EU:C:2003:445, Rn. 16 und 17 sowie Rn. 44 bis 47).
  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    190 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission beim Erlass von Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik über weitgehende Befugnisse verfügt (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter, 265/87, Slg. 1989, 2237, Randnr. 22, und vom 11. September 2003, Österreich/Rat, C-445/00, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 81).
  • EuGH, 24.11.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Strukturfonds - Kofinanzierung -

    54 Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts entsprechen und die Überlegung des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00, Österreich/Rat, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 49, und vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-304/01, Spanien/Kommission, Slg. 2004, I-7655, Randnr. 50).
  • EuGH, 14.11.2003 - C-393/03

    Österreich / Kommission

    Diese Verordnung wurde geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1524/96 der Kommission vom 30. Juli 1996 (ABl. L 190, S. 13), Nr. 609/2000 der Kommission vom 21. März 2000 (ABl. L 73, S. 9) und Nr. 2012/2000 des Rates vom 21. September 2000 (ABl. L 241, S. 18), wobei Letztere durch das Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00 (Österreich/Rat, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) teilweise für nichtig erklärt worden ist.

    Die Belastungen für Umwelt und Gesundheit, die unmittelbar aus der Nichtanwendung der 108%-Klausel folgten, seien ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden, wie der Beschluss vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R (Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461, Randnrn. 103 bis 106) bestätige.

  • EuGH, 09.09.2004 - C-304/01

    Spanien / Kommission - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr.

    50 Nach ständiger Rechtsprechung muss zwar die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteil Italien/Rat, Randnr. 28, und Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00, Österreich/Rat, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49), doch brauchen in der Begründung nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden.
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission beim Erlass von Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik über weitgehende Befugnisse verfügt (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter, 265/87, Slg. 1989, 2237, Randnr. 22, und vom 11. September 2003, Österreich/Rat, C-445/00, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 81).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KOMMT ZU DEM ERGEBNIS, DASS DIE SECHSTE

    76 - In einer Reihe von Urteilen vom Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 (Rat/Parlament, Slg. 1986, 2155, Randnr. 48) bis zum Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00 (Österreich/Rat, Slg. 2003, I-8549, Randnrn.
  • EuGH, 22.11.2022 - C-24/20

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève)

    Hierzu ist festzustellen, dass eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV gegen das Organ zu richten ist, das die angefochtene Handlung erlassen hat, und dass eine solche Klage unzulässig wäre, soweit sie sich gegen ein anderes Organ richtet (Urteil vom 11. September 2003, Österreich/Rat, C-445/00, EU:C:2003:445, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.11.2012 - T-270/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

    Dies gilt erst recht, wenn die Mitgliedstaaten am Entstehungsprozess des streitigen Rechtsakts eng beteiligt waren und daher wissen, auf welchen Gründen er beruht (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 11. September 2003, Österreich/Rat, C-445/00, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10

    Generalanwalt Jääskinen schlägt vor, das Rechtsmittel der Schweiz in der

    Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 11. September 2003, Österreich/Rat (C-445/00, Slg. 2003, I-8549, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuG, 02.10.2009 - T-324/05

    Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuG, 12.12.2007 - T-308/05

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn.

  • EuG, 27.09.2018 - T-116/17

    Spiegel-Verlag Rudolf Augstein und Sauga / EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-587/15

    Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève) - Nichtigkeitsklage - Beschluss

  • EuGH, 20.11.2003 - C-356/01

    DIE KLAGE ÖSTERREICHS WEGEN DER VERTEILUNG DER ÖKOPUNKTE FÜR DAS JAHR 2001 WIRD

  • EuG, 19.11.2018 - T-494/17

    Iccrea Banca/ Kommission und CRU - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage -

  • EuGH, 24.11.2005 - C-324/03
  • EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
  • EuG, 08.07.2020 - T-429/18

    Das Gericht weist die Klage zweier brasilianischer Fleischproduzenten auf

  • EuG, 04.06.2015 - T-376/13

    Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein / EZB - Zugang zu

  • EuG, 19.07.2016 - T-770/14

    Italien / Kommission

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