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   EuGH, 11.09.2019 - C-143/18   

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https://dejure.org/2019,28658
EuGH, 11.09.2019 - C-143/18 (https://dejure.org/2019,28658)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2019 - C-143/18 (https://dejure.org/2019,28658)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2019 - C-143/18 (https://dejure.org/2019,28658)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Romano

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2002/65/EG - Im Fernabsatz geschlossener Verbraucherdarlehensvertrag - Widerrufsrecht - Ausübung des Widerrufsrechts, nachdem der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits voll erfüllt wurde ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Verbraucherschutz â€" Richtlinie 2002/65/EG â€" Im Fernabsatz geschlossener Verbraucherdarlehensvertrag â€" Widerrufsrecht â€" Ausübung des Widerrufsrechts, nachdem der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits voll ...

  • rabüro.de

    EuGH schließt bei voller Vertragserfüllung späten Kredit-Widerruf aus

  • Betriebs-Berater

    Grenzen des Widerrufsrechts bei im Fernabsatz geschlossenem Finanzdienstleistungsvertrag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2002/65/EG - Im Fernabsatz geschlossener Verbraucherdarlehensvertrag - Widerrufsrecht - Ausübung des Widerrufsrechts, nachdem der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits voll erfüllt wurde ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen, von beiden Seiten erfüllten Verbraucherdarlehensvertrags wegen fehlerhafter Belehrung (gegen BGH) ("Romano")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH-Rechtsprechung mit Richtlinie unvereinbar: Kleines Ende des ewigen Widerrufsrechts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht für im Fernabsatz geschlossener Verbraucherdarlehensvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grenzen des Widerrufsrechts bei im Fernabsatz geschlossenem Finanzdienstleistungsvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Kein Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen, von beiden Seiten erfüllten Verbraucherdarlehensvertrags wegen fehlerhafter Belehrung (gegen BGH) ("Romano")

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ende des ewigen Widerrufsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doch kein ewiges Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt.de (Kurzanmerkung)

    EuGH-Urteil zum Ausschluss des Widerrufsrechts

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Warum der EuGH nicht das Ende des Widerrufsjokers beschlossen hat

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3290
  • ZIP 2019, 1802
  • ZIP 2019, 755
  • MDR 2019, 1177
  • EuZW 2019, 957
  • WM 2019, 1919
  • MMR 2019, 802
  • BB 2019, 2253
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Praxair MRC

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-143/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung von den nationalen Trägern öffentlicher Gewalt verlangt, unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem vom Unionsrecht verfolgten Ziel im Einklang steht (Urteil vom 8. Mai 2019, Praxair MRC, C-486/18, EU:C:2019:379, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.08.2018 - C-485/17

    Verbraucherzentrale Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-143/18
    Relevant ist hierbei allein die Wahrnehmung durch den Durchschnittsverbraucher, d. h. einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher (vgl. entsprechend Urteil vom 7. August 2018, Verbraucherzentrale Berlin, C-485/17, EU:C:2018:642, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-566/17

    Zwiazek Gmin Zaglebia Miedziowego - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-143/18
    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung darf zwar nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen, die nationalen Gerichte müssen aber gegebenenfalls eine gefestigte Rechtsprechung abändern, wenn sie auf einer Auslegung des nationalen Rechts beruht, die mit den Zielen einer Richtlinie nicht vereinbar ist (Urteil vom 8. Mai 2019, Zwiazek Gmin Zag?‚ebia Miedziowego, C-566/17, EU:C:2019:390, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-230/18

    PI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Art. 15 Abs. 2 und Art. 16

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-143/18
    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 22.09.2020 - XI ZR 219/19

    Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht bei Bürgschaft

    § 312 Abs. 1, § 312b Abs. 1, § 312g Abs. 1 BGB sind nicht aufgrund einer richtlinienkonformen Auslegung oder Rechtsfortbildung (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99, BGHZ 150, 248, 252, vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 19 ff., vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 24 ff., vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, BGHZ 195, 135 Rn. 18 und vom 3. Juli 2018 - XI ZR 702/16, WM 2018, 1601 Rn. 13; Senatsbeschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 44/18, WM 2019, 864 Rn. 16; EuGH, "Romano", WM 2019, 1919 Rn. 37 f.) auf Bürgschaftsverträge zu erstrecken.
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Die Gestaltung der Widerrufsinformation ermöglichte es einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 2016 - XI ZR 101/15, BGHZ 209, 86 Rn. 32 ff., vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, BGHZ 213, 52 Rn. 14 und vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602 Rn. 27; EuGH, Urteil vom 11. September 2019 - C-143/18, WM 2019, 1919 Rn. 54), abzusehen, ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe im Falle des Widerrufs für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens Sollzinsen zu zahlen sind.
  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Sie machen erstens geltend, dass den Beteiligten Gelegenheit gegeben werden müsse, das Urteil vom 11. September 2019, Romano (C-143/18, EU:C:2019:701), zu erörtern, das zwei Monate nach der Veröffentlichung der Schlussanträge der Generalanwältin in den vorliegenden Rechtssachen ergangen sei.

    Gegenstand des Urteils vom 11. September 2019, Romano (C-143/18, EU:C:2019:701), ist ein Vorabentscheidungsersuchen über die Auslegung von Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 zweiter Gedankenstrich, Abs. 2 Buchst. c und Abs. 6 sowie Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (ABl. 2002, L 271, S. 16).

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