Rechtsprechung
EuGH, 11.11.2015 - C-505/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Klausner Holz Niedersachsen
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Staatliche Beihilfen - Unter Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 AEUV gewährte Beihilfe - Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats, mit der die Gültigkeit des Vertrags über die Gewährung dieser Beihilfe festgestellt ...
- Europäischer Gerichtshof
Klausner Holz Niedersachsen
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Staatliche Beihilfen - Unter Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 AEUV gewährte Beihilfe - Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats, mit der die Gültigkeit des Vertrags über die Gewährung dieser Beihilfe festgestellt ...
- Betriebs-Berater
Beihilferecht hat Vorrang auch vor rechtskräftigen nationalen Urteilen
Kurzfassungen/Presse (5)
- lto.de (Kurzinformation)
EU-Beihilfenrecht durchbricht Rechtskraft nationaler Urteile
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- bblaw.com (Kurzinformation)
Klausner gegen NRW
- heuking.de (Kurzinformation)
Beihilferecht gilt immer
- bbgundpartner.de (Kurzinformation)
Unionsrechtlicher Effektivitätsgrundsatz begrenzt Rechtskraft nationaler Urteile
Besprechungen u.ä.
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)
Rechtskraftdurchbrechung aufgrund des beihilferechtlichen Effektivitätsgrundsatzes
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klausner Holz Niedersachsen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Staatliche Beihilfen - Unter Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 AEUV gewährte Beihilfe - Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats, mit der die Gültigkeit des Vertrags über die Gewährung dieser Beihilfe festgestellt ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2016, 600
- EuZW 2016, 57
- NZBau 2016, 229
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 21.11.2013 - C-284/12
Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Einer …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
18 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Art. 108 Abs. 3 AEUV nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die beabsichtigte Einführung neuer Beihilfen einer vorbeugenden Prüfung unterwirft (Urteil Deutsche Lufthansa, C - 284/12, EU:C:2013:755, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Einführung eines Beihilfevorhabens ausgesetzt, bis die Zweifel an seiner Vereinbarkeit durch die abschließende Entscheidung der Kommission beseitigt sind (Urteil Deutsche Lufthansa, C - 284/12, EU:C:2013:755, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
20 Die Durchführung dieses Kontrollsystems obliegt zum einen der Kommission und zum anderen den nationalen Gerichten, wobei ihnen einander ergänzende, aber unterschiedliche Rollen zufallen (Urteil Deutsche Lufthansa, C - 284/12, EU:C:2013:755, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
21 Während für die Beurteilung der Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt ausschließlich die Kommission zuständig ist, die dabei der Kontrolle durch die Unionsgerichte unterliegt, wachen die nationalen Gerichte bis zur endgültigen Entscheidung der Kommission über die Wahrung der Rechte der Einzelnen bei eventuellen Verstößen der staatlichen Stellen gegen das in Art. 108 Abs. 3 AEUV aufgestellte Verbot (Urteil Deutsche Lufthansa, C - 284/12, EU:C:2013:755, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof klargestellt, dass die unmittelbare Anwendbarkeit des in dieser Bestimmung enthaltenen Durchführungsverbots jede Beihilfe betrifft, die durchgeführt wird, ohne dass sie angezeigt wurde (Urteil Deutsche Lufthansa, C - 284/12, EU:C:2013:755, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
24 Die nationalen Gerichte müssen folglich zugunsten der Einzelnen nach ihrem nationalen Recht sämtliche Konsequenzen aus einem Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV sowohl hinsichtlich der Gültigkeit der Durchführungsakte als auch hinsichtlich der Beitreibung der unter Verstoß gegen diese Bestimmung gewährten finanziellen Unterstützungen oder eventueller vorläufiger Maßnahmen ziehen (Urteil Deutsche Lufthansa, C - 284/12, EU:C:2013:755, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
25 Gegenstand der Aufgabe der nationalen Gerichte ist somit der Erlass von Maßnahmen, die geeignet sind, die Rechtswidrigkeit der Durchführung der Beihilfen zu beseitigen, damit der Empfänger in der bis zur Entscheidung der Kommission verbleibenden Zeit nicht weiterhin frei über sie verfügen kann (Urteil Deutsche Lufthansa, C - 284/12, EU:C:2013:755, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
26 Zu diesem Zweck können die nationalen Gerichte, wenn sie feststellen, dass die fragliche Maßnahme eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 AEUV darstellt, die unter Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV durchgeführt wurde, entweder beschließen, die Durchführung dieser Maßnahme auszusetzen und die Rückforderung der bereits gezahlten Beträge anzuordnen, oder einstweilige Maßnahmen erlassen, um zum einen die Interessen der Betroffenen und zum anderen die praktische Wirksamkeit der späteren Entscheidung der Kommission zu wahren (vgl. entsprechend Urteil Deutsche Lufthansa, C - 284/12, EU:C:2013:755, Rn. 43, …und Beschluss Flughafen Lübeck, C - 27/13, EU:C:2014:240, Rn. 26).
- EuGH, 03.09.2009 - C-2/08
Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
Zur Gewährleistung sowohl des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen als auch einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (vgl. Urteile Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, EU:C:2009:506, Rn. 22, und Târsia, C - 69/14, EU:C:2015:662, Rn. 28).Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung eingeräumten Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteile Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, EU:C:2009:506, Rn. 24, und Impresa Pizzarotti, C - 213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteile Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, EU:C:2009:506, Rn. 27, und Târsia, C - 69/14, EU:C:2015:662, Rn. 36 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Eine so weitreichende Behinderung der effektiven Anwendung des Unionsrechts und insbesondere der Bestimmungen über die Kontrolle staatlicher Beihilfen kann nämlich durch den Grundsatz der Rechtssicherheit nicht angemessen gerechtfertigt werden (vgl. entsprechend Urteile Fallimento Olimpiclub, EU:C:2009:506, Rn. 31, und Ferreira da Silva und Britto, C - 160/14, EU:C:2015:565, Rn. 59).
- EuGH, 06.10.2015 - C-69/14
Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
Zur Gewährleistung sowohl des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen als auch einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (vgl. Urteile Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, EU:C:2009:506, Rn. 22, und Târsia, C - 69/14, EU:C:2015:662, Rn. 28).39 Daher gebietet das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht in jedem Fall, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein durch die fragliche Entscheidung eingetretener Verstoß gegen das Unionsrecht beseitigt werden könnte (Urteile Kapferer, C - 234/04, EU:C:2006:178, Rn. 22, Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, C:2009:506, Rn. 23, Kommission/Slowakische Republik, C - 507/08, EU:C:2010:802, Rn. 60, Impresa Pizzarotti, C - 213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 59, und Târsia, C - 69/14, EU:C:2015:662, Rn. 29).
Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteile Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, EU:C:2009:506, Rn. 27, und Târsia, C - 69/14, EU:C:2015:662, Rn. 36 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
34 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung von den nationalen Gerichten verlangt, unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem vom Unionsrecht verfolgten Ziel im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteil Dominguez, C - 282/10, EU:C:2012:33, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).35 Das vorlegende Gericht hat somit auf dieser Grundlage zu prüfen, ob es zu einer solchen Auslegung gelangen kann, und dabei u. a. zum einen die in den Rn. 28 und 29 des vorliegenden Urteils genannten Punkte (vgl. entsprechend Urteil Dominguez, C - 282/10, EU:C:2012:33, Rn. 31) und zum anderen die in Rn. 26 des vorliegenden Urteils angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, dass die nationalen Gerichte, um die Konsequenzen aus einem Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV zu ziehen, gegebenenfalls einstweilige Maßnahmen erlassen können.
- EuGH, 10.07.2014 - C-213/13
Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
39 Daher gebietet das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht in jedem Fall, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein durch die fragliche Entscheidung eingetretener Verstoß gegen das Unionsrecht beseitigt werden könnte (Urteile Kapferer, C - 234/04, EU:C:2006:178, Rn. 22, Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, C:2009:506, Rn. 23, Kommission/Slowakische Republik, C - 507/08, EU:C:2010:802, Rn. 60, Impresa Pizzarotti, C - 213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 59, und Târsia, C - 69/14, EU:C:2015:662, Rn. 29).Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung eingeräumten Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteile Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, EU:C:2009:506, Rn. 24, und Impresa Pizzarotti, C - 213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt des Unionsrechts heranzuziehen, ihre Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (vgl. in diesem Sinne Urteile Impact, C - 268/06, EU:C:2008:223, Rn. 100, und Association de médiation sociale, C - 176/12, EU:C:2014:2, Rn. 39). - EuGH, 18.07.2007 - C-119/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
31 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es Sache der innerstaatlichen Gerichte ist, die Vorschriften des nationalen Rechts so weit wie möglich derart auszulegen, dass sie in einer zur Verwirklichung des Unionsrechts beitragenden Art und Weise angewandt werden können (Urteil Lucchini, C - 119/05, EU:C:2007:434, Rn. 60). - EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
39 Daher gebietet das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht in jedem Fall, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein durch die fragliche Entscheidung eingetretener Verstoß gegen das Unionsrecht beseitigt werden könnte (Urteile Kapferer, C - 234/04, EU:C:2006:178, Rn. 22, Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, C:2009:506, Rn. 23, Kommission/Slowakische Republik, C - 507/08, EU:C:2010:802, Rn. 60, Impresa Pizzarotti, C - 213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 59, und Târsia, C - 69/14, EU:C:2015:662, Rn. 29). - EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt des Unionsrechts heranzuziehen, ihre Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (vgl. in diesem Sinne Urteile Impact, C - 268/06, EU:C:2008:223, Rn. 100, und Association de médiation sociale, C - 176/12, EU:C:2014:2, Rn. 39). - EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
39 Daher gebietet das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht in jedem Fall, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein durch die fragliche Entscheidung eingetretener Verstoß gegen das Unionsrecht beseitigt werden könnte (Urteile Kapferer, C - 234/04, EU:C:2006:178, Rn. 22, Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, C:2009:506, Rn. 23, Kommission/Slowakische Republik, C - 507/08, EU:C:2010:802, Rn. 60, Impresa Pizzarotti, C - 213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 59, und Târsia, C - 69/14, EU:C:2015:662, Rn. 29). - EuGH, 09.09.2015 - C-160/14
Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …
- EuGH, 21.11.1991 - C-354/90
Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. / …
- EuGH, 04.04.2014 - C-27/13
Flughafen Lübeck - Art. 99 der Verfahrensordnung - Staatliche Beihilfen - Art. …
- EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
Rittinger u.a. - Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar
Aus der unmittelbaren Wirkung von Art. 108 Abs. 3 AEUV ergibt sich nämlich, dass die nationalen Gerichte zugunsten der Einzelnen nach ihrem nationalen Recht sämtliche Konsequenzen aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung sowohl bezüglich der Gültigkeit der Durchführungsakte als auch bezüglich der Beitreibung der unter Verstoß gegen diese Bestimmung gewährten finanziellen Unterstützungen oder eventueller vorläufiger Maßnahmen ziehen müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1996, SFEI u. a., C-39/94, EU:C:1996:285, Rn. 39 und 40…, vom 16. April 2015, Trapeza Eurobank Ergasias, C-690/13, EU:C:2015:235, Rn. 52, sowie vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 23 und 24). - BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18
Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber
Dabei ist es Sache der innerstaatlichen Gerichte, die Vorschriften des nationalen Rechts so weit wie möglich derart auszulegen, dass sie in einer zur Verwirklichung des Unionsrechts beitragenden Art und Weise angewandt werden können (EuGH, Urteil vom 11. November 2015 - C-505/14, ZfIR 2016, 64 Rn. 31 ff. mwN; vgl. auch zur richtlinienkonformen Auslegung BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 35 ff.). - EuGH, 13.07.2016 - C-187/15
Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung von den nationalen Gerichten verlangt, unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem vom Unionsrecht verfolgten Ziel im Einklang steht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 34).
- OLG München, 08.12.2020 - 18 U 2822/19
Keine Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
Dabei ist es Sache der innerstaatlichen Gerichte, die Vorschriften des nationalen Rechts soweit wie möglich derart auszulegen, dass sie in einer zur Verwirklichung des Unionsrechts beitragenden Art und Weise angewandt werden können (BGH…, Urteil vom 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BGHZ 223, 168, Rn. 32; EuGH, Urteil vom 11.11.2015 - C-505/14, ZfIR 2016, 164, Rn. 31 ff.). - EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Eesti Pagar
Allerdings dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung eingeräumten Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 40).Zum Grundsatz der Effektivität hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen ist (Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 41).
In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass das nationale Recht nicht zur Folge haben darf, die Anwendung des Unionsrechts insofern zu verhindern, als es es den nationalen Gerichten oder Behörden unmöglich macht, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Beachtung von Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 42 und 45).
Eine nationale Rechtsvorschrift, die die nationalen Gerichte oder eine nationale Behörde daran hinderte, sämtliche Konsequenzen aus einem Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV zu ziehen, ist nämlich als mit dem Effektivitätsgrundsatz unvereinbar anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 42 und 45).
- BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19
Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos
Der Europäische Gerichtshof hat zwar angemahnt, bei der Auslegung und Anwendung von nationalen Vorschriften den Grundsatz unionsrechtskonformer Auslegung zu beachten und gegebenenfalls zu prüfen, ob sich die Rechtskraft "nur auf das rechtliche Begehren erstreckt, über das es entschieden hat" mit der Folge, dass das Gericht nicht gehindert ist, "im Rahmen eines späteren Rechtsstreits über Rechtsfragen zu entscheiden, über die in dieser unanfechtbaren Entscheidung nicht entschieden wurde" (EuGH, Urteil vom 11. November 2015 - C-505/14 [ECLI:EU:C:2015:742], Klausner Holz Niedersachsen - Rn. 36).Daher gebietet das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 16. März 2006 - C-234/04 [ECLI:EU:C:2006:178], Kapferer - Rn. 20 f., vom 3. September 2009 - C-2/08 [ECLI:EU:C:2009:506], Fallimento Olimpiclub - Rn. 22 f., vom 6. Oktober 2015 - C-69/14 [ECLI:EU:C:2015:662], Târsia - Rn. 28 f., vom 11. November 2015 - C-505/14, Klausner Holz Niedersachsen - Rn. 38 f., vom 24. Oktober 2018 - C-234/17 [ECLI:EU:C:2018:853], XC u.a. - Rn. 52 f. …und vom 29. Juli 2019 - C-620/17, Hochtief Solutions Magyarországi Fióktelepe - Rn. 54 f.).
Diese Modalitäten dürfen jedoch bezogen auf das Unionsrecht nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (…EuGH, Urteile vom 3. September 2009 - C-2/08, Fallimento Olimpiclub - Rn. 24, vom 11. November 2015 - C-505/14, Klausner Holz Niedersachsen - Rn. 40…, vom 24. Oktober 2018 - C-234/17, XC u.a. - Rn. 21 …und vom 2. April 2020 - C-370/17 u.a., CRPNPAC - Rn. 92).
Kennzeichnend für diese Entscheidungen ist, dass sich die unionsrechtswidrige Auslegung aus der rechtskräftigen Entscheidung über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus fortsetzt und damit perpetuiert (vgl. EuGH, Urteile vom 3. September 2009 - C-2/08, Fallimento Olimpiclub - Rn. 29 ff., vom 11. November 2015 - C-505/14, Klausner Holz Niedersachsen - Rn. 43 …und vom 2. April 2020 - C-370/17 u.a., CRPNPAC - Rn. 93 ff.).
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …
Dies ist unter Berücksichtigung der Stellung der Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen (EuGH, Urteil vom 11. November 2015 - C-505/14, EuZW 2016, 57 [juris Rn. 40 f.] - Klausner Holz;… Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17, EuZW 2019, 379 [juris Rn. 137 f.] - Eesti Pagar;… Urteil vom 7. April 2022 - C-116/20, juris Rn. 100 f. - Avio Lucos, jeweils mwN).(d) Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts wird nicht durch eine unzulässige Auslegung des nationalen Rechts contra legem erreicht (zu dieser Grenze vgl. EuGH, EuZW 2016, 57 [juris Rn. 32] - Klausner Holz; EuGH…, Urteil vom 11. Februar 2021 - C-760/18, NZA 2021, 333 [juris Rn. 67] - M. V. u.a., mwN; BGH…, Beschluss vom 29. Juli 2021 - I ZR 135/20, GRUR 2021, 1320 [juris Rn. 36] = WRP 2021, 1290 - Flaschenpfand III, mwN).
- OLG München, 08.12.2020 - 18 U 5493/19
Keine Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
Dabei ist es Sache der innerstaatlichen Gerichte, die Vorschriften des nationalen Rechts soweit wie möglich derart auszulegen, dass sie in einer zur Verwirklichung des Unionsrechts beitragenden Art und Weise angewandt werden können (BGH…, Urteil vom 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BGHZ 223, 168, juris Rn. 32; EuGH, Urteil vom 11.11.2015 - C-505/14, ZfIR 2016, 164, Rn. 31 ff.). - OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19
Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl; …
Dabei ist es Sache der innerstaatlichen Gerichte, die Vorschriften des nationalen Rechts so weit wie möglich derart auszulegen, dass sie in einer zur Verwirklichung des Unionsrechts beitragenden Art und Weise angewandt werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 11.11.2015 - C-505/14 - (Klausner Holz Niedersachsen GmbH), juris Rn. 31 ff. m.w.N.). - OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 U 131/18
Holzlieferverträge verstoßen gegen europäisches Beihilferecht
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Landgerichts vom 17.09.2014 (Bl. 1143/VI d.A.) und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11.11.2015 (C-505/14) verwiesen.D.h. die Rechtskraft eines Urteils, das die Wirksamkeit eines Vertrages feststellt, erstreckt sich auch auf Nichtigkeitsgründe, die nicht explizit zum Prozessstoff gemacht worden sind (vgl. auch Weiß, EuZW 2016, 57 (60)).
- LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
Nichtigkeit von Verträgen über den Ankauf von Holz aufgrund Verstoßes gegen ein …
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - …
- BFH, 14.11.2018 - I R 47/16
Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S. des § 18 Abs. 1 Satz …
- EuGH, 17.10.2018 - C-167/17
Klohn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung …
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 74/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …
- BFH, 19.01.2022 - VII R 28/19
Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen Steuerbefreiungen für Schulen …
- OVG Sachsen, 12.09.2019 - 1 A 387/16
Zuwendung; Widerruf; Widerrufsfrist; Mithaftungsbescheid; GbR; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - 12 A 1313/14
Aufhebung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung durch Rücknahme i.R.d. …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-187/15
Pöpperl - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte, die ihren …
- BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 97/20
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung …
- EuG, 20.12.2023 - T-415/21
Banca Popolare di Bari/ Kommission
- OVG Bremen, 20.11.2018 - 2 B 266/18
Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße / …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-596/16
Di Puma - Charta der Grundrechte der Europäischen Union Richtlinie 2003/6/EG …
- OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 20 U 86/19
- FG München, 06.06.2019 - 14 K 3001/18
Antrag auf Steuerentlastungen
- FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 1 K 1345/13
Zum Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids nach § 18 Abs. 1 Satz …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2018 - C-585/16
Alheto
- EuG, 22.09.2021 - T-639/14
Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission für nichtig, mit denen diese …
- VGH Hessen, 21.09.2016 - 6 F 948/16
Erinnerung gegen den Kostenansatz
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-219/17
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20
An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2018 - C-384/17
Link Logistik N&N - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung auf dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die …
- FG Düsseldorf, 14.06.2023 - 4 K 1738/22
Zinsbescheid über Aussetzungszinsen wegen Gewährung der Aussetzung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
Eesti Pagar
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-167/17
Klohn - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
- VG Hannover, 15.01.2020 - 15 A 819/18
Backware; baked products; CAFAB; Chiasamen; Dauerverwaltungsakt; Feine Backwaren; …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-258/17
E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung - Verbot …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22
Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu …
- EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
Avio Lucos
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-706/17
Achema u.a. - Staatliche Beihilfen - Begriff "staatliche Mittel" - Selektivität - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
Hochtief
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-355/16
Picart - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-564/15
Farkas
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-701/21
Mytilinaios/ DEI und Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2022 - C-702/20
DOBELES HES - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2017 - C-126/16
Federatie Nederlandse Vakvereniging u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-546/18
Adler Real Estate u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 47 der Charta der …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-605/18
Adler Real Estate u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Transparenzanforderungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-582/21
Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision …
- VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
Leitsätze der Deutschen Bundesbank zur Insiderprävention auf Bankprüfer der …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
Avio Lucos
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-556/19
Eco TLC
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-59/17
SCI Château du Grand Bois
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der GA "Verbesserung der regionalen …
- VG Berlin, 27.11.2020 - 26 K 215.19
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-128/19
Azienda Sanitaria Provinciale di Catania - Staatliche Beihilfe - Begriffe …
- EuG, 06.04.2017 - T-101/16
Klausner Holz Niedersachsen / Kommission - Untätigkeitsklage - Staatliche …
- FG Düsseldorf, 23.08.2023 - 4 K 2640/22